„Three Strikes and you’re out“ – Was ist das eigentlich?

Filesharing ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge – und je deutlicher wird, wie schwierig es ist, das Teilen und Kopieren von Musik im Zaum zu halten, desto schärfer werden die Maßnahmen, die die Industrie ergreift, um es zu unterbinden. Die Musikmultis mögen sich jedoch nicht nur darauf beschränken, Kopierer zu verklagen oder Bittorrent–Trackerseiten wie Pirate Bay den Prozess zu machen – in den vergangenen Jahren haben sie begonnen, auch auf die Politik Einfluss zu nehmen.

Seitdem geistern so merkwürdige Begriffe wie Loi Hadopi und „Three Strikes and You’re out“ durch Medien, Blogs und politische Debatte, diskutiert das Europäische Parlament über ein ominöses Telekompaket. Aber was steckt eigentlich hinter all diesen Begriffen? Die Grundidee dahinter ist eigentlich ganz einfach: Wer beim Filesharing erwischt wird, soll bestraft werden – und zwar auch gedeckt mit staatlichen Regelungen. Frankreich schickt sich schon seit Jahren an, eine Vorreiterrolle in der Anti–Filesharing–Gesetzgebung einzunehmen. Anfang 2009 hat die konservative Regierungspartei, angeregt durch eine engagierte Unterhaltungsindustrie, ein Gesetz durchgedrückt. Inhalt: Netzusern, die drei Mal hintereinander des illegalen Filesharings bezichtigt wurden, werden Geldstrafen aufbrummt und sogar der Internetzugang des Users soll bis zu 12 Monate gesperrt werden.

Prekär an dem Gesetz: Es genügte, wenn User zum wiederholten Male Filesharing vorgeworfen wurde, wenn er also zwei Mal wegen Filesharings ermahnt wurde, ohne dass ihm die Tat tatsächlich nachgewiesen wurde. Das oberste Verfassungsgericht Frankreichs kassierte Teile des Gesetzes aber nur wenige Monate später aus einem ganz anderem Grund: Sie sah in der Sperrung des Netzzugangs einen Eingriff in den freien Zugang von Informationen. Mitte September wurde eine Art Update des Hadopi–Gesetzes beschlossen, das die Durchsetzung der Sanktionsmaßnahmen sicherstellen wird – wenn der Senat zustimmt. Und wenn das Verfassungsgericht das Gesetz nicht erneut blockiert. In Frankreich agitiert die Gruppe La Quadrature du Net gegen das Gesetz.

Doch Frankreich ist nicht das einzige Land, in dem ein solches Gesetz auf dem Weg ist. Auch in vielen anderen Ländern sind ähnliche Gesetze in der Diskussion – allerdings unter dem Schlagwort „Three Strikes and you’re out“ (englische Beschreibung für das Sperren des Internetzugangs nach dem dritten Filesharing–Vergehen). In der EU steckt eine entsprechende Regelung als Teil des umfassenden Telekom–Pakets mitten im Gesetzgebungsprozess. In Neuseeland ist ein entsprechendes Gesetz bereits in Kraft, auch in Ländern wie Australien und Großbritannien werden ähnliche Ideen diskutiert. Und auch in Deutschland zeigen die Unionsparteien immer mit vorsichtigen Vorstößen Sympathien für eine solche Regelung.

(www.laaff.net) lebt und arbeitet als Journalistin in Berlin. Sie ist stellvertretende Ressortleiterin bei taz.de, schreibt für überregionale Zeitungen, Onlinemagazine und produziert Radiobeiträge. Sie betreut zudem das taz-Datenschutzblog CTRL.


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