In unseren Lesetipps geht es heute um die neueste Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, Online-Betrüger, Netzpolitik.org, Nutzerdaten-Speicherung in Russland und Software-Umrüstungen. Ergänzungen erwünscht.
JUGENDMEDIENSCHUTZ beck-community: Umformulieren statt novellieren – Zum nunmehr dritten Versuch eines JMStV-Entwurfs: Der Leipziger Medienrechtexperte Prof. Dr. Marc Liesching kritisiert die neueste Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Beck-Blog mit deutlichen Worten. Fazit: Die dringlichen Fragen eines zeitgemäßen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Web 2.0 bleiben vollumfänglich unbeantwortet. Liesching attestiert dem Neuregelungsversuch redaktionelle Scheinregelungen statt wirkliche Neuregelungen und im Vergleich zu vorherigen Neufassungsversuchen verliert das Vertragswerk immer mehr an Substanz. Es ist offensichtlich eine Schande, wie sehr die Medienwirklichkeit missachtet wird.
ONLINE BETRÜGER DIE WELT: Cyber-Kriminalität: Flüchtlingskrise hilft Online-Betrügern: Konten, die mit falscher Identität eröffnet wurden, bereiten derzeit der Polizei und den Staatsanwaltschaften große Sorgen. “Bank Drops” nennt sich diese Art von Geschäften mit Konten und werden von Kriminellen vor allem für Betrügereien im Online-Handel benutzt. Plattformen wie Ebay oder auch Amazon, machen sich die Betrüger ebenfalls zunutze. Außerdem erhöht die derzeitige Flüchtlingskrise das Sicherheitsrisiko zusätzlich, denn Asylbewerber können leichter an ein neues Konto kommen, da die Finanzaufsicht BaFin, die Anforderungen an die Dokumente gelockert hat. Das bedeutet, dass Flüchtlinge, die sich am Bankschalter ausweisen müssen, nicht so stark kontrolliert werden, was verschiedene Banken allerdings mit gemischten Gefühlen sehen.
NETZPOLITIK.ORG tagesschau.de: Fall Netzpolitik.org: BKA durchleuchtete Journalisten: Das BKA hat sich über die finanziellen Verhältnisse der beiden Journalisten von netzpolitik.org erkundigt. Markus Beckedahl und André Meister waren zeitweise des Landesverrats verdächtigt. Das Bundeskriminalamt soll sich Informationen bei der Rentenversicherung und der Meldebehörde der beiden eingeholt haben. Außerdem erhielten sie neun Seiten mit Informationen über die Macher von netzpolitik.org, von der Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes, BaFin. Es gibt allerdings keine Hinweise darauf, dass die zwei Journalisten abgehört oder gar observiert wurden.
RUSSLAND FAZ: Kreml will russische Nutzerdaten in Russland speichern: In Russland müssen ab sofort jegliche russische Nutzerdaten gespeichert werden, denn die Regierung ist der Meinung, dass alle Daten der Bürger geschützt werden müssen. Anfang September ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Menschenrechtler sind allerdings besorgt, denn sie vermuten dahinter ganz andere Motive. Die Frage ist, ob es tatsächlich nur um die Sicherheit der Bürger geht oder um Überwachung? Oder ist steckt dahinter vielleicht auch der Wunsch, Daten für einen potenziellen Eingriff gegen ausgesuchte Ziele zur Verfügung zu haben?
UMRÜSTUNG heise online: Funkregulierung als Angriff auf alternative Software: “Open-Source-Projekte gefährdet”: Eine Software-Umrüstung, von Geräten die Funksysteme enthalten, soll laut der neuen Richtlinie der US-Regierungsbehörde FCC, bald verboten werden. Durch diese Maßnahme würde etlichen Open-Source-Projekten, in denen Betriebssysteme für Geräte fremder Hersteller entwickelt werden, das Licht ausgemacht werden. Allerdings dürfte dieses Verbot sich auf die ganze Branche auswirken, da eine DRM-typische Maßnahme, gegen Umrüstungen mit fremder Software, von der FCC gefordert wird. Das bedeutet, dass Hersteller ihre Entwicklungsprozesse überprüfen und falls nötig um Schutzmaßnahmen gegen Software-Umrüstung erweitern müssen, damit ihre Geräte die Freigabe der FCC für den US-Markt erhalten.
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In unseren Lesetipps geht es heute um die NSA-Spähliste, Gegenwind für Windows 10, Googles neue Websuche, das iPhone 6 und Android. Ergänzungen erwünscht.
NSA-SPÄHLISTE Spionageaffäre: USA erklärten sich schon Anfang Mai zu NSA-Spähliste: Das Kanzleramt hat dem Bundestag bis heute den Einblick in die NSA-Spähliste verweigert. Es heißt, dass die USA sich angeblich nicht offiziell zu einer Freigabe geäußert habe, doch hat diese eine Herausgabe nie abgelehnt. Angeblich habe das Kanzleramt bereits am 10. Mai 2015 einen Brief zur Freigabe vom Stabschef des weißen Hauses erhalten. In diesem Brief erklärt dieser seinen Respekt vor der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste und wolle deshalb, dass der Bundestag mehr über die Spähliste erfährt. Die Bundesregierung behauptet jedoch weiterhin, dass es keine offizielle Stellungnahme der USA gegeben habe, in der sie den Wunsch äußerte, dass der Bundestag einen Einblick in die Selektorenliste erhalten soll.
WINDOWS 10 heise online: Datensammelei: Gegenwind für Windows 10: Mehrere Staaten prüfen derzeit, ob das neue Betriebssystem Windows 10 gegen das nationale Datenschutzrecht verstößt, denn die Grundeinstellungen ermöglichen Microsoft einen Zugriff auf die Nutzerdaten seiner Kunden. Zu den Ländern, die sich von dem Betriebssystem provoziert fühlen, gehört unter anderem die Schweiz. Auch in Russland prüft derzeit der Generalstaatsanwalt, ob sich Microsoft mit Windows 10 an die dort herrschenden Vorschriften hält. Es soll zudem gefordert werden, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit der Zugriff auf die Internet-Ressourcen, auf denen man Windows 10 herunterladen kann, blockiert wird.
GOOGLE GWB: Mobile Websuche: Google erwägt Anzeige von Webseiten direkt in den Suchergebnissen: Es wird spekuliert, dass Google eine fundamentale Veränderung in der mobilen Websuche erwägt. Hier sollen dann externe Webseiten nicht mehr einzeln geladen werden, sondern direkt in der Websuche dargestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Webseite direkt in die Suchergebnisse hinein geladen wird. Das Ganze soll eine Art Lesemodus in den Suchergebnissen darstellen. Ziel ist es die Ladezeit zu verkürzen und das Datenvolumen weniger zu belasten. Es ist also möglich, dass Google sich nur noch auf den wichtigen Inhalt und verkleinerte Bilder beschränken wird. Das Drumherum, wie beispielsweise Navigation und Verlinkungen, werden dann ausgeblendet. Bislang handelt es sich bloß um eine harmlose Umfrage von Google, der seine Nutzer zu dieser Veränderung befragte, aber ganz ohne Grund, dürfte Google das nicht gemacht haben.
IPHONE 6 SPIEGEL ONLINE: Intelligent Energy: Brennstoffzelle soll iPhones länger laufen lassen: Das britische Unternehmen Intelligent Energy, entwickelte die Brennstoffzellentechnik, welche das Potenzial hat, den Umgang mit unseren Smartphones und Notebooks zu vereinfachen. Das Unternehmen hat nämlich einen Prototypen des iPhone 6 gebaut, indem es neben einem Akku auch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle erhielt. Diese Technik ist dafür bekannt, dass sie elektrische Energie produziert und nun wurde sie auf dem iPhone 6 erprobt. Das britische Unternehmen soll schon bald ein Ladegerät anbieten, das auf dieser Technik basiert. In dem Preis, von rund 200 Euro ist ein wiederbefüllbarer Tank mit inbegriffen. Dieser soll ausreichen, um das iPhone fünfmal aufzuladen. Allerdings ist das Auffüllen dieser Tanks nur in bestimmten Läden Großbritanniens möglich.
ANDROID t3n: Android-Sperrmuster in Buchstabenform sind Einladung für Smartphone-Diebe: Die Absolventin der norwegischen Universität, Marte Loge, hat in ihrer Abschlussarbeit Sperrmuster für Android-Geräte untersucht und fand heraus, dass diese Muster, die das typische Passwort ersetzen, für Diebe zu sehr vorhersehbar sind und dadurch leicht zu erraten. Die Komplexität dieser Sperren ist eher gering, sodass sie immer wiederkehrende Muster aufweisen. Ähnlich wie einfach gehaltene Passwörter, beispielsweise 1234, verhalten sich auch die Nutzer im Bezug auf die Auswahl ihrer Sperrmuster. Je einfacher sie gehalten werden, desto weniger kann man diese vergessen. Außerdem fand Marte Loge heraus, dass durchschnittlich vier bis fünf Knotenpunkte für die Sperre ausgewählt werden, obwohl dem Nutzer neun zur Verfügung stehen.
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In unseren Lesetipps geht es um die Digitalisierung in Estland, der Sündenfall des Internets, virtuelle Realität im Storytelling, die Ökonomie des Internets und Cat Content. Ergänzungen erwünscht.
DIGITALISIERUNG Süddeutsche.de: Wie Estland den digitalen Traum exportieren will: Auf Sueddeutsche.de ist ein lesenswerter Gastbeitrag von Anna Karolin über den Stand der Digitalisierung in Estland erschienen, der einem die enormen Möglichkeiten einer das Internet frei von Angst und Partikularinteressen nutzenden Gesellschaft aufzeigt. Ich will bei der Netzpolitik unserer Bundesregierung nicht von der Zukunft schreiben, sondern vielleicht eher vom vor uns liegenden Paradies, dass wir wir vielleicht niemals betreten werden, aber vielleicht spornt es den einen oder anderen unserer Leser an, sich noch mehr für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft einzusetzen. Karolins Begeisterung ist ansteckend.
INTERNET The Atlantic: The Internet’s Original Sin: Das ist ein Longread, der einem mal zu denken gibt. Ethan Zuckerman bezeichnet das werbefinanzierte Internet als unseren Sündenfall und fordert (gaaaaanz am Ende), dass wir anfangen müssen Bezahlmodelle (à la Mitgliedschaften, Crowdfunding, Micropayment, etc.) für Privatsphäre und für Dienste, die uns am Herzen liegen, zu entwickeln. Alles was gratis ist, sollte gemieden werden, denn in einer Welt, in der nichts umsonst ist, sind wir das Produkt, wenn wir nicht wirklich der Kunde sind. Ziel soll es sein, dass nicht länger Internetnutzer wieder Nutzer des Internets und nicht die Zielgruppe der Werbeindustrie, deren Gelder im Hintergrund erst die kostenfreie Nutzung ermöglichen.
VIRTUELLE REALITÄT Co.Create: Why Virtual Reality Journalism Is The Future: Auf Co.Create stellt Neal Ungerleider ein von Google, der Nachrichten- und Presseagentur Associated Press und dem Tribeca Film Institute finanziertes Projekt vor, dass der Doktorand Nonny de la Peña an der Universität von Süd-Kalifornien entwickelt. Es geht dabei um die virtuelle Darstellung eines wahren Geschehens, dem Tod eines mexikanischen Immigranten. Ein Passant hatte das Geschehen auf Audio aufgenommen, dieser Mitschnitt wurde nun auf die Visualisierung gelegt und lässt einen den Ort und den Fall intensiv miterleben. De la Peñas Projekt könnte besonders interessant fürs digitale Storytelling und journalistische Darstellungen sein.
ÖKONOMIE Techdirt: Economists Don’t Understand The Information Age, So Their Claims About Today’s Economy Are A Joke: Was ich an Mike Masnicks Blogposts auf Techdirt.com so schätze, ist die stets klar artikulierte Meinung. So wie in diesem lesenswerten Beitrag über die Einschätzung von Ökonomen der digitalisierten Wirtschaft, deren Deutung sie gerne übernehmen, egal wie (un)qualifiziert ihre Faktengrundlage ist. Dabei kommen aber meist kritische Analysen heraus, die mit der Realität wenig zu tun haben, so zumindest Masnick. Denn in der Informationsgesellschaft zählen andere Parameter als bisher. Das haben aber die bisherigen Ökonomen kaum verstanden bzw. akzeptiert. Dieser Wandel ist schon eine ziemlich knifflige Sache und konsequent.
CAT CONTENT Netzkolumnistin: Klicktipp Katzenkarte: Ich habe keine Katze, aber ein Instagram-Account, weshalb das von Angela Gruber auf ihrem Blog vorgestellte Datenprojekt „I Know Where Your Cat Lives“ auch für mich interessant ist, denn es ist ein gutes Beispiel, was durch die abgetretenen Nutzungsrechte auch ohne die Zustimmung der Urheber tolles mit Bildern Dritter gemacht werden kann und wie aussagekräftig Meta-Daten sein können, besonders die Ortsangaben. Denn die Karte mit den Katzenbildern von anderen hat weniger mit Cat Content als mit legalem Geotagging zu tun. Aber konzentrieren wir uns ruhig weiter auf die süßen Katzenbilder. Zumindest bis zu unseren morgigen Lesetipps.
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In unseren Lesetipps geht es heute um Project Tango von Google, Matt Taibbi geht zu First Look Media, die deutsche Huffington Post, den Wert von Nutzerdaten und ein besonderer Button an WhatsApp. Ergänzungen erwünscht.
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Microsoft investiert 15 Millionen US-Dollar in das standortbezogene soziale Netzwerk Foursquare und bekommt dafür Zugriff auf das detaillierte Kartenmaterial. Nachdem Microsoft bereits vor zwei Jahren das soziale Netzwerk Yammer für 1,2 Milliarden US-Dollar übernahm, um somit Google und Facebook nicht ganz aus den Augen zu verlieren, investierte das seit gestern von Satya Nadella geführte Softwareunternehmen jetzt 15 Millionen US-Dollar in das New Yorker Unternehmen Foursquare. Zwar bekommt Microsoft laut Informationen des Handelsblatt keinen Zugriff auf Informationen der Foursquare-Nutzer, jedoch auf die wertvollen Kartendaten – Foursquares eigentlicher Schatz. Die rund 45 Millionen registrierten Nutzer haben nämlich bereits mehr als 5 Milliarden Check-Ins und rund 40 Millionen Empfehlungen produziert. Dazu sollen Nutzer mit Konten bei Microsoft und Foursquare diese in Zukunft verknüpfen können. Foursquare will laut nach Aussagen von Marketingchef Holger Luedorf das Geld „in die internationale Expansion investieren, das Verkaufsteam verstärken und mehr Softwareingenieure einstellen„.
In unseren Lesetipps geht es heute um schummelnde Roboter, den Wert von Privatsphäre, Geheimdienste gefährden unsere Demokratie, Apples Nutzerdaten und eine Infografik über Twitter. Ergänzungen erwünscht.
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Gestern gab Google bekannt, dass es mit Wirkung zum 11. November 2013 neue Nutzungsbedingungen in all seinen Diensten verwenden wird. Googles Nutzungsbedingungen werden zum 11. November geändert und um sogenannte „geteilte Empfehlungen“ erweitert. Diese basieren auf Aktivitäten der Nutzer wie zum Beispiel Bewertungen, „+1s“ oder Kommentaren und beinhalten Profilbilder und Klarnamen der Nutzer. Dr. Carlo Piltz erklärt in seinem Blog, was es mit den neuen Nutzungsbedingungen auf sich hat.
Die Zusammenfassung der Änderungen (für Personen mit, wörtlich, „Abneigung gegen Juristendeutsch“) führt als wohl aus Sicht der Nutzer wichtigsten Punkt die folgende Anpassung auf:
Zunächst erläutern wir, wie und in welchem Rahmen Ihr Profilname und Foto in Google-Produkten erscheinen kann, etwa in Erfahrungsberichten, Bewertungen, Werbung oder in anderen kommerziellen Kontexten. Über die Einstellung Soziale Empfehlungen können Sie festlegen, ob Ihr Bild und Ihr Name in Anzeigen erscheinen soll.
Daneben gibt es noch neue Hinweise zur sicheren Nutzung von Mobilgeräten sowie zur Geheimhaltung des Passwortes. Auch werden Änderungen an den Bestimmungen zur Haftung von Google und den Nutzern vorgenommen.
Wie vor einigen Wochen bereits von Facebook in seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen, so stellt auch Google nun klar, dass der Profilname und das Foto aus dem Google-Konto für „Werbung oder in anderen kommerziellen Kontexten“ genutzt werden können.
Eine vergleichende Gegenüberstellung der alten und neuen Nutzungsbedingungen bietet Google leider nicht an. Nach einer ersten Durchsicht wird hinsichtlich der erwähnten kommerziellen Nutzung von Name und Profilbild folgender Textabschnitt neu in die Nutzungsbedingungen aufgenommen:
Wenn Sie ein Google-Konto haben, zeigen wir im Rahmen unserer Dienste zusammen mit Ihrem Profilnamen und Profilbild Aktivitäten an, die Sie in unseren Diensten oder in Diensten Dritter, die mit Ihrem Google-Konto verbunden sind, vornehmen (zum Beispiel +1s, Bewertungen und Kommentare, die Sie posten). Sofern wir hierfür Ihre Einwilligung erhalten haben, erfolgt dies auch im Rahmen unserer Werbedienste. Die von Ihnen im Google-Konto vorgenommenen Einstellungen zum Teilen und zur Sichtbarkeit berücksichtigen wir auch insoweit.
Google möchte also Bewertungen, Kommentare oder +1s (wie die Likes bei Facebook) auch für kommerzielle Zwecke (sog. soziale Empfehlungen) nutzen und an Werbekunden verkaufen können.
So können dann befreundete Kontakte im Netzwerk bei GooglePlus bei einer Suche nach Hotels zum Beispiel angezeigt bekommen, dass ein Bekannter in einem bestimmten Hotel übernachtet hat und es ihm gefallen hat (dazu dann das Foto und der Name aus dem GooglePlus-Profil des Bekannten).
Die Nutzungsbedingungen sprechen ausdrücklich davon, dass die Inhalte für kommerzielle Zwecke nur verwendet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Der oben angeführte Text selbst stellt diese Einwilligung freilich nicht dar. Und in der Tat lässt sich in den Einstellungen im eigenen GoogePlus-Profil, unter „Soziale Empfehlungen“ bearbeiten, ob man möchte, dass sein eigenes Bild und der Name in Werbeanzeigen verwendet werden.
Das sieht dann in den Kontoeinstellungen so aus:
Google lässt sich mit dieser Check-Box aktiv per Opt-in bestätigen, dass man in die kommerzielle Nutzung einwilligt. Aus meiner Sicht ist diese Implementierung rechtlich gelungen. Denn anders als im Fall von Facebook, wo man seine Einwilligung (zumindest nach Ansicht des Unternehmens) bei der Registrierung auch gleich für die Nutzung der eigenen Inhalte für kommerzielle Zwecke (und damit praktisch versteckt) abgibt, wird hier diese Einwilligung separat und deutlich sichtbar eingefordert.
Dieser Artikel erschien zuerst auf de lege data.
Image (adapted) „Google“ by Carlos Luna (CC BY 2.0)