FollowUs – Die Netzpiloten-Tipps aus Blogs & Mags

  • TELEKOM Welt: Wie die Telekom den Kampf mit Apple und Google aufnimmt: Nach einigen Jahren der geheimen Vorarbeit startet die Telekom nun den Kampf gegen Apple, Amazon und Google. Die Telekom möchte mit einem eigenen smarten Lautsprecher und dem Magenta-Assistenten gegen die Riesenkonzerne antreten und bietet daher ein erstes Angebot nach deutschen Datenschutzgesetzen. Das Ziel dahinter ist weniger in einer Nische mitzuspielen, sondern vielmehr auf gleicher Augenhöhe mit Amazon, Google und Apple zu sein. Anders als diese Konzerne, möchte die Telekom den smarten Lautsprecher vorerst nicht in sämtliche Geräte verbauen, sondern den Magenta-Assistenten derzeit lediglich als smarten Speaker zur Verfügung stellen. Ob dieser in Zukunft in anderen Geräten integriert werden soll, schließt das Unternehmen jedoch nicht aus.

  • CORADIA ILINT Abendblatt: Ein Zug mit Wasserstoff-Antrieb: Eine Weltpremiere am Donnerstagmorgen in Wolfsburg. Am Hauptbahnhof wurde der „Coradia iLint“ vorgestellt – der Zug, der seine Energie für den Elektromotor aus der kalten Verbrennung von Wasserstoff zu Wasser erhält. Somit ist der „Coradia iLint“ weltweit der erste Brennstoffzellenzug. Noch auf dem Bahnsteig wurden Verträge für eine Lieferung von 14 Brennstoffzellenzügen unter anderem vom Land Niedersachsen und der Landesverkehrsgesellschaft Niedersachen unterzeichnet. Das Ziel ist das Ersetzen von Dieseltriebwagen auf den nicht elektrifizierten Bahnstrecken zwischen Cuxhaven, Bremerhaven, Bremervörde und Buxtehude.

  • BEWERTUNGEN Focus: Schlechte Bewertung nach Abmahnung nicht einfach löschen: Sobald man für ein Produkt, welches man in einem Online-Shop bestellt hat, eine schlechte Bewertung schreibt, kann es durchaus passieren, dass man eine Abmahnung von einem Anwalt erhält. Dennoch sollte man diese Bewertung nicht einfach löschen. Sobald der Kunde das tut, erkennt dieser auch den Anspruch und die Gebühren für den Anwalt an. Sicherer ist es, sich vorher eine Rechtsberatung zu suchen. Sollte die bestellte Ware allerdings beschädigt sein, so ist es zudem sinnvoller den Mangel beim Verkäufer zu reklamieren, anstatt das Geld direkt zurück zu verlangen und eine schlechte Bewertung zu hinterlassen. Reklamiert der Käufer den Mangel, dann hat dieser Anspruch auf eine Neulieferung oder auf eine Reparatur.

kommt aus der Lüneburger Heide, hat Bibliotheks- und Informationsmanagement an der HAW in Hamburg studiert und arbeitet jetzt bei den Netzpiloten als Social Media Managerin. Wenn sie nicht gerade für die Netzpiloten schreibt, dann schreibt sie an ihren Romanen, die im Bookshouse und Edel Elements Verlag erscheinen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.

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