Die Kommission bedroht den Link im freien Netz

Der Link, wie wir ihn kennen, könnte bald ausgedient haben, denn Politik und Wirtschaft sind dabei, diese zentrale Funktion des Internets umzuformen. Am 9. Dezember legt der zuständige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger einen Gesetzentwurf zum Urheberrecht vor. Er hat zum Ziel, das Copyright im EU-Binnenmarkt zu harmonisieren und die nationalen Silos aufzubrechen. Ein Entwurf (der sich noch ändern kann) ist bereits geleakt und lässt erahnen, wie künftig mit dem Link umgegangen werden wird.

Explizit ausgesprochen haben es Vertreter der EU-Kommission, allen voran Digitalkommissar Günther Oettinger noch nicht, doch Beobachtern schwant Übles. Am Mittwoch will Oettinger einen Gesetzentwurf zu einem EU-weiten Urheberrecht vorstellen, mit dem nicht nur ärgerliches Geoblocking (Beispiel: Netflix-Nutzer in Österreich bekommen andere Filme und Serien als in Deutschland) abgeschafft werden soll, sondern auch geregelt werden wird, wie künftig mit Links umzugehen ist. Weil Oettinger immer wieder betont, dass europäische Verlage gestärkt werden müssen, glauben nun Beobachter, dass er die Idee des deutschen Leistungsschutzrechts (Google soll für Links zu Verlagsinhalten zahlen) auf die EU ausweiten will – mit dem möglichen dramatischen Effekt, dass man für Verlinkungen um Erlaubnis fragen oder im schlimmsten Fall sogar zahlen wird müssen.

Wie sich die Content-Industrie das Netz künftig vorstellt, darauf gab es bereits 2014 einen Vorgeschmack. Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM (sie vertritt die Urheberrechte von etwa 20.000 Musikern und Autoren), hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht eine Vergütungspflicht für Hyperlinks gefordert, mit denen etwa Online-Videos in Websites eingebunden werden.

Heißt im Klartext: Wenn man etwa einen YouTube-Clip einer der Bands, die von der AKM vertreten werden, in seine Webseite einbetten will, muss man dafür eine Gebühr zahlen. Die Argumentation: Durch eingebundenen Content wird die Webseite attraktiver, bekommt mehr Besucher und setzt in Folge mehr Geld mit Werbung um. An diesem Mehrumsatz soll der Urheber des Videos mitverdienen.

Der freie Hyperlink ist aber nicht nur ins Visier der Content-Industrie geraten. Google hat, um dem Recht auf Vergessen in der EU nachzukommen, bis dato mehr als 500.000 Links aus seinen Suchergebnissen gelöscht und damit die dahinter liegenden Inhalte zum Schutz von Persönlichkeitsrechten quasi unsichtbar für die Internet-Öffentlichkeit gemacht.

Auch große US-Internetfirmen gehen in letzter Zeit sehr fragwürdig mit Links um. Wie unter anderem das auf Messaging-Apps spezialisierte Startup orat.io in einem Artikel aufzeigte, blockiert die Facebook-Tochter WhatsApp Links zum Konkurrenten Telegram. Nutzer, die beide Apps installiert haben, können so in WhatsApp nicht mehr einen Link öffnen, der zu einer Webseite von Telegram führt.

Wie außergewöhnlich funktionierende Links in der näheren Zukunft werden könnten, zeigt auch das Beispiel Snapchat. Die bei Teenies beliebte Messaging-App hat mit Vice, Vox oder BuzzFeed Medienpartner, die eigens Inhalte für die App produzieren und die in der Snapchat-Welt eingesperrt sind. Snapchat bietet seinen Partnern jetzt etwas an, was in der Desktop-Browser-Welt eine Selbstverständlichkeit ist: Sie sollen die Möglichkeit bekommen, Links zu dem Content in anderen Social-Media-Kanälen verbreiten zu können.


Image „Link“ by mkweb2 (CC0 Public Domain)


ist seit 2006 publizistisch auf Papier und Pixel tätig. Er arbeitet in Österreich als Journalist und hat die beiden Sachbücher "Phänomen Facebook - Wie eine Webseite unser Leben auf den Kopf stellt" (2010) und "Digitaler Frühling - Wer das Netz hat, hat die Macht?" (2012) veröffentlicht. In seinem Blog “Jakkse.com” und in Vorträgen schreibt und spricht er gerne über die Menschen und ihr Internet – von Social Media über Mobile Business und Netzpolitik bis zu Start-ups.


Artikel per E-Mail verschicken
Schlagwörter: , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert