In unseren Lesetipps geht es heute um den Islam in den Medien, den YouTube-Star LeFloid, Merkel auf der CeBit, Kreativität in der Musik und Facebook. Ergänzungen erwünscht.
ISLAM taz: Muslime in deutschen Medien: Der Journalist Eren Güvercin schreibt auf taz.de über das Bild von Muslimen in hiesigen Talkshows, Zeitungen und Magazinen, dass oft genug einen negativen Eindruck vermittelt. Ein lesenswerter Beitrag mit persönlicher Note, der zeigt, wie deutsche Medien mit der zweitgrößten Religion in Deutschland berichten und wie damit die Gesellschaft beeinflusst wird.
YOUTUBE Broadmark: LeFloid im Portrait: Der Berliner Student Florian Mundt ist besser bekannt als LeFloid, einer der größten und erfolgreichsten Vlogger auf YouTube. Man sieht ihn (inzwischen) oft im Fernsehen, auch auf Podien. Pauline Claass erklärt in einem Portärt auf Broadmark, wie sich LeFloid entwickelt hat, welche Bedeutung er für die hiesige YouTube-Szene hat und was seinen Erfolg ausmacht.
CEBIT Golem: Merkel für Kooperationen mit chinesischer IT-Industrie: Auf der gerade eröffneten CeBit traf Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Chinas Vizepremierminister Ma Kai und Alibaba-Gründer Jack Ma. Die Betonung auf die digitale Wirtschaft und das Partnerland China hätte kaum besser durch Gäste ausgedrückt werden können. Merkel wirbte deshalb gerade für mehr Kooperation mit China, allerdings bei klaren Spielregeln, wie sie hofft. Warten wir es ab, wie fair das Land aus dem Alibaba kommt mit dem Land sein wird, dass so etwas wie die De-Mail entwickelt hat und das auch noch gut findet.
KREATIVITÄT F.A.Z.: Warum das Urteil gegen „Blurred Lines“ falsch ist: Im Feuilleton der F.A.Z. erklärt Thomas Lindemann angenehm nüchtern für diesen Ort, warum das Urteil gegen „Blurred Lines“ falsch ist. Es gefährdet die Popmusik als Kunst, für die zum einen wissenschaftlich bestätigt ist, dass je erfolgreicher das Genre wurde, umso einfacher und ähnlicher wurden auch die Songs, zum anderen genau darauf die Kreativität heutzutage aufbaut. Auf Carta.info nahm ich das Gerichtsurteil als Anlass, um zu erklären, warum es ein Recht auf Remix geben muss.
FACEBOOK The Next Web: Facebook Updates its Community Standards for Clarity: Was man auf Facebook darf und was nicht, ist oft unklar. Das jeweilige nationale Gesetz der Nutzer gilt nämlich nur bedingt. Facebook hat eigene Vorstellungen, was er laubt sein soll. Rechtes Gedankengut findet leider oft genug Schutz eines zweifelhaften Begriffs von Meinungsfreiheit, während Meldungen von Nachrichtenmagazinen aufgrund harmloser Nacktheit gelöscht werden. Nun versucht Facebook aber in die Erkläroffensive zu gehen und die neuen Regeln vorzustellen.
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Remix gehört zum digitalen Alltag, aber das Gesetz erlaubt es eigentlich nicht. Ein neues Buch versammelt die Stimmen der Remix-Revolution.
Seit einem Jahr sammelt die Initiative „Recht auf Remix“ Interviews von Künstler, Musikern, Filmemachern, Medienwissenschaftlern und Veranstaltungsorganisatoren. Ihr Ziel ist es, ein Recht auf Remix im Urheberrecht einzuführen: „Remix und Remixkultur müssen als zentrale Ausdrucksform einer digitalen Gesellschaft anerkannt werden„. Das Buch „Generation Remix“ versammelt alle bisher erschienenen Interviews und ergänzt sie mit Aufsätzen von Künstlern und Rechtsexperten, die verschiedene Facetten des Themas vorstellen.
Remix, Samples, Collagen, Cutups, Mashups – das Phänomen hat viele Namen und besteht nicht erst, seit Computer in den 1990er Jahren in die Haushalte einzogen. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts experimentierten Künstler damit, vorgefundenes Material neu zusammenzustellen: Im Dadaismus und Surrealismus klebten sie Zeitungsausschnitte, Drucke, Tapeten, Stoffreste und was ihnen sonst noch in die Hände viel, zusammen und schufen draus etwas neues. Musiker experimentierten mit Tonband-Loops und vorhandenen Sounds, die sie neu arrangierten – das beschreibt zum Beispiel der Soziologe Georg Fischer in dem Buch. Auch in der Literatur entstanden Textcollagen, die Texte unterschiedlicher Herkunft – Zeitungstexte, Liedtexte, Werbung – neu zusammensetzten, um damit etwas von der Vielfalt der umgebenden (Medien-)Wirklichkeit darzustellen.
Mit digitalen Daten ist alles noch viel einfacher geworden, und Remixe und Mashups sind von einem Verfahren der Avantgardekunst zur Alltagshandlung geworden. Heute remixen nicht nur professionelle Künstler, mit Computer und Internet können auch Semiprofis und Laien ein weltweites Publikum erreichen. Auf Blogs und sozialen Netzwerken teilen Nutzer tausendfach animierte Bilder (sogenannte Gifs, nach dem Format, in dem sie gespeichert werden), auf denen Ausschnitte aus Filmen oder Fernsehserien zu sehen sind; auf Youtube veröffentlichen Hobbymusiker ihre Umarbeitungen bekannter Songs, um damit Aufmerksamkeit zu erregen; Medienfans veröffentlichen Zusammenschnitte der besten Szenen aus Harry Potter oder Twilight; Studierende untersuchen ihren Gegenstand mit Videoessays. Und das sind nur einige Bespiele.
So vielfältig die Remix, Mashup und Sampling-Szene auch ist, eines haben ihre Schöpfer gemeinsam: In Deutschland ist das, was sie tun, nicht erlaubt. Sie verletzen damit in den allermeisten Fällen das Urheberrecht, denn man darf fremde Werke nur benutzen – und das eigene Video oder Musikstück dann im Netz veröffentlichen –, wenn man die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers hat. Der darf ja oder nein sagen, aber auch Lizenzgebühren dafür verlangen.
Für viele Remixer – Laien und Profis – ist das nicht zu leisten, aus finanziellen und aus logistischen Gründen. Die Schülerin, die ein Musikvideo mit ihren Lieblingsszenen aus Harry Potter macht, kann weder bei der Filmproduktionsfirma noch beim Musikverlag nach den Rechten dafür fragen, noch wird sie sich diese leisten können. Genauso geht es der aufstrebenden Remix-Musikerin, die ihre Werke bei Soundcloud veröffentlichen möchte, damit das Publikum auf sie aufmerksam wird. Diese Tatsache verhindert massenhaft Kreativität – oder treibt Künstler und Nutzer zum Rechtsbruch.
Daher fordert die Initiative „Recht auf Remix“ eine Ausnahme im Urheberrecht in Deutschland und europaweit, die genau diese Praxis aus der Illegalität holen soll. Wie genau sie ausgestaltet werden könnte, bleibt der Debatte überlassen: Wann die ursprünglichen Urheber Vergütung erhalten, ob es eine Bagatellklausel für Nutzer generierte Inhalte gibt oder wie es mit den Persönlichkeitsrechten steht. Rechtsanwalt Till Kreutzer stellt ein solches Modell im Buch zur Diskussion.
Nachgefragt: Was ist ein Remix, Dr. Till Kreutzer?
„Solange ich am gesellschaftlichen Leben teilnehme, sind Massenmedien unausweichlicher Bestandteil der Wirklichkeit. Um künstlerischer Freiheit gerecht zu werden, muss die Wirklichkeit Fundament einer Auseinandersetzung sein“, sagt der Videokünstler Ulu Braun. Und tatsächlich: Wir leben in einer Wirklichkeit, die medial getränkt ist. Eine Auseinandersetzung damit entsteht nur auf der Basis der Transformation und Übernahme.
Tatsächlich leistet „Generation Remix“ etwas, was schon lange überfällig war. Es gibt den Protagonisten der Szene das Wort. Gerade in der elektronischen Musik hat sich Remix und Sampling als Standard herausgebildet. Erstaunlich daher, dass so wenig darüber geredet wird. „Don‘t ask, don‘t tell“ schreibt Leonhard Dobusch (einer der Herausgeber) in seinem Intro. Die Rechteproblematik sorgt dafür, dass kaum jemand reden will, um nicht am Ende abgemahnt zu werden.
Gerade deshalb ist „Generation Remix“ so wichtig: Das Buch zeigt, wie unterschiedlich die Künstler sind, aber auch dass sie an ihre Kunst ernsthaft herangehen. Von mangelnder Originalität kann keine Rede sein. Die Grenze zwischen Remix und Sampling auf der einen Seite und „originärer Schöpfung“ auf der anderen ist willkürlich – Kunst entsteht immer aus anderer Kunst. „Die wirklich guten Jungs haben kopiert und rekombiniert„, bringt es David Wessel, der als Mashup-Germany populäre Songs mit einander kombiniert, auf den Punkt.
Generation Remix. Zwischen Popkultur und Kunst. Herausgegeben von Valie Djordjevic und Leonhard Dobusch, Verlag iRights.Media Berlin. Das E-Book erscheint am 4. Mai 2014 und koset 5,99 Euro. Die Printversion erscheint voraussichtlich Anfang Juni und kostet 15,90 Euro. Ein Euro des Verkaufspreises geht als Spende an die „Recht auf Remix“-Kampagne. Mehr Info bei iRights.Media.
Dieser Beitrag steht unter der Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen ((CC BY 2.0))
In unseren Lesetipps geht es heute um Originale unterstützende Remixe, die Chromecast-App im Play Store, Apple fehlt es nicht an Innovation sondern Strahlkraft, die Wikipedia wehrt sich gegen Manipulation und die Grenzen des Journalismus. Ergänzungen erwünscht.
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Ha! Ich war erst skeptisch ob mir dieses Video wirklich zusagt. Ich hasse Metal. Ja gut, klingt jetzt sehr drastisch. Ist aber so.
Wie auch immer, dieser Clip „Bob Marley – Is This Love“ in der Metal Version ist auf auf jeden Fall echt witzig. Und zerstört nicht sofort die Hirnrinde beim Hören. Viel Spaß mit dem Remix.
?“How to Fix Your Bike with Style?“ – der französische HipHop-Dj Cee-Roo zeigt es euch. Abonnieren ist übrigens Pflicht. Der Typ gilt nämlich als kleiner Star im französischen Social Web und bringt öfter mal solch klasse Vids raus. Viel Spaß damit!
„Creativity isn’t magic“ schreibt Kirby Ferguson und spiegelt diese Meinung in Teil 3 seiner Vierteiler-Serie „Everything is a Remix“ wieder. Gestern ist „Elements of Creativity“ rausgekommen. Für alle Nicht-Kenner haben wir Teil 1 und 2 aber auch noch einmal angefügt!
Die Videos gibts nach dem Klick!
Ein vielfach ausgezeichneter Film des Dokumentarfilmers Brett Gaylor rund um das Thema REMIXING mit allen bekannten Größen, die zu diesem Thema schon einmal etwas gesagt haben – aus der Sicht der Akteure, also der Kreativen und der Genießer.
The film’s central protagonist is Girl Talk, a mash-up musician topping the charts with his sample-based songs. But is Girl Talk a paragon of people power or the Pied Piper of piracy? Creative Commons founder, Lawrence Lessig, Brazil’s Minister of Culture Gilberto Gil and pop culture critic Cory Doctorow are also along for the ride.