5 Lesetipps für den 1. Juli

In unseren Lesetipps geht es heute um Online-Therapien, Gleichberechtigung in der Startup-Szene, TTIP, Algorithmen und die GEMA. Ergänzungen erwünscht. // von Steve Martin

  • GESUNDHEIT heise online: Online-Therapien gegen Suchtkrankheiten: Können Alkoholabhängige auch von zu Hause am Computer “geheilt” werden? Laut der Juli-Ausgabe des Technology Review ja. Oft konsumieren Abhängige weniger Alkohol als nach einer herkömmlichen Entzugstherapie. Weitere Studien belegen, dass Online-Therapien recht wirksam sein können. Nicht selten auch im Fall einer leichten bis mittleren Depression. Dass auch Smartphones gut für die Psyche sein können, zeigen Joanna Rodriguez und Nadine Page.

  • STARTUP Gründerszene: Studie: Gleichberechtigung in Startup-Deutschland? Leider nein!: So richtig funktioniert die Gleichberechtigung hierzulande noch nicht – zumindest nicht in der Startup-Szene. Frauen haben noch nicht die gleichen Chancen aufzuziehen wie Männer. Es fehle ihnen an Vorbildern oder den richtigen Netzwerken. Zu diesem Fazit kommt eine von dem Computerkonzern Dell durchgeführte Studie, die die Herausforderungen und Chancen von weiblichen Entrepreneuren analysiert hat.

  • TTIP Carta: Wie Brüssel für TTIP wirbt: Brüssel wirbt mit einer breit angelegten Kampagne für TTIP um vielen Kritikern Einhalt zu bieten. Gerade in Deutschland sei es wichtig, über das neue Abkommen aufzuklären und viele Themen nachzuholen und aufzubereiten. Allerdings bleibt das Verhältnis zu kritischen Bürgerinitiativen angespannt. Im folgenden Video-Interview von Eric Bonse mit Lutz Güllner wird gezeigt, ob und welchen Wohlstandsgewinn der Freihandel bringt und warum die Bürgerinitiative “Stop TTIP” nicht zugelassen wurde.

  • ALGORITHMEN e-book-news: Erst Apple, jetzt Twitter: Handverlesene News ergänzt Algorithmen: Künstliche Intelligenz kann alles, möchte man manchmal meinen. Suchergebnisse sortieren, Personen erkennen, Musik empfehlen. Doch gerade wenn es um die effektive Vermarktung von komplexen Inhalten geht, scheint die helfende Hand von menschlichen “Kuratoren” im Zweifelsfall noch immer unverzichtbar zu sein. Das gilt nicht nur im (Offline-)Buchhandel, sondern offenbar auch bei Online-Musik, oder etwa im digitalen Nachrichten-Sektor.

  • GEMA DIE WELT: Musikrechte: Gema verliert den Prozess gegen YouTube: Der Musikrechteverwerter Gema unterlag in einem Schadenersatzprozess der Videoplattform YouTube. Die Gema hatte Geld für Musikvideos verlangt: 0,375 Cent hätte das Videoportal für jeden Abruf bestimmter Musikvideos zahlen müssen, was auf einer Grundlage von 1.000 Titeln rund 1,6 Millionen Euro gewesen wären. Im Oberlandesgericht München kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden. Vor mehreren Gerichten stritten die Gema und YouTube schon darüber, unter welchen Bedingungen die Videoplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung von Musikvideos zahlen muss.

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war bis 2018 Content Manger bei den Netzpiloten. Davor studierte er Medientechnik an der Hochschule Mittweida. Schon vor Beginn seines Studiums interessierte er sich für Onlinemedien im Web 2.0 und begeistert sich außerdem für´s mountainbiken, Playstation-Games und gute Musik. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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