In unseren Lesetipps geht es heute um Schleichwerbung, politische Kommunikation, Twitters Zeichenbeschränkung, Facebook und dem neuen Browser Firefox 40. Ergänzungen erwünscht.
WERBUNG Redaktionsblog: Rechtsfragen: Wie ist das mit dem Kommerz?: Die Rechtsfrage, wie das eigentlich mit dem Kommerz auf eigenen Plattform-Accounts oder Blogs aussieht, beschäftigt viele Blogger und Nutzer. Es herrscht eine rege Diskussion über juristische und moralische Implikationen der kommerziellen Betätigung auf Blogs. Schleichwerbung ist bei Plattformen wie beispielsweise YouTube keine Seltenheit. Diese Art von verschleierter Werbung ist illegal und oftmals nicht einmal beabsichtigt. Auch bei Facebook kann Schleichwerbung teuer werden. In einem Fall, bei dem ein Autoverkäufer diverse Angebote seines Arbeitgebers auf Facebook angepriesen hat, entschied ein Gericht, dass es sich um verbotene Werbung handelte. Wer einen eigenen Blog betreibt, muss vorsichtig sein, denn auch hier können sich in den Kommentaren kommerzielle Spams einschleichen, die unter Umständen gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen können.
POLITIK Deutschlandfunk: Auf allen Kanälen – Politische Kommunikation im digitalen Zeitalter: Soziale Medien haben so einige Veränderungen mit sich gebracht. Eine wäre beispielsweise die Verbreitung von politischen Nachrichten. Es gibt viele Fälle, die zeigen, wie viel Einfluss soziale Medien mittlerweile auf die Verbreitung von politischen Themen haben. Dass sich Plattformen wie Twitter, Facebook oder YouTube in den politischen Alltag geschlichen haben, ist längst nichts Neues mehr. Aber die Meinungen darüber sind gespalten. Dass viele politische Akteure noch nach ihrer Rolle suchen, ist unter anderem die Meinung von Professor Martin Emmer. Sein Fachbereich ist die Mediennutzung. Aber andere wiederum behaupten, dass der direkte Draht zwischen Bürgern und Politikern gestärkt sei, da sich die Öffentlichkeit besser an Entscheidungen beteiligen kann.
TWITTER FAZ: Längere Nachrichten: Twitter weicht 140- Zeichen-Grenze auf: Bei Twitter stehen große Veränderungen an. Um neue Nutzer zu erreichen, schafft das Microblogging-Tool die Längenbeschränkung von 140 Zeichen bei den direkten Textbotschaften zwischen den Nutzern ab. Twitter ist der Ansicht, dass die Plattform auf diese Weise noch mächtiger und spaßiger wird. Die Änderungen sollen in den kommenden Wochen beginnen und auf Smartphone-Apps, der Twitter Hauptseite, Tweetdeck und Twitter für Mac international umgesetzt werden. Die Ähnlichkeit mit den konkurrierenden Chat-Systemen wie Whatsapp oder dem Facebook-Messenger dürfte sich dann annähern. Bei Tweets allerdings, bleibt die Begrenzung nach wie vor, wie sie ist.
FACEBOOK Digital Trends: Is Facebook working on an app for breaking news alerts?: Es wird spekuliert, dass Facebook an einer neuen mobilen App arbeitet, die ihren Nutzern Nachrichten auf das Smartphone sendet. Ein Insider, welcher behauptet bereits Screenshots von der neuen App gesehen zu haben, berichtet, dass Nutzer in der Lage sein werden aus einer Liste von Themen auszuwählen, wofür sich der einzelne Leser am meisten interessiert. Sobald dann eine Neuigkeit eintrifft, über die man informiert werden möchte, wird der Nutzer direkt benachrichtigt. Die Länge dieser Mitteilung soll nicht länger als 100 Zeichen lang sein.
FIREFOX 40 Die Welt: Neuer Look und sicherer: Firefox 40 ist bereit für Windows 10: Firefox 40 wurde veröffentlicht und macht sich bereit für das neue Betriebssystem Windows 10. Der neue Browser soll nicht nur sicherer sein, er bringt auch ein neues Design mit sich. Unter anderem sind die Symbole und Designelemente des Browsers kräftiger dargestellt. Eine kleine Freude für Nutzer hat sich Mozilla auch ausgedacht, denn dem Nutzer werden jetzt Seiten empfohlen, die ihn eventuell interessieren könnten. Das heißt, der Browser bietet dem Nutzer jetzt personalisierte Werbung.
CHIEF-EDITOR’S NOTE: Wenn Ihnen unsere Arbeit etwas wert ist, zeigen Sie es uns bitte auf Flattr oder indem Sie unsere Reichweite auf Twitter, Facebook, Google+, Soundcloud, Slideshare, YouTube und/oder Instagram erhöhen. Vielen Dank. – Tobias Schwarz
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Das Thema Social Media ist für Unternehmen in der Medienbranche nicht mehr wegzudenken. Um deren Accounts auf Facebook, Twitter und Co. im Web zu betreuen, stellen viele Firmen extra sogenannte Social-Media-Manager ein. Diese Personen kommunizieren aber oftmals nicht bloß im Namen des Unternehmens, sondern geben dem Unternehmen mit ihrer persönlichen Handschrift auch ein Gesicht. Ihr Gesicht. Insofern kann man sich streiten, wer für die Follower verantwortlich ist und wer im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die gewonnenen Leser hat. Die Beantwortung dieser arbeitsrechtlichen Frage ist bislang nicht geklärt, weil sie in der Vergangenheit auch einfach nicht zur Debatte stand. Inzwischen hat sich da aber so einiges geändert und so manche Partei trifft sich derzeit vor dem Richter wieder.
Nun ist es also bald soweit. Der Protect IP Act soll die verschiedensten noramerikanischen Rechteinhaber vor Verwerfungen im Internet schützen, die das normale Urheberrecht nicht ahnden kann bzw. wo es sich als zahnlos erwiesen hat. Damit werden dann ganze Websites geblockt durch die Internet Provider, sodass Hinz und Kunz nicht mehr an die bösen emules, piratebay und edonkeys und wie sie alle heißen ran kommen.
Die Wellen schlagen hoch, weil man damit natürlich auch ein prima Zensurinfrastruktur in den Händen hält. Unliebsamen Websites muss man dann nur noch einen Verstoß gegen ein Verwertungsrecht nachweisen, weil ein Video oder eine Musik unrechtmäßig eingebunden ist und schon wird landesweit der Stecker abgeklemmt. Alle großen Verbände der Unterhaltungsindustrie machen mit: United States Chamber of Commerce, Motion Picture Association of America, American Federation of Musicians, Directors Guild of America, International Brotherhood of Teamsters und die Screen Actors Guild. Es geht also zunächst hauptsächlich um Musik und Filme. Es gibt zwei Versionen, die Senatsvorlage ist etwas schwächer als die Vorlage beim Repräsentantenhaus. Dort will man es privaten Firmen erlauben die Internet Provider dafür haftbar zu machen, wenn über iher Kunden irgendwelche Filme oder Musik illegal verbreitet wird.
Klingt fies, ist es auch. Falls dann also irgendwelche internen E-Mails aus einer Firma publik werden, die keine guten Nachrichten über selbige verbreiten, müsste die Firma einfach alle Service Provider mit 300.000 Dollar Strafe belegen, die das Verbreiten dieser Inhalte NICHT unterbinden. Und schon haben wir ein gut funktionierende Zensurmaschine mitten im Land der verfassungsmäßig verbrieften freien Meinungsäußerung. Unter dem Begriff SOPA (Stop Online Piracy Act) wird das Regelwerk gerade sehr kontrovers in den Staaten diskutiert. Hoffen wir alle, dass es nicht in die Realität umgesetzt wird, weder die Senatsversion noch die schlimmere des Repräsentantenhauses.
Dann also keinen herzlichen Glückwunsch, Amerika, zum American Censorship Day!
Bald wird es laut irights.info wahrscheinlich wegweisende Entscheidungen im europäischen Urheberrecht in Sachen Musik und Sprachaufnahmen geben: Die lange auf Eis liegende Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre soll laut der Website aller Voraussicht nach morgen am 07. September vom Ausschuss der ständigen Vertretungen und Botschaften in Brüssel (COREPER) beschlossen werden.
Dieser Ausschuss bereitet in der Folge die Ratsarbeitsgruppe Urheberrecht vor. Diese soll dann am 12.09. tagen und aller Voraussicht nach die Schutzfristverlängerung in europäische Gesetzeskraft gießen. Eine besonders großen Nutzen für die Bürger Europas können wir von hier aus nicht erkennen.
Diese letzten Entwicklungen sind laut irights.info weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schnellverfahren vorangetrieben worden. Durch ein Einlenken von Dänemark, Portugal und Finnland sei inzwischen die Sperrminorität gefallen.
Mehr dazu lest Ihr hier im verlinkten Dossier (PDF)
Der heute morgen von mir veröffentlichte Beitrag: Google sperrt belgische Zeitungen aus! hat sich schneller aufgeklärt als gedacht. Google-Sprecher Echikson erklärte der Nachrichtenagentur AP heute:
„Wir freuen uns, dass Copiepresse uns zugesichert hat, dass wir ihre Websites wieder in den Google-Suchindex aufnehmen können, ohne gerichtlich angeordnete Strafen fürchten zu müssen. Wir werden dies so schnell wie möglich tun. Wir wollten ihre Websites nicht aus unserem Index nehmen, aber wir mussten die Anordnung des Berufungsgerichts respektieren, bis Copiepresse handelt.“
Nachdem Google den Rechtsstreit gegen einige belgische Zeitungen verloren hat, sperrt der Datenriese die Zeitungen komplett aus dem Portfolio aus. Eigentlich wollten die Verlage nur von der Aggregationsplattform Google News augeschlossen werden, doch das Unternehmen nahm das Urteil anders auf und reagierte rabiat auf die Verleger-Schelte!
Auf der letzten re:publica hat das SAE-Team zusammen mit Stefan Mey ein Video-Interview mit Dr. Till Kreutzer von irights.info geführt und dabei Themen wie die Urheberrechtsdebatte, Rechte und Pflichten von Bloggern sowie die Digitale Gesellschaft in den Blick genommen:
Netzpolitik.org hat einen sehenswerten Vortrag von Meike Richter in der Uni Hamburg ins Netz gestellt, der auf einfache Weise in praktische Fragen rund um die Creative-Commons-Lizenz einführt…
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Marketiers brauchen nicht erst seit dem Online-Boom verläßliche Handreichungen was den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeiten angeht. Mit dem vorliegenden Handbuch aus dem mitp-Verlag sind in Bezug auf das Web gut bedient. Es stellt eine umfassende Sammlung aller relevanten Themen dar, die im Online-Marketing eingesetzt werden können. Für jede einzelne Maßnahmen erläutert der IT-Fachanwalt Dr. Martin Schirmbacher die Rechtsvorschriften und macht diese an zahlreichen Praxisbeispielen greifbar…
Nicht wenige Marketing- und PR-Profis haben schon einmal davon gehört, dass man Kommentare in Social Media wie Blogs oder Statusmeldungen in Sozialen Netzwerk-Plattformen à la facebook nach Wunsch erstelleb kann, wie man sie gerne hätte: produktnah, absatzfördernd und natürlich positiv.
Leider ist es nur sehr wenigen Experten klar, dass dies bereits eine justiziable Handlung ist. Und so kommt es, dass nicht wenige vermeintlich seriöse Firmen das Web mit positiven Botschaften auf Bewertungsplattformen, in Webshops, in Blogs und eben in sozialen Netzwerken vollpflastern. Im allerdümmsten Fall zahlen diese Firmen sogar Agenturen Honorar für solche illegalen Aktionen in der Hoffnung, auf diese Weise Personal und Haftung ausgelagert zu haben. Man muss jedoch feststellen, dass sie vor allem Hirn outgesourced haben – das ist selten eine gute Entscheidung.
Bekannt wurde der Fall der Deutschen Bahn, die eine branchenweit bekannte PR-Agentur, die sich selbst als thinktank bezeichnet, namens Berlinpolis mit dem Erstellen von Kommentaren beauftragte und damit vollständig auf die Nase fiel. Das Ziel wäre gewesen, die Stimmung für die Privatisierung positiv zu beeinflussen. Solche Maßnahmen sind schon vor der Web-Ära als „Deep Lobbying“ bekannt geworden und kommen ursprünglich aus der amerikanischen Tabak-, Chemie- und Ölindustrie. LobbyControl deckte den Sachverhalt auf.
Aber auch in neuerer Zeit gab es Beispiel von Firmengeschäftsführern, die mit einer geringen Kenntnis der Rechtslage in Kommunikationsfragen eigenmächtige Ideen verfolgten. Der Oops!-Award 2010 ging daher nicht ganz ohne Grundlage an Herrn Hoffer von Ankershoffen, der unter dem „Pseudonym“ Peter Glaser zusammen mit seiner Freundin tolle Bewertungsrezensione des WeTab bei amazon einstellte.
Das gezielte und absichtsvolle Einstellen von Kommentaren und Rezensionen über die eigene Firma und eigene Produkte stellt eine geschäftliche Handlung dar, auch wenn das eine Agentur im Auftrag übernimmt. Damit ist es eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Im mindesten Fall realisiert man damit den Sachverhalt des unlauteren Wettbewerbs. Aber es gibt noch mehr zu beachten…
Matthias Spielkamp hat vor einem Jahr gegenüber den Netzpiloten ein noch immer aktuelles Interview gegeben zum Thema Leistungsschutzrecht. Er moderierte gestern einen Workshop sowie eine Diskussion
zur Zukunft des Urheberrechts im Audimax der European School of Management and Technology (ESMT).
Untitled from Netzpiloten on Vimeo.
Gestern geisterte die erste Abmahnung wegen eines Like-Buttons von facebook durch den Blätter- und Blogwald, die durch die Händlerbund Management AG verbreitet wurde und natürlich auch bei Spiegel Online aufpoppte. Viele schlaue und unschlaue Meinungen wurden in den Artikeln und Kommentaren dazu verbreitet. Leider haben die Mannen vom Händlerbund auch noch dazu ermuntert, es einfach bei einer erweiterten Datenschutzerklärung der Seiten zu belassen. Rote Karte!
Denn da nach herrschender Meinung die IP-Adresse als persönliches Datum angesehen wird, könnte man durch diese erweiterte Erklärung auch unterstellen, dass der Websitenbetreiber wider besseres Wissen facebook erlaubt, persönliche Daten über seine Website abzugreifen, was als Mitstörer gewertet werden kann, da keine Einwilligung vom Nutzer eingeholt wurde. Wenn man darauf auch noch expressis verbis in der Datenschutzerklärung sonstwo auf der Website hingewiesen hätte, dann würde man eher vorsätzlich dem gesetzeswidrigen Verhalten von facebook Vorschub leisten (Mitstörer wegen des Sammelns persönlicher Daten zum Zweck der Werbung).
Ein coole Idee hatte Jens Ferner, der als Diplom-Jurist schnell zwei WordPress-Plugin gebastelt hat, die zwar noch nicht ganz elegant sind, aber rechtlich den Blogbetreiber weitgehend auf die sichere Seite bringen. Hier lest Ihr mehr dazu und könnt die Plugins auch gleich runterladen…
Filesharing ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge – und je deutlicher wird, wie schwierig es ist, das Teilen und Kopieren von Musik im Zaum zu halten, desto schärfer werden die Maßnahmen, die die Industrie ergreift, um es zu unterbinden. Die Musikmultis mögen sich jedoch nicht nur darauf beschränken, Kopierer zu verklagen oder Bittorrent–Trackerseiten wie Pirate Bay den Prozess zu machen – in den vergangenen Jahren haben sie begonnen, auch auf die Politik Einfluss zu nehmen. Weiterlesen »
Da hat doch der Dr. Ralf Schremper ein famoses Video ausgegraben. David Koepsell, Philosoph und Jurist hat sich mal grundlegend mit dem Thema geistiges Eigentum befasst und erzählt uns in 37 Minuten, was er davon hält. Ich bin mir sicher, dass diese Perspektive noch nicht so viele eingenommen haben.
RA Henning Krieg zum Thema twitter und rechtliche Pflichten und Fallstricke:
Gastbeitrag von: Peter Schilling, Vorstand PriorMart AG, Björn Gottschalkson, Rechtsanwalt, Jens O. Brelle, Art-Lawyer.
Unsere Gastautoren sind ausgewiesene Experten in Sachen Urheberrecht und widmen sich in ihrem Beitrag dem einen oder anderen Irrglauben zum Thema Urheberschaft. Pflichtlektüre für alle, die sich in Sachen Recht und Internet nicht wirklich sicher, sondern unwohl fühlen und Aufklärung suchen. Los geht´s! Weiterlesen »
Update: Nerdcore zeigt hier, wie man in drei Schritten seinen Facebook-Account löschen kann – eine gewisse Hartnäckigkeit ist allerdings nötig! Update Ende
Das Thema des Tages nimmt weiter Fahrt auf. Weitere reichweitenstarke Blogs und deren Betreiber haben beim Ego-Googlen entdecken müssen, dass mit ihr guter Name von Facebook bei Google via Adsense als Werbung für die deutsche Ausgabe von Facebook genutzt wird (nein, das ist nicht StudiVZ, die ja wegen Fragen des Datenschutzes auch schon das ein oder andere mal in der Kritik standen).
Am Mittwoch, den 16. April, ist Carsten Ulbricht, promovierter Rechtsanwalt und Experte für Internet-, Marken- und Urheberrecht, von 17.00 bis 18.00 Uhr zu Gast in der Blogsprechstunde, dem Chat von politik-digital.de und den Blogpiloten.
Wann muss ein Blogbetreiber für fremde Kommentare haften? Gehen soziale Netze wie Facebook und studiVZ zu locker mit dem Datenschutz um? Reichen unsere bestehenden Gesetze in Zeiten von Web 2.0 und nutzergenerierten Inhalten noch aus?
Carsten Ulbricht bloggt bei rechtzweinull.de zum Thema „Web 2.0 & Recht“ über neue Entwicklungen in der Rechtssprechung, Datenschutz im Internet und rechtliche Erfolgsfaktoren von Web 2.0 Geschäftsmodellen.
Im Pre-Chat könnt Ihr schon jetzt Fragen an Carsten stellen. Bitte hier entlang.
In einem Urteil hat das Hamburger OLG Ende Mai entschieden, dass Firmennamen in Blog-Domains nichts zu suchen haben: Ein FirmennameBlog.de würde die Rechte der entsprechenden Firma streifen.
So umstritten die Entscheidungen des OLG in Hamburg gelegentlich sind, so verständlich ist das gefällte Urteil diesmal.
Auf das Urteil geht Arne Trautmann in seinem Weblog ein, Robert Basic nimmt ebenfalls Stellung und heise sowie Spiegel berichteten und sehen als bekanntestes Weblog nun das BILDBlog in Gefahr.
[tags]recht,gesetz[/tags]
Einem neuen Gesetzesentwurf zufolge will die mazedonische Regierung in Zukunft energischer gegen Weblogs vorgehen, die mit rassistischen und fremdenfeindlichen Kommentaren vorgehen.
Dagegen protestiert die Blogszene in Mazedonien derzeit, da man eine Einschränkung der Redefreiheit befürchtet.
Einen Schritt weiter geht Malaysia. Dort will man mit einem neuen Anti-Terror-Gesetz nun auch gegen Blogger vorgehen, die den malaysischen König oder den Islam beleidigen.
Das Anti-Terror-Gesetz erlaubt dabei eine unbegrenzte Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren.
Die Redefreiheit – und damit auch die Freiheit eines Autor im Internet – ist derzeit in mehreren Staaten der Welt eingeschränkt. So machen China, Ägypten oder der Iran immer wieder aufgrund ihrer Zensurbestrebungen von sich reden.
[tags]zensur,recht,ausland[/tags]
Leben angestellte Blogger „gefährlich“? Kann bloggen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen? Dieser Frage ist das Forrester Research im Auftrag der IT-Sicherheitsfirma Proofpoint nachgegangen.
Heraus kam, dass fast zehn Prozent der befragten 308 US-Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten bereits einen Mitarbeiter aufgrund der Missachtung der Blogging- oder Message Board-Policy entlassen haben.
Trotz der vielleicht nicht verlässlichen Zahlen der Studie gilt – auch in Deutschland – für Berufsblogger: Vorsicht und aufpassen, was man aus dem Berufs- und Firmenalltag erzählt. Als Firmengeheimnisse ausgelegte Daten plaudert man schnell aus Versehen einmal aus.
[tags]recht,gesetz,beruf,statistik[/tags]
Mit verhältnismäßig wenig Tamtam hat Google vor zwei Wochen einige länderspezifische Versionen seines Video-Dienstes YouTube vorgestellt. Damals mit angekündigt, jedoch nicht gelauncht, war auch eine deutsche Version.
Gerüchten zufolge war dies vor allem der GEMA geschuldet, mit der sich YouTube bisher nicht einigen konnte, wie man mit Videos verfährt, bei denen urheberrechtlich geschütze Musik verwendet wird, auf die GEMA-Abgaben anfallen.
Nun jedoch haben sich beide Parteien offenbar geeinigt. Das zumindest schreibt die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe. Demnach zahlt YouTube bis Ende 2008 eine Pauschale für die „Ausstrahlungsrechte“. Die Höhe der Summe allerdings ist nicht bekannt.
Nun steht noch eine Einigung mit dem Deutschen Musikverleger-Verband aus, bevor Google den Dienst auch in einer deutschen Version anbieten kann.
[tags]youtube,video,gema,recht[/tags]
Im Fall der Haftung für Einträge Dritter auf der Plattform MeinProf.de hatte das Landgericht Berlin Ende Mai den Anbieter der Plattform von der Haftung frei gesprochen.
Nun liegt das Urteil auch schriftlich vor und befreit zumindest in diesem Fall den Plattformbetreiber von zu strengen Anforderungen und Pflichten.
[tags]recht,gesetz,forenhaftung[/tags]
Nicht nur – aber speziell – für Blogger hat Jan Tißler jetzt die erste PDF-Ausgabe seines gelungenen Upload-Magazin veröffentlicht.
Die Erstausgabe widmet sich dem Thema „Abmahnung“ und lässt Abmahner ebenso wie Abgemahnte zu Wort kommen.
Darüber hinaus widmet sich das Magazin ausführlich unserem Wochenthema „Blogger und das Recht“ und vertieft das Thema.
[tags]recht,gesetz,abmahnung,pdf[/tags]
Ein ewiger Streit scheint das Thema „Forenhaftung“ an deutschen Gerichten zu sein. Was dürfen Nutzer im Netz und wann haftet ein Foren- oder Weblog-Betreiber bei Rechtsverstößen seiner Leser?
Nachdem das Hamburger Landgericht erst vor kurzem eine generelle Kommentarhaftung bestätigte, die auch dann greift, wenn der Betreiber eines Forums den Inhalt eines Kommentar nicht kennt, so hat das Landgericht Berlin hier eine andere Auffassung: Das LG Berlin sprach die Betreiber der Plattform MeinProf.de in einem aktuellen Verfahren frei und urteilte: Die Betreiber müssen beleidigende Kommentare Dritter erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Gerichte in Deutschland urteilen fallabhängig: In derlei grundsätzlichen Fragen die einige tausend Foren, Weblogs, Online-Zeitungen und Web 2.0-Angebote betrifft allerdings, wird es Zeit für eine übergerichtliche und evt. gesetzliche Feststellung.
[tags]gesetz,haftung,recht[/tags]
Blogger in den USA sollen zukünftig den gleichen Quellenschutz in Anspruch nehmen können wie Journalisten. Das zumindest sieht eine Neufassung des „Free Flow of Information Act“ vor.
In der neuen Fassung des „Gesetzes zur freien Verbreitung von Information“ findet sich eine geänderte Definition von „Journalismus“: Bisher mussten Journalisten einer Nachrichtenagentur angehören, um sich auf den „Information Act“ berufen zu können. Die neue Regelung sieht vor, dass jeder als Journalist gilt, der „lokale, nationale oder internationale Nachrichten sammelt, aufschreibt, fotografiert oder auf sonstige Weise veröffentlicht“.
Dazu gehören also auch Blogger, die sich nun auf das Gesetz berufen können, um ihre Quellen zu schützen. In den letzten Jahren hatte es bereits einige Fälle gegeben, in denen Blogger sich auf dieses Gesetz beriefen und Gefängnis- und andere Strafen in Kauf nehmen mussten.
[tags]zensur,journalismus,recht,usa[/tags]
Heise berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach Foren-Betreiber auch für Einträge im eigenen Forum haftbar gemacht werden können, die sie nicht kennen:
Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.
Dieses Urteil kann durchaus auch auf Weblogs übertragen werden.
Cem Basman hält das Urteil für „völlig weltfremd und nicht durchsetzbar“
Erste Weblogs schließen bereits die Kommentar-Funktion. Allerdings dürfte dies voreilig sein: Zum einen hat der Bundesgerichtshof andere rechtliche Vorgaben gemacht, zum anderen entscheiden Gerichte in Deutschland fallabhängig.
[tags]recht,gesetz,haftung[/tags]
Regelmäßig entzündet sich ein Feuer am Thema „Nutzung von RSS-Feeds“. Die Feeds sind einer der Erfolgsbausteine eines Weblog und lassen die schnelle und einfache Syndikation von Inhalten zu. Etwas, das manch´ Unternehmen zu falschen Schritten verleitet, weil es denkt, RSS-Feeds seien ein Freifahrtschein für die kostenlose (kommerzielle) Nutzung von Weblogs und deren Inhalten …
Diesmal geht es um Sportal1.de, ein News-Portal rund um Sport. Der Betreiber des Portals hatte die RSS-Feeds einiger deutscher Sportblogs ohne Genehmigung 1:1 übernommen und mit Anzeigen geschmückt. Ein widerrechtliches Vorgehen, auch wenn man dies selbst so nicht sieht. Denn: Ungläubiges Staunen verursachte der Webmaster von Sportal1 mit seinem Kommentar zum anprangernden Artikel eines Betroffenen – Kai Pahl::
Wenn Sie RSS-Feeds zur Verfügung stellen, dann MUSS man davon ausgehen, dass Sie mit der weiteren Verwendung der darüber gelieferten Inhalte auch auf fremden Webseiten einverstanden sind. […] Von daher haben wir uns also weder rechtlich noch in kollegialer Hinsicht unter Webmastern gesehen auch nur das Geringste vorzuwerfen.
Anschließend droht er dem Urheber der entführten Inhalte noch mit rechtlichen Schritten, sollte es Pahl nicht unterlassen über den Fall zu schreiben und verabschiedet sich freundlich.
Mit dieser Ansicht allerdings irrt Sportal1: Auch RSS-Feeds stehen unter dem urheberrechtlichen Schutz und dürfen aus diesem Grund nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers über die vom Gesetz zugelassenen Nutzungen hinaus verarbeitet werden.
Ein Umstand, den so mancher Unternehmer schnell vergisst, wenn es um RSS geht.
Mittlerweile scheint das Angebot der „aggregierten Gäste-Weblogs“ bei Sportal1 gelöscht zu sein.
[tags]rss,recht[/tags]
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat einen kurzen Leitfaden für Unternehmens-Blogs zusammen gestellt. Thema: „Haftungsfragen bei Weblogs“
Der Leitfaden handelt einige Urteile deutscher Gerichte ab, in denen es um Rechte und Pflichten in Bezug auf Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen geht.
Das 17-seitige PDF kann heruntergeladen werden.
[tags]recht,gesetz,leitfaden[/tags]
Das neue Telemediengesetz verpflichtet Blogger, sich bei Veröffentlichungen an die journalistischen Grundsätze zu halten und damit eine ähnliche Sorgfalt bei Recherchen und Veröffentlichungen wie Journalisten zu wahren.
Martin Labuschin hat sich dieser Verpflichtung angenommen und einen auf dem Pressekodex basierenden Blogger-Kodex entworfen.
[tags]recht,gesetz,kodex[/tags]
Eine Entwarnung für Blogs?
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr beantwortet 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz, u.a. zur angeblich fälligen Datenschutzerklärung – ein Thema, das Anfang Februar für einigen Wirbel sorgte. So sei diese nicht notwendig, da sich mit dem neuen Telemediendienstgesetz „in diesem Bereich absolut nichts verändert„.
In dem Fragenkatalog geht Dr. Bahr ebenso auf die unter Bloggern immer wieder umstrittene Impressumspflicht ein.
[tags]recht,gesetz[/tags]