In unseren Lesetipps geht es heute um Online-Therapien, Gleichberechtigung in der Startup-Szene, TTIP, Algorithmen und die GEMA. Ergänzungen erwünscht. // von Steve Martin
GESUNDHEIT heise online: Online-Therapien gegen Suchtkrankheiten: Können Alkoholabhängige auch von zu Hause am Computer “geheilt” werden? Laut der Juli-Ausgabe des Technology Review ja. Oft konsumieren Abhängige weniger Alkohol als nach einer herkömmlichen Entzugstherapie. Weitere Studien belegen, dass Online-Therapien recht wirksam sein können. Nicht selten auch im Fall einer leichten bis mittleren Depression. Dass auch Smartphones gut für die Psyche sein können, zeigen Joanna Rodriguez und Nadine Page.
STARTUP Gründerszene: Studie: Gleichberechtigung in Startup-Deutschland? Leider nein!: So richtig funktioniert die Gleichberechtigung hierzulande noch nicht – zumindest nicht in der Startup-Szene. Frauen haben noch nicht die gleichen Chancen aufzuziehen wie Männer. Es fehle ihnen an Vorbildern oder den richtigen Netzwerken. Zu diesem Fazit kommt eine von dem Computerkonzern Dell durchgeführte Studie, die die Herausforderungen und Chancen von weiblichen Entrepreneuren analysiert hat.
TTIP Carta: Wie Brüssel für TTIP wirbt: Brüssel wirbt mit einer breit angelegten Kampagne für TTIP um vielen Kritikern Einhalt zu bieten. Gerade in Deutschland sei es wichtig, über das neue Abkommen aufzuklären und viele Themen nachzuholen und aufzubereiten. Allerdings bleibt das Verhältnis zu kritischen Bürgerinitiativen angespannt. Im folgenden Video-Interview von Eric Bonse mit Lutz Güllner wird gezeigt, ob und welchen Wohlstandsgewinn der Freihandel bringt und warum die Bürgerinitiative “Stop TTIP” nicht zugelassen wurde.
ALGORITHMEN e-book-news: Erst Apple, jetzt Twitter: Handverlesene News ergänzt Algorithmen: Künstliche Intelligenz kann alles, möchte man manchmal meinen. Suchergebnisse sortieren, Personen erkennen, Musik empfehlen. Doch gerade wenn es um die effektive Vermarktung von komplexen Inhalten geht, scheint die helfende Hand von menschlichen “Kuratoren” im Zweifelsfall noch immer unverzichtbar zu sein. Das gilt nicht nur im (Offline-)Buchhandel, sondern offenbar auch bei Online-Musik, oder etwa im digitalen Nachrichten-Sektor.
GEMA DIE WELT: Musikrechte: Gema verliert den Prozess gegen YouTube: Der Musikrechteverwerter Gema unterlag in einem Schadenersatzprozess der Videoplattform YouTube. Die Gema hatte Geld für Musikvideos verlangt: 0,375 Cent hätte das Videoportal für jeden Abruf bestimmter Musikvideos zahlen müssen, was auf einer Grundlage von 1.000 Titeln rund 1,6 Millionen Euro gewesen wären. Im Oberlandesgericht München kann gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden. Vor mehreren Gerichten stritten die Gema und YouTube schon darüber, unter welchen Bedingungen die Videoplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung von Musikvideos zahlen muss.
CHIEF-EDITOR’S NOTE: Wenn Ihnen unsere Arbeit etwas wert ist, zeigen Sie es uns bitte auf Flattr oder indem Sie unsere Reichweite auf Twitter, Facebook, Google+, Soundcloud, Slideshare, YouTube und/oder Instagram erhöhen. Vielen Dank. – Tobias Schwarz
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In unseren Lesetipps geht es heute um Wikileaks, Facebook und die Instant Articles, Lobbyismus und Youtube gegen die Gema. Ergänzungen erwünscht.
WIKILEAKS NSA-Ausschuss im Bundestag: Wikileaks veröffentlicht Mitschriften – taz.de: Das Enthüllungsportal Wikileaks hat ein 1380 Seiten umfassendes Protokoll des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages veröffentlicht. Dieses beinhaltet Zeugenaussagen von Mai 2014 bis zum Februar 2015. Betroffen sind nur Mitschriften aus öffentlichen Sitzungen des Ausschusses, welche bisher nicht öffentlich zugänglich waren. Laut Wikileaks-Gründer Julian Assange „hat die Öffentlichkeit das Recht, die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses zu verstehen.“
YOUTUBE Youtube verliert gegen Gema vor Gericht: Sperrtafeln sind unzulässig – Digital | STERN.DE: Dass sich Youtube und die Gema in Deutschland nicht ausstehen können, ist gemeinhin bekannt. Wahrscheinlich hat jeder schon einmal die verhasste Sperrtafel bei Youtube gesehen, die besagt, dass die Rechte der Musik nicht von der Gema eingereicht wurden. Diese Sperrtafel wurde nun vom Landesgericht München als unzulässig erklärt, da er die Gema in eine schlechtes Licht rücken würde.
JOURNALISMUS heise online: Spiegel und Bild veröffentlichen Artikel direkt auf Facebook: Facebook hat nun offiziell das Feature „Instant Articles“ implementiert. Das bedeutet, dass nun komplette Artikel über Facebook hochgeladen und angesehen werden können. Diese Funktion solle vor allem mobilen Nutzern helfen, schneller Artikel zu laden. In Deutschland werden Bild.de und Spiegel Online das neue Feature nutzen. Sowohl die Geschäftsführerin von Spiegel Online, Katharina Borchert als auch Julian Reichelt, Chefredakteur bei Bild.de, sprechen sich sehr positiv über die neue Funktion aus.
LOBBYISMUS Politik Digital: Ein Radar für mehr Durchblick im Lobbydschungel: Heutzutage gibt es überall in der Politik Lobbyisten, welche versuchen, ihren eigenen Standpunkten in der Politik durch Studien oder persönliche Gespräche Gewicht zu verleihen. In der Gesellschaft gilt Lobbyismus als verpönt, da oftmals kleinere Interessensgruppen ignoriert werden. Die drei Journalisten Dominik Wurnig, Jan Schneider und Michael Hartlep entwicklten ein Browser-Add-On, um den Einfluss der Lobbyisten auf die Politik zu verdeutlichen: das Lobbyradar.
FACEBOOK Politik Digital: Facebooks Politik des (Nicht-)Löschens: Facebook ist aus dem heutigen Leben kaum noch wegzudenken. Doch oftmals kommt es in dem sozialen Netzwerk zu Äußerungen oder ähnlichem, welche über alle Grenzen schlagen, zum Beispiel schwere Beleidigungen oder extremistische Kommentare. Dem Netzwerk wird nun vorgeworfen, nicht stark genug gegen solche Beiträge vorzugehen. Außerdem wird sich darüber beschwert, dass oft die Nutzer selbst sich um die Beseitigung solcher Inhalte kümmern müssen.
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In unseren Lesetipps geht es heute um die Gema, das Freihandeslabkommen CETA, Facebook kauft Drohnen, die Digitalwährung Bitcoin und die „Kostenloskultur“ des Internet. Ergänzungen erwünscht.
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In den letzten Lesetipps für dieses Jahr geht es um zwei Interviews über Netzpolitik, soziale Netzwerke, Kritik an Julian Assange und wie die C3S die GEMA-Vermutung kippen könnte. Ergänzungen erwünscht.
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In unseren Lesetipps am Freitag, den 13, geht es um Kritik an der Vorratsdatenspeicherung, Streit um die Gebühren der GEMA, ein Livestream mit Google Glass, die zweitmeist geteilte Website der Welt und TV-Werbung. Ergänzungen erwünscht.
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In unseren Lesetipps geht es heute um neue Lernformen, ein Torrent-Chat, Facebook wird „transparenter“, Vevo startet in Deutschland und Carta. Ergänzungen erwünscht.
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Der Streit um die GEMA-Reform, die zum Januar 2013 geplant ist, polarisiert seit einiger Zeit genauso stark, wie der um das Urheberrecht. Verschiedene Initiativen kritisieren die Maßlosigkeit der Verwertungsgesellschaft und deren erhöhte Gebühren, die zuweilen 1.000% höhere Abgaben von den Veranstaltern bedeuten. Einer der Initiatoren von Kultur-retten.de, Matthias Rauh, der außerdem auch die Petition „Gegen die Tarifreform 2013 – GEMA verliert Augenmaß“ einreichte, hat sich bereit erklärt uns zum Thema ein paar Fragen zu beantworten.
Ich habe heute Matthias Rauh im Interview von der Initiative Kultur-Retten.de, die als Aktionsbündnis für Veranstalter, Club-Betreiber, DJs, Event-Agenturen, Musiker, Tanzschulen, Tänzer, Verbände und Musikbegeisterte gegen die aktuell beabsichtigte Tarifreform der GEMA ins Leben gerufen wurde. Lieber Matthias, danke dass du dir heute die Zeit für uns genommen hast.
Hey Andreas, kein Problem.
Du hast als einer der Gründer von Kultur-Retten.de, auch die Petition „Gegen die Tarifreform 2013 – GEMA verliert Augenmaß“ bei OpenPetition eingereicht und kritisierst die angekündigten GEMA Tarife mit dem Argument, dass die erhöhten Abgaben für Veranstalter, u.a. eine Art Clubsterben bewirken werden. Warum sollte die GEMA ein solches Risiko eingehen und die Clubs, die die Musik der Künstler spielen, in die Insolvenz führen?
Die Frage an sich, kann ich dir leider so auch nicht beantworten. Warum die GEMA dies tut und die Gefahr eingeht, dass bei solch einer eklatanten Erhöhung der Gebühren ein „Kultursterben“ in Deutschland eintritt, weiß ich nicht. Das müsstest du die Kollegen der GEMA schon selbst fragen, aber ob du darauf eine sinnvolle und wahrheitsgemäße Antwort bekommst, kann ich nicht sagen.
Was ich dir dazu aber sagen kann ist, dass mich sehr viele Mails von Künstlern erreichen, die Mitglieder der GEMA sind und aufgrund der Erhöhung Ihre Mitgliedschaft kündigen, da Sie diese Aktion nicht für gut heißen.
Im Streit um geistiges Eigentum geht es auch um den Erhalt von alten Verwertungsketten. Das Urheberrecht ist jedoch auch Profitbremse – wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.
In Anlehnung an Hagen Rether wird jetzt gesungen: „Die Verwertungskette darf nicht unterbrochen werden.“ „Die Verwertungskette darf nicht unterbrochen werden.“ „Die Verwertungskette darf nicht unterbrochen werden.“ Oder vielleicht doch? Was passiert, wenn Urheber von Büchern, Musik, Kunst, Design, Software oder Produkten das Geschäft nicht mehr mit Maklern, Beratern, Agenten, Vertriebsorganisationen, Gebühreneintreibern oder Zwischenhändlern machen? Die Urheber werden nicht mehr mit mickrigen Tantiemen oder irgendwelchen Brosamen der Verwerter abgespeist, sondern können direkt am Verkauf ihrer Werke partizipieren – mit geringeren Overhead-Kosten und viel höherer Rendite. Das schmeckt natürlich den Machtmonopolisten in den alten Industrien überhaupt nicht. Nehmen wir die E-Books von Amazon, die mit einem Kampfpreis von 9,99 Dollar verkauft werden. Nach der Kostenlogik der Verlagskonzerne ist das Preisdumping. In Wahrheit spart man sich die Produktion von teuren Hardcover-Ausgaben und die Autoren werden sogar mit viel höheren Honoraren entlohnt und müssen sich nicht mehr mit den Knebelverträgen der Verleger herumschlagen. Die Verwertungskette ist eben sehr viel kürzer und die Zwischenverdiener machen keinen Reibach mehr – aber: „Die Verwertungskette darf nicht unterbrochen werden.“
Aus der Abteilung Don Martin…
Mit verhältnismäßig wenig Tamtam hat Google vor zwei Wochen einige länderspezifische Versionen seines Video-Dienstes YouTube vorgestellt. Damals mit angekündigt, jedoch nicht gelauncht, war auch eine deutsche Version.
Gerüchten zufolge war dies vor allem der GEMA geschuldet, mit der sich YouTube bisher nicht einigen konnte, wie man mit Videos verfährt, bei denen urheberrechtlich geschütze Musik verwendet wird, auf die GEMA-Abgaben anfallen.
Nun jedoch haben sich beide Parteien offenbar geeinigt. Das zumindest schreibt die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe. Demnach zahlt YouTube bis Ende 2008 eine Pauschale für die „Ausstrahlungsrechte“. Die Höhe der Summe allerdings ist nicht bekannt.
Nun steht noch eine Einigung mit dem Deutschen Musikverleger-Verband aus, bevor Google den Dienst auch in einer deutschen Version anbieten kann.
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