Urheberrecht schützen: löschen, sperren, abmahnen?

Beim Berliner Pub Talk diskutierten Thomas Robl (Büro Dr. Günter Krings MdB) und Videothekenvertreter Jörg Weinrich (IVD) mit dem Publikum über das Urheberrecht. // von Alexander Schröder und Matthias Bannas

PubTalk (Bild: Andrea Tschammer, CC BY 4.0)

Urheberrecht und das Netz, wahrlich keine neue Debatte. Seit Napster im Jahr 1999 online gegangen ist, tobt der Streit zwischen Urhebern und Verwerter auf der einen und Internetwirtschaft und Netz-Community auf der anderen Seite. Eine politische Bestandsaufnahme – was kann getan werden um den Schutz der Urheber zu verbessern? Und geht das in dieser Legislaturperiode? – standen im Zentrum einer intensiv geführten Diskussion. Konkrete Forderungen waren mehr Informationspflichten für Provider inklusive der Weitergabe von Zahlungsdaten und eine bessere Strafverfolgung.


Warum ist das wichtig? Das Urheberrecht ist immer noch Grundlage für das Einkommen vieler Künstler, die Musik, Filme und Literatur erschaffen.

  • Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung in dieser Legislatur besonderes Engagement für den besseren Schutz von Urheberrechten an den Tag legt.
  • Nutzer sind nicht naiv, sie wissen wenn sie etwas Unrechtes tun. Es fehlt jedoch oft an Verständnis für die elementare Bedeutung geistigen Eigentums.
  • Statt einer Kriminalisierung der Schulhöfe ist das Vorgehen gegen Täter und Unterstützer (Werbeindustrie, Hoster, Zahlungsdienstleister) eine Alternative.

Schäden durch Urheberrechtsverletzungen

Der Schaden durch Urheberrechtsverletzungen ist schwer messbar, erläuterte Weinrich. Es lägen dennoch zwei Studien vor. Danach beträgt der Schaden für den Bereich Film etwa 200 Millionen Euro im Jahr. Allerdings basieren die Annahmen auf peer-to-peer-Tauschbörsen. Diese seien aber auf dem Rückzug. Zu Streaming-Angeboten, wie zum Beispiel dem geschlossenen Portal kino.to, lägen allenfalls Schätzungen vor. Eindeutig belegbar ist aber der Zusammenhang, dass Einschränkungen der Piraterie zu mehr Kunden im legalen Bereich führen: So stieg etwa die Anzahl der Videothekenkunden nach Schließung von kino.to deutlich an. Laut einer Studie der GfK nutzen etwa 7,3 Mio. Personen diese illegalen Angebote. Das ist bemerkenswert, denn diesen Nutzern ist bewusst, dass ihr Nutzungsverhalten aufgezeichnet wird. Tobias Schwarz (Netzpiloten) ergänzte, dass zahlreiche, auch widersprüchliche, Studien hierzu vorlägen. Ein methodisches Problem sei die Hochrechnung von Studien mit repräsentativen Fallzahlen auf die Gesamtbevölkerung.

Der Nutzer, das unbekannte Wesen

Dass der Schlüssel zur besseren Durchsetzung von Urheberrechten nicht bei der massenhaften Strafverfolgung von Nutzern liegt, darüber waren sich alle einig. Nichtsdestotrotz machten Robl und Weinrich deutlich, dass Urheberrechtsverletzungen auch weiterhin verboten und damit auch strafbar sein müssen. Dem pflichtete auch Eva Keldenich (Büro Ansgar Heveling MdB) bei. Der Nutzer sei auch Verbraucher und handelt dem zur Folge bei Urheberrechtsverletzungen aus einem wirtschaftlichen Interesse. Genau wie Ladendiebstahl sei auch Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken eine Straftat. Diese Aussage erntete Widerspruch von Anita Möllering (Piratenpartei). Es sei nicht hinnehmbar, Nutzer zu kriminalisieren, nur um Geschäftsmodelle zu schützen, die nicht mehr zeitgemäß seien.

Was geht in dieser Legislaturperiode?

Maß aller Dinge sei der Koalitionsvertrag, machte Robl deutlich. Der gebe nicht viel her. Ob darüber hinaus noch mehr passieren werde, da sei er persönlich eher skeptisch. Es sei deutlich populärer Netzpolitik zu machen, als sich für die bessere Durchsetzbarkeit von Urheberrechten stark zu machen. Schwarz warf die Frage auf, ob in dieser Legislaturperiode der Dritte Korb zur Reform des Urheberrechts von der Bundesregierung zu erwarten sei. Robl antwortete, dass der Großteil der für den Dritten Korb geplanten Vorhaben ja mittlerweile umgesetzt sei, bloß entgegen der ursprünglichen Planung eben Schrittweise. Ein nennenswerter Beitrag zum besseren Rechtsschutz sei dabei aber nicht geleistet worden.

PubTalk (Bild: Andrea Tschammer, CC BY 4.0)
Angeregte Diskussion beim Pub Talk zum Urheberrecht (Bild: Andrea Tschammer, CC BY 4.0)

Und nun, was tun?

Ein besserer Schutz von Urheberrechten sei möglich. Der Fokus müsse gar nicht bei den Nutzern liegen, erklärte Weinrich. Vielmehr fehle es an geeigneten Maßnahmen, um gegen Uploader illegaler Inhalte und Unternehmen, die von Urheberrechtsverletzungen profitieren, vorzugehen. Notwendig sei beispielsweise eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft beim BKA und bessere Informationspflichten durch Dienstleister der Uploader, das gelte auch für Angaben zu Konten, die im Rahmen der Verbreitung von Raubkopien genutzt werden. Denn häufig lägen überhaupt keine anderen Daten vor, die zu den Tätern führen. Dem widersprach Dr. Kai Zahrte (Deutscher Sparkassen- und Giroverband DSGV) deutlich, es sei mit dem Datenschutz unvereinbar, Zahlungsdaten ohne richterlichen Beschluss herauszugeben. Weinrich wies darauf hin, dass auch er für einen richterlichen Beschluss als Voraussetzung für die Herausgabe von Name und Anschrift eines Kontoinhabers sei.

Fazit

Im Urheberrecht nichts Neues? Womöglich liegen die Interessen gar nicht so weit auseinander, wie es uns die aufgeheizten Debatten der letzten Jahre vorgegaukelt haben.


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Frage an IVD-Vorstand Jörg Weinrich: „Was sollte die Politik zum Schutz des Urheberrechts unternehmen?


Die Gastpiloten dieses Artikels sind Alexander Schröder, Politikwissenschaftler und Moderator, und Matthias Bannas, Leiter Verbandskommunikation beim Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)


Der Berliner Pub Talk ist eine monatliche Veranstaltungsreihe in Berlin. In 60 Minuten diskutieren zwei Experten über ein aktuelles politisches Thema mit dem Publikum. Aufnahme in den Einladungsverteiler: https://www.facebook.com/BerlinerPubTalk oder Mail an: matthias.bannas@gmail.com.


Teaser & Images by Andrea Tschammer (CC BY 4.0)


Die Netzpiloten nehmen immer mal wieder Gastpiloten mit an Bord, die über ihre Spezialthemen schreiben. Das kann dann ein Essay sein, ein Kommentar oder eine kleine Artikelserie.


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