5 Lesetipps für den 17. Februar

In unseren Lesetipps geht es heute um die Carbanak Hacker-Gruppe, Youtube, Abmahnungen, @meta_bene und den BR und seine Probleme mit dem Lizenzrecht. Ergänzungen erwünscht.

  • CARBANAK SPIEGEL ONLINE: So gelang den Cybergangstern der Milliarden-Coup: Die Beute: eine Milliarde Dollar. Der Ort des Verbrechens: 100 Geldinstitute in 30 Ländern. Fluchtfahrzeug: das Internet. Am Wochenende berichtete die IT-Sicherheitsfirma Kaspersky, dass eine internationale, kriminelle Hacker-Gruppe weltweit durch Online-Einbrüche und Hacks einen immensen Betrag erbeutet hat. Bisher ist bekannt, dass die Täter die Computer von Bankangestellten mit Schadsoftware infiziert hatten und anschließend die Kontrolle übernommen haben. Doch wie läuft so ein digitaler Bankraub ab? Spiegel Online rekonstruiert das Vorgehen der Carbanak Cybergang.

  • YOUTUBE Süddeutsche.de: Bändiger des Bösen: Pro Minute werden 300 neue Videos auf der Videoplattform Youtube hochgeladen. Darunter befinden sich nicht nur die berühmten Katzen-Videos, sondern auch Hass-Botschaften, Gewaltdarstellungen und pornografisches Material. In einem ständigen Wettlauf gegen die Zeit müssen Videos dieser Art entfernt werden, bevor sie von zu vielen Nutzern gesehen werden. Die Inhalte werden nicht durch einen Algorithmus kontrolliert, da dieser den Zusammenhang der gezeigten Bilder nicht erkennen kann. Stattdessen muss jedes einzelne Video von menschlichen Angestellten gesichtet werden.

  • URHEBERRECHT iRights info: Ein Deckel mit Löchern: Mehrere tausend Euro für ein illegal verbreitetes Musik-Album? Solche Fälle sollte das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das im Oktober 2013 in Kraft trat, verhindern. Seitdem hat sich zwar die von Verbraucherschützern kritisierte „Abmahnindustrie“ gewandelt, jedoch ist die Anzahl der Abmahnung nicht wirklich gesunken. Die Gesetzesänderung scheint seinen Zweck verfehlt zu haben, dabei gibt es auch Wege jenseits von Gesetzen und Gerichten, die man beschreiten könnte, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu reduzieren.

  • TWITTER taz.de: Aphorisierende Antilopen: Striche auf weißem Grund. Tiere aus schwarzer Tusche. @meta_bene ist bestimmt kein typischer Twitter-Nutzer. Er retweetet nicht, er kommentiert nicht, er antwortet nicht. Er schickt nur täglich eine Zeichnung in die Welt. Sie sind unglaublich minimalistisch und auf ihre eigene Art philosophisch. Die Räumlichkeit des Bildes wird nur durch die Position der Tiere zueinander bestimmt. Die Tiere unterhalten sich über existentielle Fragen oder denken darüber nach – auf ihre einzigartige nüchterne Weise. Ein Artikel der taz über einen besonderen Twitterer.

  • LIZENZRECHT Golem.de: Der schludrige Umgang mit freier Software: Mitte Januar hat der Bayerische Rundfunk mit Linius ein Programm veröffentlicht, das vom BR für die Erstellung von multimedialen Inhalten für das Internet verwendet wird. Als freie Software soll es nicht-kommerziellen Akteuren die publizistische Arbeit erleichtern. Da das Programm jedoch auf der Blogsoftware WordPress basiert, und dieses unter der General Public License steht, kann es eigentlich auch für kommerzielle Zwecke benutzt werden. Das ist aber nicht das einzige lizenz- und urheberrechtliche Problem beim Vorgehen des BR.

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studiert Politikwissenschaft an der Leuphana Universität Lüneburg und arbeitet als redaktioneller Praktikant bei den Netzpiloten. Er hat bereits Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit gesammelt und versucht nun seine ersten Schritte in der Welt der Medien. Er interessiert sich für Politik, Umweltschutz, Medien und Fußball. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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