Frei zugängliche Inhalte will kein Mensch

Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages aus Sicht der Buchverlage kam aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht.

Siehe da: das Internet ist kein rechtsfreier Raum … Ich finde das Urteil gut, weil bestehendes Recht eingehalten werden muss. Es sollte sich niemand darüber hinweg setzen dürfen, wie wir das ja bspw. in der Weltpolitik leider täglich anders erleben. Wenn der Rechtsrahmen nicht mehr passt, weil bspw. neue Technologien Märkte umkrempeln, dann muss in jedem Falle erst das Recht angepasst werden, ehe man anders agieren kann. Sonst endet man in der Willkür.

So weit, so selbstverständlich. Interessant ist es nun, sich die Reaktionen auf dieses Urteil anzusehen. So hat der Justiziar des Buchbranchen-Verbandes Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Dr. Christian Sprang, neulich der Buchbranchen-Verbandsplattform Boersenblatt.net ein Interview gegeben, in dem er zunächst das Urteil gutheißt und die Perspektiven von Googles Projekt einschätzt:

Google wird sich sicher die Frage stellen müssen, ob sich der Aufwand für die Massendigitalisierung noch lohnt, wenn das Verfahren auf „Opt-in“ umgestellt wird. (…) Die Autoren und Verleger können sich das Urteil in Gold einrahmen

Dann aber folgt Wunderliches – im Überschwange des “Sieges”?:

(…) Richter Chin hat darin klar zum Ausdruck gebracht: Das Urheberrecht hat einen Kern, über den man nicht verfügen kann. Es ist ein Eigentumsrecht, und dahinter muss der Anspruch der Internetgemeinde, alle Inhalte zugänglich zu machen, schlicht und einfach zurücktreten.

Schon lange suche ich jemand, der mir die ominösen und vielerwähnten Begriffe “Internetgemeinde” bzw. “Internet-Community” erklärt. Wer bitte soll das sein? Alle Internetnutzer? Nutzt Dr. Sprang das Internet nicht, sodass er von einer anderen Gruppe sprechen kann? Wo steht ferner der Anspruch der “Internetgemeinde” formuliert, alle Inhalte gegen den Willen der Urheber zugänglich machen zu wollen? Das ist doch eine starke Unterstellung, wie ich finde, die einen Beleg verdient.
[Nachtrag : Matthias Ulmer beschreibt, was die “Internetgemeinde” sein soll]

Doch dann geht es noch weiter. Dr. Sprang wird zu der Aufgabe von Verlagen befragt:

Aber haben Verlage nicht zumindest eine moralische Verpflichtung, auch im Internet den Zugang zu möglichst vielen Inhalten zu ermöglichen?

Seine Antwort:

Ganz bestimmt. Aber es ist auch eine Mär zu glauben, dass es im Netz eine ständige Nachfrage nach wichtigen Inhalten gäbe, die kommerziell nicht erhältlich sind. Drei von fünf gemeinfreien Büchern, das zeigt eine aktuelle Untersuchung, sind nach ihrer Digitalisierung nicht ein einziges Mal weltweit genutzt worden.

Auf welche Untersuchung bezieht sich Dr. Sprang und worauf bezieht sich diese Untersuchung? Mit “das zeigt eine aktuelle Untersuchung” kann man bekanntlich alles “belegen”. Und was will er uns darüber hinaus sagen? Will er uns sagen, dass es keinen Bedarf an frei zugänglichen Inhalten jenseits von Verlagsangeboten gibt? … Ich lese hier eher das übliche Muster des Schutzes des eigenen Marktes heraus. Wir könnten ja mal eine Umfrage starten, um zu schauen, ob Dr. Sprangs Sicht tatsächlich auch die selbstverständliche Sicht der Kunden seiner Kunden ist.

So erfreulich ich es finde, dass das Recht auch im Falle von Googles Buchprojekt durchgesetzt wird, so bedauerlich finde ich es, dass die Verfügbarmachung von Buchinhalten zu langsam voran geht. Während Google bisher schon 15 Millionen Bücher digitalisiert hat, sind es im Falle der groß angekündigten EU-Initiative gerade einmal 1,2 Millionen Bücher. Spiegel Online bringt es auf den Punkt: Google übernimmt Aufgaben, die der Staat nicht erfüllt

Kevin Kelly hat in seinem Vortrag auf der TOC 2011 treffend festgestellt: We used to be people of the book, now we are people of the screen. Daher sollten nun möglichst alle Buchinhalte auf Bildschirmen verfüg- und einfach nutzbar sein. Noch immer steckt unser Wissen aber im Wesentlichen zwischen Buchdeckeln. Je langsamer die Digitalisierung also voran geht und je stärker die Anbieter ihre Märkte abschotten und den Wandel verlangsamen, desto eher werden die Leute zu (illegalen) Alternativen greifen. Die Piraterie nimmt ja schon jetzt massiv zu. Zudem werden die Möglichkeiten, selbst Bücher zu scannen, immer besser. So könnte sich das Urteil gegen Google langfristig auch für die Buchbranche als Pyrrhussieg erweisen.


Dies ist ein Crosspost.

ist freier Eventkonzepter in der Publishing-Branche und Veranstalter bei Orbanism.


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4 comments

  1. “ Wenn der Rechtsrahmen nicht mehr passt, weil bspw. neue Technologien Märkte umkrempeln, dann muss in jedem Falle erst das Recht angepasst werden, ehe man anders agieren kann. Sonst endet man in der Willkür.

    So weit, so selbstverständlich.“

    Na ja. Das Völkerrecht funktioniert z.B. mitunter auch andersrum. Staatenpraxis wird zu Völkergewohnheitsrecht wird zu Völkerrecht. Wie das sonst ist, kann ich nicht beurteilen, aber in der jetzigen Form find ich den Satz, na ja, unpassend.

  2. An sich bin ich eigentlich für mehr frei zugängliche Inhalte… vorausgesetzt der Autor ist einverstanden. Es gibt auch Bücher, die heute so gut wie frei zugänglich sind – sie liegen auf dem Müll – warum also nicht einscannen und öffentlich stellen. Einfach das geistige Eigentum „stehlen“ ist natürlich murks, aber mit „opt in“ oder einer bestimmten Reife eines Buches kann man es doch freigeben oder?

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