Für einigen Wirbel in der Blogwelt sorgt das neue Telemediengesetz.
Das neue Gesetzt bezieht Weblogs mit in seinen Zuständigskeitsbereich ein, denn es definiert Weblogs als Teledienste. Diese wiederum unterliegen dem Teledienstedatenschutzgesetz, das eine Datenschutzerklärung vom Betreiber verlangt.
Einen Vorschlag für eine solche hat Arne Trautmann in seinem law-blog veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Erklärung für Websites. Eine auf ein Weblog angepasste Variante hat im law-blog selbst ihren Platz gefunden.
Trautmann stellt diese beiden Entwürfe frei zur Verfügung: „Verwenden Sie gern so viel, wie Sie möchten, achten Sie aber darauf, dass die Erklärung für Ihr Projekt passt.“
lawblog-ger Udo Vetter weist darauf hin, dass womöglich nicht mehr viel Zeit bleibt, um eine solche Erklärung auf die eigenen Seiten zu stellen: „Das Telemediengesetz, welches eine derartige Erklärung vorschreibt, tritt frühestens am 1. März 2007 in Kraft.“
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