Facebook und die „geklauten“ Werbe-Ikonen

Update: Nerdcore zeigt hier, wie man in drei Schritten seinen Facebook-Account löschen kann – eine gewisse Hartnäckigkeit ist allerdings nötig! Update Ende

Das Thema des Tages nimmt weiter Fahrt auf. Weitere reichweitenstarke Blogs und deren Betreiber haben beim Ego-Googlen entdecken müssen, dass mit ihr guter Name von Facebook bei Google via Adsense als Werbung für die deutsche Ausgabe von Facebook genutzt wird (nein, das ist nicht StudiVZ, die ja wegen Fragen des Datenschutzes auch schon das ein oder andere mal in der Kritik standen).

Meinungen von Betroffenen

50hz: „So weit geht meine Liebe dann auch wieder nicht. Also lasst das bitte sein!“

Klaus Eck: „Aber mir stellt sich tatsächlich die Frage, ob ich nicht gegen Facebook aus Prinzip rechtlich vorgehen sollte. Schließlich können Unternehmen nicht einfach so ohne Gegenleistung mit meinem Namen werben.“

Johnny Häusler hat in den Facebook-Nutzungsbedingungen mal gekramt und folgende Passage(n) ausfindig gemacht:

Mit dem Posten von Benutzerinhalt (…) erteilst du dem Unternehmen automatisch eine unwiderrufliche, (…) weltweite Lizenz (…) für das Verwenden (…) solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit der Site oder mit dem Marketing für die Site (…).

[via Spreeblick]

Johnny hält das Vorgehen für rufschädigend, während er sich aber auch vorstellen kann, dass sich so manch anderer auch gebauchpinselt fühlen könnte. Für ihn ist aber klar: „Ich möchte selbst entscheiden, wer wofür mit meinem Namen wirbt.“ (Hinweis: Unten gibt es einen englischsprachigen Kündigungstext von Johnny, den man gerne für die eigene Kündigung übernehmen kann.)

Tja, der schnelle Klick zum Glück an den AGB und Nutzungsbestimmungen vorbei wird nun so manchem zum Verhängnis. Wer kann sich da schon groß ausnehmen? Wer liest schon jedes Mal den Beipackzettel bei Medikamenten? Eben! Im Grunde genommen weiß man ja inzwischen, dass man mit dem Akzeptieren der AGB in Sachen Weiterverwendung der eigenen Daten eher schlecht wegkommt.

Was sagt der Rechtsexperte?

Apropos Recht: Rechtzweinull-Blogger und Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht (kürzlich zu Gast in der Blogsprechstunde) hat ebenfalls einen fachkundigen Blick in die Datenschutzrichtlinien von Facebook geworfen. Er kommt zum dem Schluss, dass „eine entsprechende Einwilligung auch unter Zugrundelegung der bei der Anmeldung akzeptierten Datenschutzrichtlinien von Facebook nicht vorliegt„. Er zitiert daraus die folgende Passage:

Bei Facebook geht es um Informationsaustausch mit anderen; Freunde und Leute in deinen Netzwerken; während gleichzeitig Privatsphären- Einstellungen gewährleistet sind, die den anderen Benutzern einen beschränkten Zugang zu deinen Informationen zulassen. Wir ermöglichen dir, selber über die Menge an Informationen zu entscheiden, welche du durch Facebook mit anderen Freunden und Netzwerken teilen möchtest. Unser Netzwerkaufbau und deine Privatsphären- Einstellungen ermöglichen dir, selber zu entscheiden, wer Zugang zu deinen Informationen hat. Wir geben ohne Einwilligung keine Kontaktinformationen an Dritte weiter. Die Informationen werden nur in begrenzten Umständen an Dritte weitergegeben, nämlich wenn 1) es zwingend notwendig ist, um dir eine Dienstleistung zu erweisen, 2) es rechtlich erforderlich ist, 3) wenn wir deine Erlaubnis haben.

„Facebook selbst schreibt also, dass die personenbezogenen Daten nur unter ganz eng gefassten Ausnahmen an Dritte weitergeben werden. Die Veröffentlichung Im Internet ist davon also sicherlich nicht gedeckt“, so die Einschätzung von Carsten Ulbricht.

Fazit

Datenschutzrichtlinien hin oder her, mit den Aktionen von Facebook erreicht das Aeusnutzen personenbezogener Daten auf Social Networking Plattformen eine neue Qualität. < Einschub > Würde man genauso sensibel reagieren, wenn statt des Realnamens der Nickname verwendet würde? < /Einschub > Warum Unternehmen solche Fehler machen, kann ich mir immer noch nicht erklären, da sie doch „eigentlich“ wissen sollten, wie die eingefleischte Netzgemeinde tickt. Wobei: Vielleicht gerade weil sie wissen, wie die Netzgemeinde tickt, gehen sie nach dem Motto vor: „Schlechte PR ist auch PR!“ – und mit Aktionen wie der aktuellen von Facebook, lässt sich das Meme „Facebook Deutschland ist da“ einfach schneller spreaden. Nach den Aufschreien rund um neue StudVZ-AGBs vor einigen Monaten blieb der Massenexodus ja auch aus. Kalkulierte Krise also? Dumm-naives Vorgehen? Oder einfach nur die Dreistigkeit 2.0?

Kündigungsschreiben – Textvorlage

Hi there,

please delete my Facebook account immediately and completely. Please confirm the deletion of all my account data. The reason for deleting my account is my unwillingness to use and therefore support a product that advertises its service using my personal name in GoogleAds or any other ads without asking me first. Yes, I know it’s in the terms. Still.

Regards,

[via Spreeblick]

ist freiberuflich als Medien- & Verlagsberater, Trainer und Medienwissenschaftler tätig. Schwerpunkte: Crossmedia, Social Media und E-Learning. Seine Blogheimat ist der media-ocean. Außerdem ist er einer der Gründer der hardbloggingscientists. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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