In unseren Lesetipps geht es heute um ein Berliner Startup, Amazons neues Kindle Fire, das Anti-Drohnen-Gesetz, Online Datenspeicher und LG. Ergänzungen erwünscht.
STARTUP Gründerszene: Wie ein Berliner Startup den Hotelaufenthalt digitalisieren will: Das Berliner Startup “Conichi” hat sich in den Markt gedrängt und möchte den Hotelaufenthalt digitalisieren. Das Konzept sieht folgendermaßen aus: Der Hotelgast muss sich die entsprechende App für sein Smartphone herunterladen und sich registrieren. Im Hotel sind dann kleine Bluetooth-Sender, sogenannte Beacons, die die Hotelgäste dann bei der Ankunft erkennen. Das Profil des Gastes wird automatisch an das Hotel übermittelt und aufgerufen. Zudem sollen Check-In und -Out und auch Zahlungen über die neue App laufen, die jetzt auf den Markt gekommen ist. Hotels können so die Abläufe verkürzen.
AMAZON e-book-news.de: Kindle Fire für 50 Dollar: Amazon plant Lowest-Cost-Tablet (laut WSJ): Amazon setzt auf eine neue Taktik: Es sollen noch mehr Tablets an den Mann gebracht werden und das zu einem möglichst niedrigem Preis. Das Ziel dahinter ist, viel digitale Inhalte zu verkaufen. Mit dem neuen Kindle Fire, für gerade mal 50 US-Dollar, soll das jetzt möglich werden. Eine Menge Reduzierungen werden diesen Preis rechtfertigen, denn das neue Kindle-Fire soll nur noch Mono- statt Stereo-Lautsprecher haben. Außerdem wurde auch die Entwicklung weitgehend outgesourced. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob die Leute minderwertigere Nutzungserfahrungen in Kauf nehmen, nur um 50 US-Dollar zu sparen? Es ist nicht bekannt, ob diese günstige Variante es auch auf den deutschen Markt schafft.
DROHNEN heise online: Kaliforniens Gouverneur stoppt Anti-Drohnen-Gesetz: Im August hatte das kalifornische Parlament beschlossen, den Einsatz von ferngesteuerten Fluggeräten über fremden Privatgrundstücken drastisch einzuschränken. Sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Grundstücksberechtigten vorliegt, soll der Betrieb, der sich ca. 107 Meter über dem Boden abspielt, als widerrechtliche Inbesitznahme des Grundstücks gelten. Aber Jerry Brown, Gouverneur, hat sich gegen dieses Gesetz ausgesprochen. In den USA dürfen also derzeit private Drohnen nur bis maximal 400 Fuß über dem Boden betrieben werden. Allerdings ist der Drohnenbetrieb über kalifornischen Kindergärten und Schulen, weitgehend illegal.
CLOUD t3n: Daten in der Cloud: Die Hälfte der jungen Deutschen nutzt Online-Datenspeicher: Mittlerweile steigt in Deutschland die Beliebtheit der Cloud. Dropbox, Telekom Cloud oder iCloud – sie werden inzwischen von 32 Prozent der befragten Deutschen regelmäßig für die Speicherung von Musik, Filmen, Fotos oder anderen Daten genutzt. Ein paar Vorteile nennt der Bitkom Bereichsleiter des IT-Services, Mathias Weber: Clouds sind vergleichsweise günstig und haben dafür große Speicherkapazitäten. Außerdem stehen sie einem immer zur Verfügung – egal an welchen Orten, wichtig ist nur, dass man einen Internetzugang hat, oder auf welchem Gerät. Gerade die jüngeren Internetnutzer sind von der Idee des Speicherns in der Cloud überzeugt. Bei den gespeicherten Daten, handelt es sich allerdings bei den meisten um private und persönliche Daten.
LG Golem.de: LG Rolly Keyboard im Hands on: Gut gedacht, aber nicht ganz so gut gemacht: Die faltbare Bluetooth-Tastatur, Rolly Keyboard von LG, greift leider etwas daneben. Als äußerst praktisch erweist sie sich im Transport. In der Form eines Stabes, kann man sie perfekt verstauen. Aber wie sieht es in der Benutzung aus? Mit nur vier Tastenreihen ist sie sehr kompakt. Allerdings ist der große Abstand zwischen den Tastenreihen, eher weniger komfortabel, da sie sich sonst nicht einrollen lassen könnte. Das führt dazu, dass das Zehnfingerschreiben nicht ganz unproblematisch vonstatten geht. Die Finger landen immer wieder auf der falschen Taste. Zudem sind die Cursortasten unpraktisch angelegt und sie nehmen viel Platz auf der Tastatur ein. Ob die fehlenden Umlaute noch nachgearbeitet werden ist außerdem fraglich.
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In unseren Lesetipps geht es heute um das untote Leistungsschutzrecht, LeFloid interviewt Merkel, ein Gesetz gegen Trolle, Journalismus und Rape Culture. Ergänzungen erwünscht.
LEISTUNGSSCHUTZRECHT Julia Redas Blog: In letzter Minute soll das Leistungsschutzrecht in den Urheberrechtsbericht gemogelt werden: An mein halbes Jahr als Praktikant in Brüssel erinnere ich mich eigentlich sehr gerne zurück, auch wenn solche Abende wie die der VG Media in der Bayerischen Landesvertretung in Brüssel zur “Bedeutung von Leistungsschutzrechten für die europäische Medienvielfalt“ eher gefühlte zwei nicht enden wollende Stunden zwischen mir und dem kostenlosen Feierabendbier waren. Für die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler war es aber wohl eine ganz informative Veranstaltung, denn seitdem, obwohl der Vorstoß eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage bereits im Rechtsausschuss gescheitert ist, setzt sich Niebler vehement dafür ein, wie ihre Parlamentskollegin Julia Reda bloggt. Mit einem Änderungsantrag möchte Niebler den Bericht von Julia Reda für eine Urheberrechtsreform unterminieren. So traurig das ist, daran kann man ganz transparent das allabendliche Einmaleins des Brüssler Lobbyismus erkennen. Und wie sich vom Thema nichts wissende Abgeordnete ausnutzen lassen.
BUNDESKANZLERIN Netzfeuilleton.de: LeFloid interviewt Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die “Social-Media-statt-Journalismus“-Strategie des Bundespresseamts erfährt einen neuen Höhepunkt, denn wie Jannis Kucharz mit Verweis auf ein YouTube-Video des Vloggers Florian Mundt berichtet, darf dieser am Freitag der Bundeskanzlerin Angela Merkel Fragen zum Thema “Gutes Leben“ stellen, die er gerade in seiner Community unter dem Hashtag #NetzfragtMerkel sammelt. Wenn der sich LeFloid nennende Mundt nicht ganz blöd anstellt bzw. zu kritisch wird, dann sind die Sommerinterviews der Fernsehsender wohl bald Geschichte, denn mit ihrem eigenen Video-Podcast beweist die Kanzlerin ja schon, dass nicht hinterfragtes Senden von Botschaften ihr und dem Regierungssprecher liegen.
TROLLE The National Business Review: Harmful Digital Communications Bill passes: Chris Keall berichtet auf der neuseeländischen Website “National Business Review“ über das sehr absturs wirkende Gesetz namens “Harmful Digital Communications“, mit der in Neuseeland gegen “schädliche digitale Kommunikation“ vorgegangen werden soll. Trotz Kritik von Bürgerrechtsorganisationen nahm das Parlament den Gesetzesentwurf mit 116 zu 5 Stimmen an. Ob Debatten im Netz jetzt wesentlich konstruktiver ablaufen und Trolle erfolgreich verboten werden, bleibt wohl mehr als unwahrscheinlich. Sicher ist nur, dass ein beinahe willkürlich zu interpretierendes Zensur-Werkzeug geschaffen wurde, das Raum für Missbrauch bietet.
GOOGLE NEWS LAB medienMITTWEIDA: Journalismus, Qualitätsjournalismus, News Lab!: “Letztendlich macht das ‚News Lab‘ (…) die bestehenden Abhängigkeiten an einem Fleck sichtbar“, zitiert Laura Krämer in ihrem Artikel für Medien-Mittweida.de den Leiter der Mitteldeutschen Journalistenschule, Marcus Jänecke. In einem Blogpost wies ich Ende April auf die Initiative von Google hin, das damit im Umgang mit den Medien auf Kooperation statt Konfrontation setzt. Mit Erfolg, zumindest für das Unternehmen aus Kalifornien, aber nicht unbedingt zum Vorteil für die großen Presseverlage, die sich ihren Platz am Tisch gesichert haben und nun mit dem fremden Geld, das sie nicht übers Leistungsschutzrecht für Presseverlage erpressen konnten, in aufzusaugende Innovation Dritter investieren wollen.
RAPE CULTURE taz.de: Hotpantsverbot an Schulen: Gestern rutschte auf Twitter der Hashtag #hotpantsverbot in meine Timeline. Was seltsam wirkt, ist alles andere als nachvollziehbar. An einigen Schulen in Deutschland kamen Schulleiter auf die Idee, freizügig gekleideten Mädchen vorzuschreiben, was sie tragen dürften, denn sonst “schauen die Jungs eher auf die Beine der Mädchen denn an die Tafel“. Margarete Stokowski findet dafür in der taz deutliche Worte: Rape Culture und Victom Blaming. An einer brandenburgischen Schule in Michendorf kommt auch noch Rassismus dazu, denn laut dem Direktor könnte die Freizügigkeit der Schülerinnen von Asylbewerbern “falsch verstanden werden“. Man möge mir das abgewandelte Liebermann-Zitat an dieser Stelle verzeihen, aber manchmal kann ich gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.
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Ab Juni gelten neue Regeln für Warteschleifen. Die Bundesnetzagentur möchte damit überhöhte Rechnungen für die Kunden vermeiden. Tobias Gillen erklärt die Neuregelungen.
Kennt jeder, nervt jeden: Warteschleifen. Ob beim Telekommunikationsunternehmen der Wahl, bei Servicenummern von Produkten oder anderen Anlässen: Ab einer gewissen Größe des Unternehmens wird der Kunde meist in eine Schleife zwischen nervtötendem Musikloop oder trister Stille geschickt. Während wertvolle Lebenszeit beim Versuch, einen passenden Ansprechpartner zu finden, verstreicht, machen sich die Unternehmen zu allem Überfluss mit der langen Warterei auch noch die Taschen voll.
Das Internet ist der Dorfplatz der Moderne – doch weil dieses neue Dorf global ist, gelangen die alten Modelle an ihre Grenzen. Es ist an der Zeit, transparent zu ermitteln, welche Regeln in der neuen Netzöffentlichkeit gelten sollen.
Dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Internet-Giganten wie Google oder Facebook den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs im Netz beeinflussen? Diese Frage verhandelte ein Expertenpanel am zweiten Tag der Berliner Bloggerkonferenz Republica unter dem Titel: „Der digitale Dorfplatz: Privat oder öffentlich?“.
Kommerzielle Plattformen könnten sich zu einem Rohrkrepierer für virtuelle Menschenrechte entwickeln, wenn Accounts willkürlich gelöscht oder geschäftspolitisch über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen entschieden wird. Es muss ja nicht gleich das von Sascha Lobo ins Spiel gebrachte Profilbild mit erigiertem Penis sein, der zu einem Exitus der eigenen Facebook-Präsenz führt. Nacktheit bringt bei amerikanischen Konzernen auf Knopfdruck die Hohepriester von Sittlichkeit und Moral auf den Plan. Aber genau hier muss der Meinungsstreit anfangen. Beispielsweise über die anmaßende Haltung von Infrastruktur-Anbietern, die uns den Zugang zum Internet gewähren und nach Gusto wieder nehmen können.
In Deutschland soll die Freiheit der Wikipedia durch ein automatisiertes Jugendschutz-Filter für Bilder eingeschränkt werden. Dieses Selbstbeschränkung kommt direkt von der amerikanischen Wikimedia Foundation und könnte zur Abspaltung der deutschen Online-Enzyklopädie führen. In Italien kommt es noch dicker: Ein neues Gesetz über Abhörmaßnahmen könnte das Ende des Internets bedeuten, wie wir es im Westen kennen. Chinesische Verhältnisse scheinen langsam weltweit einzukehren:
Es scheint so, als wäre das Internet ein Lackmus-Test für einige Demokratien bzw. Staaten, die diese Regierungsform bisher erfolgreich simulierten.
Aus aktuellem Anlass der re:publica11 hier ein SEHR guter Vortrag vom Januar von Lawrence Lessig zum Thema Demokratie und der Einflußnahme einiger besonders Gleicher auf die Gesetzgebung (Lesiglative) am Beispiel des Essens . Es geht sogar mit meinem Lieblingsautor Thoreau los…:
SchülerVZ – der Ableger des Studenten-Netzwerk StudiVZ – machte in den letzten Monaten durch wie sein großer Bruder durch streitbare PR-Kampagnen auf sich aufmerksam. Nun wird das Schüler-Netzwerk zu einem Fall für den Staatsanwalt: Der Vater einer 13-jährigen hat Anzeige gegen den Betreiber sowie den Holzbrinck-Verlag als Eigentümer gestellt. Grund sei die Verbreitung pornographischen Materials sowie Volksverhetzung.
Erst im Juli war SchülerVZ wegen jugendgefährdender Inhalte von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienste verwarnt worden.
[tags]studivz,schuelervz,social,gesetz[/tags]
In einem Urteil hat das Hamburger OLG Ende Mai entschieden, dass Firmennamen in Blog-Domains nichts zu suchen haben: Ein FirmennameBlog.de würde die Rechte der entsprechenden Firma streifen.
So umstritten die Entscheidungen des OLG in Hamburg gelegentlich sind, so verständlich ist das gefällte Urteil diesmal.
Auf das Urteil geht Arne Trautmann in seinem Weblog ein, Robert Basic nimmt ebenfalls Stellung und heise sowie Spiegel berichteten und sehen als bekanntestes Weblog nun das BILDBlog in Gefahr.
[tags]recht,gesetz[/tags]
Leben angestellte Blogger „gefährlich“? Kann bloggen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen? Dieser Frage ist das Forrester Research im Auftrag der IT-Sicherheitsfirma Proofpoint nachgegangen.
Heraus kam, dass fast zehn Prozent der befragten 308 US-Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten bereits einen Mitarbeiter aufgrund der Missachtung der Blogging- oder Message Board-Policy entlassen haben.
Trotz der vielleicht nicht verlässlichen Zahlen der Studie gilt – auch in Deutschland – für Berufsblogger: Vorsicht und aufpassen, was man aus dem Berufs- und Firmenalltag erzählt. Als Firmengeheimnisse ausgelegte Daten plaudert man schnell aus Versehen einmal aus.
[tags]recht,gesetz,beruf,statistik[/tags]
Die Unzufriedenheit der US-amerikanischen Bevölkerung über den Irak-Einsatz der eigenen Truppen steigt täglich. Und so bleibt es nicht aus, dass sich zunehmend mehr Blogger, Journalisten und Online-Aktivisten dem Thema annehmen und im Web dagegen demonstrieren.
Dagegen nun will die US-Regierung vorgehen: Zukünftig will man gegen Autoren im Netz, welche inakkurate, falsche oder unvollständige Informationen posten, wie gegen feindliche Propagandisten vorgehen.
In einer ersten Stufe infiltrieren Mitarbeiter des CENTCOM solche Foren und Weblogs, um sicherzustellen dass Leute „die Möglichkeit haben, positive Geschichten zu lesen„, so Maj. Richard J. McNorton, Chief of CENTCOM im März.
Durch ein neues Gesetzespaket besteht für den Staat darüber hinaus jetzt die Möglichkeit, US-Bürger, welche Informationen verbreiten, die den Interessen der US-Regierung schaden können, durch die Heimatschutz-Behörde verfolgen zu lassen.
Ausführliche Informationen dazu gibt es bei Infokrieg.tv.
[tags]usa,zensur,gesetz[/tags]
Im Fall der Haftung für Einträge Dritter auf der Plattform MeinProf.de hatte das Landgericht Berlin Ende Mai den Anbieter der Plattform von der Haftung frei gesprochen.
Nun liegt das Urteil auch schriftlich vor und befreit zumindest in diesem Fall den Plattformbetreiber von zu strengen Anforderungen und Pflichten.
[tags]recht,gesetz,forenhaftung[/tags]
Für einigen Wirbel sorgte Dr. Stephan Holthoff-Pförtner auf dem Medienforum NRW mit einer unbedachten Äußerung über Weblogs:
Diese Blogger und die schnellen Fotos, das ist wie Wikipedia, da tut sich so viel, das ist keine Alternative zu ernsthaftem Journalismus. [..] Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.
Artikel 5 des Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner ist einer von drei Bevollmächtigten der Funke Famililen Gesellschaft (FFG), der die Hälfte der Essener WAZ-Mediengruppe gehört. Im oben erwähnten Zusammenhang hat er vermutlich die Freiheit der Presse gemeint, die Aussage bleibt allerdings ein grober verbaler Fehltritt. Die Reaktionen aus der Blogwelt blieben natürlich nicht aus, vor allem auch, da die WAZ das derzeit wohl ehrgeizigste Online-Zeitungsprojekt „WestEins“ realisiert. Das auch Blogger mitgestalten sollen.
[tags]gesetz,meinung,waz[/tags]
Nicht nur – aber speziell – für Blogger hat Jan Tißler jetzt die erste PDF-Ausgabe seines gelungenen Upload-Magazin veröffentlicht.
Die Erstausgabe widmet sich dem Thema „Abmahnung“ und lässt Abmahner ebenso wie Abgemahnte zu Wort kommen.
Darüber hinaus widmet sich das Magazin ausführlich unserem Wochenthema „Blogger und das Recht“ und vertieft das Thema.
[tags]recht,gesetz,abmahnung,pdf[/tags]
Ein ewiger Streit scheint das Thema „Forenhaftung“ an deutschen Gerichten zu sein. Was dürfen Nutzer im Netz und wann haftet ein Foren- oder Weblog-Betreiber bei Rechtsverstößen seiner Leser?
Nachdem das Hamburger Landgericht erst vor kurzem eine generelle Kommentarhaftung bestätigte, die auch dann greift, wenn der Betreiber eines Forums den Inhalt eines Kommentar nicht kennt, so hat das Landgericht Berlin hier eine andere Auffassung: Das LG Berlin sprach die Betreiber der Plattform MeinProf.de in einem aktuellen Verfahren frei und urteilte: Die Betreiber müssen beleidigende Kommentare Dritter erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Gerichte in Deutschland urteilen fallabhängig: In derlei grundsätzlichen Fragen die einige tausend Foren, Weblogs, Online-Zeitungen und Web 2.0-Angebote betrifft allerdings, wird es Zeit für eine übergerichtliche und evt. gesetzliche Feststellung.
[tags]gesetz,haftung,recht[/tags]
Heise berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach Foren-Betreiber auch für Einträge im eigenen Forum haftbar gemacht werden können, die sie nicht kennen:
Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.
Dieses Urteil kann durchaus auch auf Weblogs übertragen werden.
Cem Basman hält das Urteil für „völlig weltfremd und nicht durchsetzbar“
Erste Weblogs schließen bereits die Kommentar-Funktion. Allerdings dürfte dies voreilig sein: Zum einen hat der Bundesgerichtshof andere rechtliche Vorgaben gemacht, zum anderen entscheiden Gerichte in Deutschland fallabhängig.
[tags]recht,gesetz,haftung[/tags]
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat einen kurzen Leitfaden für Unternehmens-Blogs zusammen gestellt. Thema: „Haftungsfragen bei Weblogs“
Der Leitfaden handelt einige Urteile deutscher Gerichte ab, in denen es um Rechte und Pflichten in Bezug auf Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen geht.
Das 17-seitige PDF kann heruntergeladen werden.
[tags]recht,gesetz,leitfaden[/tags]
Das neue Telemediengesetz verpflichtet Blogger, sich bei Veröffentlichungen an die journalistischen Grundsätze zu halten und damit eine ähnliche Sorgfalt bei Recherchen und Veröffentlichungen wie Journalisten zu wahren.
Martin Labuschin hat sich dieser Verpflichtung angenommen und einen auf dem Pressekodex basierenden Blogger-Kodex entworfen.
[tags]recht,gesetz,kodex[/tags]
Der Fall des ägyptischen Blogger Abdul Kareem Suleiman Amer sorgt für Aufsehen: Der Blogger war im November 2006 festgenommen worden, unter dem Vorwurf, den ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak in seinem Blog beleidigt und Informationen verbreitet zu haben, die dem dem Ruf Ägyptens schaden können.
Heute nun wurde der ägyptische Muslim in Alexandria zu vier Jahren Haft verurteilt.
In Ägypten wächst die Zahl der regierungskritischen Blogger, die das Informationsmonopol der Regierung untergraben, stetig. Der Staat allerdings greift nach Überwachungsaktionen nun durch, und so gehen Beobachter bei Amnesty International und den Reportern ohne Grenzen davon aus, dass an Amer ein Exempel statuiert werden soll.
Laut Reporter ohne Grenzen wurden 2006 in Ägypten drei Weblog-Autoren, die sich für demokratische Reformen stark gemacht hatten, für drei Monate in Gewahrsam genommen.
Zum Thema Zensur und Blogger, siehe auch: Zensur, bei den Blogpiloten.
[tags]zensur,gesetz,ägypten[/tags]
Eine Entwarnung für Blogs?
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr beantwortet 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz, u.a. zur angeblich fälligen Datenschutzerklärung – ein Thema, das Anfang Februar für einigen Wirbel sorgte. So sei diese nicht notwendig, da sich mit dem neuen Telemediendienstgesetz „in diesem Bereich absolut nichts verändert„.
In dem Fragenkatalog geht Dr. Bahr ebenso auf die unter Bloggern immer wieder umstrittene Impressumspflicht ein.
[tags]recht,gesetz[/tags]
Der J!Cast beschäftigt sich in seiner aktuellen Ausgabe mit dem Thema Abmahnung und Satire: Darf Satire wirklich alles? Oder sind Unternehmenspersönlichkeitsrechte und Persönlichkeitsrechte höher zu bewerten als ein Witz? Und kann die aggressive Werbung eines Unternehmens (im konkreten Fall des MediaMarkt) die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen?
Der J!Cast ist ein Podcast, in dem regelmäßig Interviews mit Medienrechtsexperten zu aktuellen Ereignissen oder Urteilen veröffentlicht werden. Laura Dierking produziert diesen im Rahmen ihrer Dissertation an der Uni Münster.
[tags]recht,abmahnung,gesetz[/tags]
Die Internet-Beschwerdestelle – ein gemeinsames Portal des Internet-Wirtschaftsverbandes eco und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter – soll eine zentrale Anlaufstelle sein für Fragen und Beschwerden rund um das Internet. Ziel der Beschwerdestelle ist es, Nutzer vor Sicherheitsproblemen und Kriminalität im Internet zu schützen. Dies soll durch die Veröffentlichung und nötigenfalls strafrechtliche Verfolgung von Anbietern illegaler Inhalte erreicht werden.
Nun will sich die Initiative in diesem Jahr verstärkt um Themen und Anbieter des „Web-2.0“ kümmern: So kann man neuerdings auch Beschwerden über Inhalte einsenden, die über Tauschbörsen, Community-Plattformen, Weblogs und mobile Endgeräte verbreitet werden.
Beschwerden werden in der Regel von den beiden Verbänden geprüft und bewertet. Im ersten Schritt gegen den Beschwerdeauslöser geht man dabei – lt. Eigendarstellung – einen freundlichen Weg ohne Abmahnung oder gerichtliche Instanzen, um einen Fall zu klären.
[tags]recht,gesetz[/tags]
Oliver Karthaus schreibt im AW-Blog über seine Erfahrungen mit Abmahnungen. Er berichtet, welche Vorsichtsmaßnahme er getroffen hat:
Jeden Monat zahlte ich 1/5 des Gewinns auf ein spezielles Konto ein. Heute hat sich da eine nette Summe angesammelt, mit der man auch mal einen Prozess gegen einen Großkonzern bis vor den Bundesgerichtshof “prügeln” könnte.
Vielleicht ein durchaus guter Tipp in Zeiten zunehmender Unsicherheit auf diesem Sektor?
[tags]recht,gesetz,abmahnung[/tags]
Weblogs gegen Windmühlen? Von zunehmenden Abmahnungen in der Blogwelt, juristischen Stolperfallen und Risiken des Bloggens.
Was Sie wissen sollten, wenn es um fremde Bilder, Texte und die eigene Meinung geht.
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