Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages aus Sicht der Buchverlage kam aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht.
Siehe da: das Internet ist kein rechtsfreier Raum … Ich finde das Urteil gut, weil bestehendes Recht eingehalten werden muss. Es sollte sich niemand darüber hinweg setzen dürfen, wie wir das ja bspw. in der Weltpolitik leider täglich anders erleben. Wenn der Rechtsrahmen nicht mehr passt, weil bspw. neue Technologien Märkte umkrempeln, dann muss in jedem Falle erst das Recht angepasst werden, ehe man anders agieren kann. Sonst endet man in der Willkür.
So weit, so selbstverständlich. Interessant ist es nun, sich die Reaktionen auf dieses Urteil anzusehen. So hat der Justiziar des Buchbranchen-Verbandes Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Dr. Christian Sprang, neulich der Buchbranchen-Verbandsplattform Boersenblatt.net ein Interview gegeben, in dem er zunächst das Urteil gutheißt und die Perspektiven von Googles Projekt einschätzt:
Google wird sich sicher die Frage stellen müssen, ob sich der Aufwand für die Massendigitalisierung noch lohnt, wenn das Verfahren auf „Opt-in“ umgestellt wird. (…) Die Autoren und Verleger können sich das Urteil in Gold einrahmen
Dann aber folgt Wunderliches – im Überschwange des “Sieges”?: Weiterlesen »