Die Fiktion der Urheberschaft und ihre gesellschaftliche Gebrechlichkeit

Debatten um die Urheberschaft werden vor allem durch Begriffe bestimmt, die keinerlei Fundament besitzen, aber kritiklos angewendet werden. Jeder erinnert sich an den Plagiatsfall ?“Zu Guttenberg“?. Gegen den damaligen Minister wurde der Vorwurf erhoben, er habe bei der Abfassung seiner Doktorarbeit betrügerisch gehandelt, da er keinen eigenständigen Text angefertigt habe. Vielmehr habe er nur nur eine Textcollage aus einer Vielzahl von bereits an anderen Stellen dokumentierten Textbausteinen erstellt, ohne ihre Herkunft durch genaue Quellenangaben deutlich zu machen. Er habe, so der Vorwurf, der im Laufe des Prüfungsverfahrens nicht mehr entkräftet werden konnte, nur ein Plagiat verfasst; er habe Diebstahl „?geistigen Eigentums“? begangen. Er sei gar nicht der Urheber eines Textes, sondern nur ein Sammler und Abschreiber.

Welche Bedingungen sonst noch an die Verleihung eines akademischen Doktortitels geknüpft sein mögen, der Urheber eines Textes und Besitzer ?“geistigen Eigentums“? zu sein, ist eine unverzichtbare Bedingung für das, was unter dem Titel ?“akademische Würde?“ firmiert. Wer so etwas nicht geleistet hat, dies aber durch Abgabe eines entsprechenden Textes bei einem zuständigen universitären Prüfungsamtes behauptet, dürfe ein Betrüger genannt werden und habe mit dem Entzug solcher Würde zu rechnen

Mit diesem Text möchte ich deutlich machen, dass der ganze Diskurs um Plagiate, Raubkopien und Diebstahl „geistigen Eigentums“ alle Merkmale einer gesellschaftlichen Gebrechlichkeit aufweist. Damit ist eine Art von Inkommunikabilität gemeint, die ihre soziale Ordnungsfähigkeit nur dadurch noch verteidigen kann, dass die Gesellschaft in Bezug auf „?Urheberschaft“? gelernt hat, ?“geistiges Eigentum?“ und ?“akademische Würde?“ als inkommunikabel hinzunehmen, weil es beinahe unmöglich geworden ist, über das, worüber jeder spricht, anders zu sprechen. Denn die Vermutung liegt nahe, es sei in dieser Hinsicht alles Entscheidende bereits geklärt; eine Vermutung, die nur darum plausibel ist, weil diese Inkommunikabilitäten alle Widerstandsmöglichkeiten so stark erschweren, dass schließlich einer Ordnung nichts mehr entgegen gestellt werden kann und sie sich deshalb auf naiv gewordene Gewissheiten verlässt.

Ich beginne mit dem Begriff ?“akademische Würde?“. Mit dieser Art von Würde ist eine Erhabenheit gemeint, ein Stolz, eine Ehre, eine souveräne Genialität, die unvergleichbar in Erscheinung tritt und der eine autoritative Kraft innewohnt, die mit einer koronalen Strahlkraft einen jeden Beschauer ergriffen macht und ihm dadurch die Demut der eigenen Minderwertigkeit auferlegt. Diese Würde wird von einem bürokratischen Apparat verliehen, der ansonsten massenweise „Jodeldiplome“ ausstellt. Was ist die Masse der Bachelor- und Masterarbeiten anderes als ein Überfluss, der diese Zeugnisse zu „Jodeldiplomen“ entwertet? Der Ausdruck ?“Jodeldiplom“? ist bekannt, ?da hat man etwas Eigenes? und man möcht einwenden, dass dies für Doktorarbeiten nicht gelte?

Ich habe Schätzungen gefunden, denenzufolge pro Jahr ungefähr 30.000 Doktorarbeiten an deutschen Universitäten eingereicht werden. Diese Menge dürfte einen Beobachter zwar darüber informieren, dass der Schreibfleiß zur Produktion wissenschaftlicher Texte enorm beeindruckend ist, aber gerade deshalb ist die besondere, würdeverleihende Genialität eines einzelnen Textes nicht mehr zu erkennen. Der Entzug einer „?akademischen Würde“? ist für das erfolgreiche Leben in der Gesellschaft ungefähr so bedeutsam, wie ihre Verleihung, was für den Sohn einer bekannten und erfolgreichen Adelsfamilie erst recht gilt. Wenn die Karriere an dieser Stelle nicht weiter geht, nun, dann geht sie eben an anderer Stelle weiter. Doktortitel sind schon lange kein Privileg im Karrierewettbewerb mehr.

Was auch immer die vielen Antragsteller sich vom Erwerb eines Doktortitel erhoffen mögen, versprochen wird ihnen nichts mehr. Und dass diese Indifferenz nicht als Trivialität auffällt, hängt damit zusammen, dass man darüber nicht reden kann, weil man nicht mehr wüsste, was man dazu noch sagen soll. Also wird geschwiegen und stattdessen werden weitere Anträge auf Verleihung von Doktortiteln gestellt. Warum sollte in einer Zeit, in der beinahe alles im Überfluss produziert wird, ausgerechnet der akademische Titel knapp sein?

Will man nun zugeben, dass es sich dabei also um eine Trivialität handelt, dann wird man immer noch meinen, dass die „?Würde eines Jodeldiploms?“ kein Einwand sein darf gegen das, was man „?geistiges Eigentum?“ nennt. Wie trivial und gebrechlich auch immer der Begriff der „?akademischen Würde?“ sein mag, ?“geistiges Eigentum“? sei wie jedes andere zu respektieren.

Dass man Eigentum überhaupt feststellen kann, hängt damit zusammen, dass es sich dabei in der Regel um Objekte handelt, die bei Überhändigung die Stelle im Raum wechseln und darum nicht an zwei Stellen im Raum gleichzeitig vorhanden sein können. Im Fall von Immobilien ist es umgekehrt: Die Objekte bleiben wo sie sind, die Stellen wechseln die Objekte. Deshalb können Objekte und Stellen mit Zeugnisaussagen über ihre Herkunft und ihren Verleib versehen werden, was man im Fall der unerwünschten Entwendung als Diebstahl beschreiben kann. Nicht nur jeder Fachjurist weiß, dass so etwas für „?geistiges Eigentum?“ nicht gilt. Die Juristerei genießt das Privileg, dass sie nicht erklären muss, was Geistigkeit eigentlich ist und kann trotzdem daraus einen juristischen Begriff machen. Alle anderen Experten können dazu nun verschiedene Interpretationen formulieren, ohne allerdings an der juristischen Unklarheit etwas zu ändern.

Aus diesem Grund wird in neuerer Zeit über Geistigkeit gar nicht mehr viel gesagt, weil erstens alles schon gesagt wurde und zweitens auch schon von allen. Über Geistigkeit und ?“geistiges Eigentum“? kann nur noch sprechen, wer sehr einfache Möglichkeiten zur Information nutzen kann, ohne allzu viel darüber nachzudenken. Diese Möglichkeit wird von Google kostenlos geliefert und man erhält mit einer Suchanfrage genügend Material, um über ?“geistiges Eigentum“? etwas wissen zu können. Und da gewiss ist, dass jeder ohnehin etwas anderes dazu sagt, weil jeder andere auch Google zu benutzen weiß, ist es ratsam, darüber nicht mehr zu sagen als das, was man schlechterdings noch sagen kann: dass es sowas gibt. Mehr als das würde die Verwirrung nur steigern, was angesichts der anhaltenden Verwirrung eine unterträgliche Zumutung ist.

Bleibt noch die dritte Inkommunikabilität: der Urheber. Wird denn durch das Schwarmprüfungsverfahren nicht eindeutig erkennbar, dass es „Urheberschaft“ gibt? Und dass an „Urheberschaft“ die Verfügung über Rechte geknüpft sei, die ein jeder andere zu respektieren habe?

Es besteht schlechterdings kein Zweifel daran, dass man eine Kongruenz von Zeichenfolgen bei verschiedenen Textadressen einer gemeinsamen Autorenadresse zuordnen kann, da Autorenadressen wiederum Teile von Textadressen sind. Da diese Texte chronologisch erfassbar sind und eine zeitliche Reihenfolge der Publikation ergeben, kann man daraus auf Ursprung und Nachfolge schließen. Wer aber, der sich um den Respekt ?“geistigen Eigentums?“ bemühen will, würde behaupten, dass sich die Genialität des Gedankens im Verbot erschöpft, kongruente Zeichenfolgen in anderen Texte zu reproduzieren? Der Urheber dieses Textes hat zwar keinerlei Ahnung, was ?“geistiges Eigentum?“ eigentlich ist, dass es sich dabei aber um das Verbot handelt, irgendwelche Zeichenfolgen x-beliebiger Länge zu kopieren, hat er noch nirgendwo gelesen.

Also käme es irgendwie auf den Inhalt dessen an, worüber diese Zeichenfolgen Auskunft geben. Aber was auch immer man unter dem Inhalt von Zeichenfolgen verstehen will, mindestens müsste man, will man etwas Plausibles dazu sagen, anfangen, darüber zu reden, hier insbesondere über den Unterschied zwischen der Identität des Inhalts und der Kongruenz von Zeichenfolgen. Niemand tut das, erst recht nicht schriftlich. Wer damit beginnen wollte, mag gewiss fleißig weitere Texte produzieren können, aber für alle weitere Textproduktion gilt, was für alle vorangegange auch schon galt: ?“geistiges Eigentum?“ müsse respektiert werden, unabhängig davon, ob irgendwer schlüssig erklären kann, worum es dabei eigentlich geht. Und da darüber nicht mehr sehr viel gesagt werden kann, weil dazu ohnehin schon sehr viel gesagt wurde, hat derjenige Urheber, der sich dennoch zutraut, die alles klärenden und entscheidenden Argumente beizubringen, alle Hände voll zu tun und wird gewiss nicht erwarten wollen, dass die Bedeutsamkeit seines Strebens, Urheber von entscheidenden Argumenten zu sein, seinen Bemühungen voraus geht.

So verbleibt die Bedeutung von „Urheberschaft“ als Zeugungsinstanz genialer Leistungsfähigkeit eine Fiktion, die gesellschaftlich nur deshalb zu einer geordneten Realität wird, weil sie gerade wegen ihrer Gebrechlichkeit nur noch zu einem Verzicht auf Fortsetzung des Gesprächs ermuntert.

„?Akademische Würde?“, „?geistiges Eigentum“? und „?Urheberschaft?“, über all das kann freilich viel geschrieben werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass über das ?Was? dieser Angelegenheiten keine andere Klarheit möglich ist, als die unbestreitbare Feststellung, dass darüber trefflich diskutiert werden kann. Die ?Dassheit? der Diskussion scheint die ?Washeit? der Themen zu verbürgen; und dies allein ist die letzte noch verbliebene Möglichkeit, der Einsicht in die Gebrechlichkeit dieser Konzepte aus dem Wege zu gehen.

Wer glauben will, dass sich mit der Digitalisierung etwas ändert, könnte freilich etwas Neues lernen. Da geht aber nur, wenn man sich einer Veränderung nicht widersetzt. Diese Plagiatsprüfungen sind ein deutliches Zeichen der Gebrechlichkeit und der Weigerung, sich auf stattfindende Veränderung einzulassen.


Teaser & Image by Bruno (CC BY-SA 2.0)


Die Netzpiloten nehmen immer mal wieder Gastpiloten mit an Bord, die über ihre Spezialthemen schreiben. Das kann dann ein Essay sein, ein Kommentar oder eine kleine Artikelserie.


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7 comments

  1. Unnötig verklausulierter Text *), der sicher ein paar interessante Gedanken enthält, sich aber auch auf viele Fremdbezüge stützt, die sich nicht jedem Leser erschließen dürften. Und was zur Hölle ist da eigentlich mit den „An“führungszeichen geschehen? Ich rate mal: Am Mac geschrieben?

    *) I mean: „So verbleibt die Bedeutung von “Urheberschaft” als Zeugungsinstanz genialer Leistungsfähigkeit eine Fiktion, die gesellschaftlich nur deshalb zu einer geordneten Realität wird, weil sie gerade wegen ihrer Gebrechlichkeit nur noch zu einem Verzicht auf Fortsetzung des Gesprächs ermuntert.“ – Äh?!

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