WikiLeaks-Anklage würde Demokratie und Pressefreiheit verletzen

Das US-Justizministerium erarbeitet gerade eine Strategie, um die Verantwortlichen der Whistleblowing-Plattform anzuklagen. Unter den diskutierten Anklagepunkten sind Verschwörung, Diebstahl von Regierungseigentum und Verstöße gegen ein äußerst umstrittenes Anti-Spionage-Gesetz. Das Vorgehen der Regierung in diesem Fall ist extrem problematisch, kriminalisiert es doch – wie die Vorgängerregierung unter Barack Obama bereits erkannte – im Prinzip die Arbeit investigativer Journalistinnen und Journalisten.

US-Justizministerium prüft Anklage gegen WikiLeaks

Die US-Staatsanwaltschaft und das Justizministerium diskutieren momentan eine Anklage gegen Mitglieder der Whistleblowing-Plattform WikiLeaks. Gegenstand der aktuellen Untersuchungen ist insbesondere der „Cablegate“-Leak, in dessen Rahmen seit dem Jahr 2010 mehrere Millionen diplomatischer Depeschen der US-Regierung und ihrer Partner veröffentlicht worden sind. Daneben ist aber auch der kürzlich erfolgte Leak von CIA-Hackertools Gegenstand der Untersuchungen. Auch hier wird geprüft, ob WikiLeaks strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die möglichen Anklagepunkte umfassen Verschwörung und den Diebstahl von Regierungseigentum. Daneben sind aber auch mögliche Verstöße gegen den „Espionage Act“ von 1917 im Gespräch. Dieses Anti-Spionage-Gesetz, eingeführt unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs, um die Schwächung der US-Streitkräfte zu verhindern, ist äußerst umstritten. Immer wieder bezeichneten Kritikerinnen und Kritiker es als potentiell verfassungswidrig. Dennoch ist es bis heute in Kraft.

Kriminalisierung investigativen Journalismus‘

Die Obama-Regierung ging teilweise mit einiger Härte gegen Whistleblower vor. Gleich mehrere von ihnen wurden in Barack Obamas achtjähriger Amtszeit unter dem bereits erwähnten Espionage Act angeklagt. Bekanntestes Beispiel ist die WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning, die zu einer 35-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde und in der Haft zahlreiche Härten erleiden musste, von Obama allerdings im letzten Moment begnadigt wurde und nun wohl in Kürze frei kommen wird.

Von einer Verfolgung der WikiLeaks-Aktivistinnen und -Aktivisten, die den Leaks eine Plattform gaben und diese der Öffentlichkeit zugänglich machten, sah die Obama-Regierung jedoch ausdrücklich ab. Ihre Begründung: WikiLeaks ist ein journalistisches Projekt. Seine Mitarbeiter zu verfolgen, käme einer Kriminalisierung von investigativem Journalismus gleich und wäre damit ein inakzeptabler Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.US

Schutz für alle Journalistinnen und Journalisten

Die aktuelle US-Regierung unter Donald Trump scheint keine solchen Bedenken zu haben. Diese Tatsache ist äußerst bedenklich. WikiLeaks ist ein journalistisches Projekt. Das Ziel der Plattform, Fehlverhalten von Staaten und Unternehmen aufzudecken und die Informationen darüber der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist ohne jeden Zweifel die Zielsetzung eines Presse-Organs.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Presselandschaft sehr verändert. Neben den klassischen Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen gibt es mittlerweile auch News-Websites, Blogs, informative Social-Media-Angebote, Podcasts und einiges mehr. Neben klassischen fest angestellten oder freien Journalistinnen und Journalisten sorgen auch Bloggerinnen und Blogger sowie, wie eben im Falle von WikiLeaks, Aktivistinnen und Aktivisten dafür, die Bevölkerung zu informieren. Ihre Position ist oftmals heikel, denn für sie gelten nicht immer die selben Schutzklauseln wie für „normale“ Journalistinnen und Journalisten. Das muss sich dringend ändern.

Wer ein journalistisches Projekt betreibt oder daran mitwirkt und sich an gängige presseethische Grundsätze hält, muss auch als Pressevertreterin oder -vertreter behandelt werden und entsprechenden Schutz genießen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von WikiLeaks ebenso wenig für ihre journalistische Tätigkeit angeklagt werden dürfen wie das Personal der New York Times oder der Washington Post.

Dabei ändert die Tatsache, dass sich das Team von WikiLeaks in erster Linie als Gruppe von Aktivistinnen und Aktivisten versteht, überhaupt nichts. In der heutigen Welt sind Journalismus und Aktivismus keineswegs Dinge, die sich gegenseitig ausschließen. Zudem sollte die zentrale Fragestellung lediglich sein, ob die Publikation relevante Informationen mit investigativen Methoden und unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze aufdeckt – was WikiLeaks zweifellos tut.

Solidarität mit WikiLeaks

Noch ist das fragliche Memo nicht komplett bekannt und die Verantwortlichen haben sich noch nicht endgültig für oder gegen eine Anklage gegen WikiLeaks entschieden. Allerdings ist allein die bloße Erwägung dieses Schrittes ein beunruhigendes Signal, dass die Trump-Regierung die Pressefreiheit nicht so sehr respektiert, wie es wünschenswert wäre. Es ist Zeit, sich solidarisch hinter WikiLeaks zu stellen und klarzumachen, dass es sich bei der Plattform um eine journalistische Publikation handelt, die entsprechenden Schutz genießen muss und dass die internationale Gemeinschaft eine Kriminalisierung dieser journalistischen Plattform nicht dulden wird. Bei aller zeitweisen Kritik an den Methoden WikiLeaks‘ besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine journalistische Unternehmung handelt, keine kriminelle. Sorgen wir dafür, dass auch Donald Trump und seine Verbündeten dies einsehen müssen.


Image (adapted) „Censorship“ by dimitrisvetsikas1969 (CC0 Public Domain)


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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