BKA-Urteil: Längst überfällige Bremse für Überwacher

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das BKA-Gesetz in seiner bisherigen Form verfassungswidrig ist. Vor allem müssen zukünftig mehr unabhängige Kontrollen der behördlichen Überwachungsmaßnahmen erfolgen. Der Kläger und FDP-Politiker Gerhart Baum sieht in dem Urteil einen Triumph der Menschenwürde – zu Recht, denn unsere elektronischen Geräte sind längst unser digitales Gedächtnis und Privatsphäre ist auch in der digitalen Welt ein Menschenrecht. Es ist überfällig, dass die Überwacher in ihre Schranken gewiesen und strenger kontrolliert werden.

Bundesverfassungsgericht kritisiert BKA-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchste juristische Autorität, befasste sich mit dem BKA-Gesetz. Dieses erteilte dem BKA erstmals auch Befugnisse zur Terrorismus-Bekämpfung. Grundsätzlich zu Recht, so die Richter des in Karlsruhe ansässigen Gerichts. Einige der im Gesetz vorgesehenen heimlichen Überwachungsmaßnahmen (die das im Rahmen der „normalen“ Strafverfolgung zulässige Maß teilweise weit übersteigen) seien jedoch in ihrer Ausgestaltung zu weitreichend und zu wenig kontrollierbar und somit verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht orientiert sich insbesondere am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den es angesichts des massiven Eingriffs in die Privatsphäre, den derartige Maßnahmen darstellen, besonders streng befolgt sehen will.

Konkret kritisieren die Richter vor allem, dass ein vager Verdacht, eine Person könnte einen terroristischen Akt begehen, derzeit ausreicht, um diese Person massiv zu überwachen. Es muss keine konkrete Tatabsicht und noch nicht einmal eine große Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Terror-Anschlags nachgewiesen werden.

Zudem, so die Richter, fehlen im aktuellen Gesetz Schutzvorschriften für den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Diese sollen nun hinzugefügt werden, damit die Ermittler Verhaltensregeln für den Fall haben, dass sich belauschte Personen über Intimes unterhalten oder die Beamten beim Durchsuchen von IT-Geräten auf private Daten stoßen.

Auch die Datenübermittlung an andere Behörden wird von den Richtern an mehreren Stellen kritisiert. Hier offenbaren sich massive Verstöße gegen Datenschutz-Grundsätze.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Richter fordern mehr Transparenz und mehr Rechtsschutz für die Betroffenen. Überwachungsmaßnahmen sollen von unabhängigen Dritten kontrolliert werden, es soll turnusmäßige Kontrollen sowie regelmäßige Berichte gegenüber Parlament und Öffentlichkeit geben. Zudem soll eine umfangreiche Dokumentation vorgeschrieben werden, um Ungereimtheiten und vorschriftswidriges Verhalten besser nachvollziehen zu können.

Kläger und FDP-Politiker Gerhart Baum betonte in einem Interview zu seinem erfolgreichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung von Privatsphäre für ein menschenwürdiges Leben und erklärte, man könne Freiheiten nicht (gegen Terroristen) verteidigen, indem man sie im Namen der Sicherheit aufgebe.

Terrorismus als General-Argument

Mit der terroristischen Bedrohung werden immer wieder massive Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt. Kaum geschieht irgendwo in Europa ein Terroranschlag, werden Rufe nach mehr Überwachung laut. Dabei wird selten inne gehalten, um das tatsächliche Ausmaß der Bedrohung kritisch zu hinterfragen oder die Eignung und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Einmal eingeführte Maßnahmen werden zudem kaum jemals kritisch evaluiert, zurückgenommen oder eingeschränkt. Ein mit der Begründung einer außergewöhnlichen Bedrohungssituation eingeführtes Gesetz bleibt somit meist jahrelang bestehen. Das führt zu einer gefährlichen Spirale der Eskalation, bei der Bürgerrechte schrittweise immer weiter eingeschränkt werden.

Dabei machen Sicherheitspolitiker häufig Politik mit der Angst der Bevölkerung. Sie suggerieren den Menschen, dass sie sich überwachen lassen müssen, um vor dem Terror geschützt zu sein. Gleichzeitig wird versucht, diejenigen, die Kritik an der massiven Überwachung üben, mundtot zu machen, indem ihnen mehr oder weniger subtil vorgeworfen wird, dem Terrorismus Vorschub zu leisten – selbst da, wo das nachweislich nicht stimmt, etwa im Falle der angeblich durch Verschlüsselung ermöglichten Terror-Anschläge von Paris.

Das nun erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterbricht diese Spirale zumindest ein Stück weit, indem es eine kritische Überprüfung der zur Terrorismus-Bekämpfung eingeführten Maßnahmen vornimmt und die Diskussion damit hoffentlich versachlicht.

Privatsphäre: (Auch) im Netz ein Menschenrecht

Unsere Computer und Smartphones sind längst zu einer digitalen Erweiterung unseres Gedächtnisses geworden, einer Art Denkarium wie in den Harry-Potter-Romanen, in die wir einen Teil unserer Erinnerungen, Gedanken und Ideen auslagern. Mit dementsprechend viel Respekt sollten sie behandelt werden. Im 21. Jahrhundert sind derartige Geräte mindestens ebenso sehr Teil des erwähnten „Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, wie unsere Wohnung. Es wird Zeit, dass dem von Seiten des Gesetzgebers endlich Rechnung getragen wird.

Wir nutzen die vielfältigen Vorzüge der Digitalisierung, und das sollten wir auch. Aber damit wir dies sicher, unbeschadet und mit der nötigen Experimentierfreude tun können, muss auch diese digitale Welt eine sein, in der uns wenigstens ein Mindestmaß an Privatsphäre gewährt wird. Überwachung greift in unsere Menschenrechte ein – auch und gerade im Internet – und sollte dementsprechend sparsam und verantwortungsbewusst eingesetzt werden.

Zeit, die Wächter zu überwachen!

Ein lobenswerter Schritt ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die Ermittlungs- beziehungsweise Überwachungsmaßnahmen des BKA künftig stärker zu überprüfen und dabei auch unbeteiligte Dritte mit einzubeziehen. Ein allzu großer Teil der Überwachung der letzten Jahre fand im Geheimen statt – und brachte dementsprechend viele Überschreitungen von Kompetenzen mit sich. Es wird Zeit, dass die Überwacher Rechenschaft ablegen müssen für ihr Tun. Sie haben durch ihren Umgang mit den privaten Informationen ihrer Mitmenschen schon genug Macht. Da wird es Zeit, dass sie diese nicht mehr in bester Feudalherren-Manier ohne unabhängige Kontrolle ausüben dürfen. Schon alleine deswegen ist das Urteil der Verfassungsrichter zu begrüßen.


Image „Paragraph“ by geralt (CC0)


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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