Regenbogenpresse: Hinterm Horizont lügt es sich leichter?

Zwei Journalistikstudenten setzen einen Watchblog zur Regenbogenpresse auf und versuchen die gedruckten Lügen aufzudecken. Diese sind sowohl amüsant als auch schockierend. // von Lars Sobiraj

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Wer die Produkte der Regenbogenpresse systematisch umgeht, kommt damit spätestens im Warteraum eines Arztes in Berührung. Berichtet wird über mehr oder weniger bekannte Adelige, Musiker, Politiker, Fernsehstars und weitere B- und C-Promis. Die Aufpasser vom Blog TopfVollGold führen seit April dieses Jahres die Macher dieser Blätter vor. Sie berichten ihren Lesern und dem Deutschen Presserat von den ungeheuerlichsten Märchen dieser Medien. Dem Publikum, das so gerne leicht unterhalten werden möchte, soll damit gezeigt werden, dass am Ende des Regenbogens nicht selten eine Lüge und eben doch kein Topf voller Gold steht.

Wer im Internet derzeit „Stefan Mross A“ eingibt, dem schlägt Google vor, er solle sich doch einmal die vielen Suchergebnisse zum Absturz des „Wunderkindes der Trompetenmusik“ anschauen. Von einer beschädigten Betonmauer, ein paar Bieren und schließlich einer Einlieferung ins Krankenhaus ist dort die Rede. Eine Mitschuld an der zweifelhaften automatischen Vervollständigung der Suchanfrage tragen auch die einschlägigen Verlage. Auf den Titelseiten ihrer Adels-, Frauen- und Promi-Zeitschriften werden exklusive Geständnisse, Enthüllungen und immer neue Fakten angekündigt. Schaut man sich die Analyse der Watchdogs der Regenbogenpresse an, so steckt hinter solchen Artikeln nicht selten die ausgeprägte Fantasie eines Redakteurs oder ein beispielloser Hang zu Übertreibungen.

Offenbar sollte man als bekannte Persönlichkeit besser nicht im eigenen Blog nachfragen, wie man sein Leben einen „Gang herunterschalten“ kann. Die Woche exklusiv (ehemals Promi Welt) nahm die Frage zum Anlass, Steffi Graf einen Absturz in eine Lebenskrise zu attestieren. Der Artikel hinterfragte, ob lediglich ein Burn-Out oder sogar ihre Traumehe auf dem Spiel stand. Die Sache ging bis vor den Presserat.

Das Blog TopfVollGold ging erst im April 2013 ans Netz. Den Betreibern wird nicht so schnell langweilig. Bereits einen Monat später verschickten Mats Schönauer und Moritz Tschermak die ersten Beschwerden an die Kontrollstelle der deutschen Presse. Den Mitarbeitern des Presserats ist der Blog mittlerweile bestens bekannt. Von dort trafen in regelmäßigen Abstand etliche Beschwerden ein. Ein Ende ist nicht absehbar, mit viel Post wird man auch künftig aus Dortmund rechnen müssen.

Lügenmärchen versus Persönlichkeitsrecht

In Deutschland teilen sich über siebzig (!) teils wöchentlich, teils monatlich oder zweimonatlich erscheinende Regenbogenhefte den Markt. Verlage wie Burda, Bauer, WAZ/Funke, Deltapark, Alles Gute und viele mehr sind an diesem lukrativen Geschäft beteiligt. Doch für siebzig Zeitschriften reichen die wenigen Seitensprünge, Krankheiten, Todesfälle, Babys und andere Zwischenfälle der Promis nicht aus, um damit alle Seiten zu füllen. Nicht selten wird übertrieben, von der Konkurrenz abgeschrieben und erfunden, bis sich die Balken biegen. Doppelmord im Fahrradschlauch? Bei uns kommt das Ventil zu Wort. Opfer durch den Fleischwolf gedreht? Wir reden mit der Frikadelle! Exklusiv versteht sich. Diese Sprüche hören sich vielleicht überspitzt an, dennoch kommen sie nicht von ungefähr. Wenn sich Günther Jauch vor laufenden Kameras seinen Ehering abnimmt, wird dies nicht als Sicherheitsmaßnahme, sondern als mögliches Aus seiner Ehe gewertet.

Anderes Beispiel: Auf einer Titelseite wird ein nuckelndes Baby abgebildet, von dem jeder Leser annehmen muss, dass es sich dabei um den Zögling von Kate und Prinz William handeln müsste. Schließlich steht „Sensationelle Baby-Fotos – es nuckelt schon am Daumen“ darüber. In Wirklichkeit handelt es sich um zwei Symbolfotos, die man natürlich rein zufällig nicht als solche gekennzeichnet hat.

Auch Märchen vergrößern den Bekanntheitsgrad

Manche Prominente sehen über die Zoten der schreibenden Zunft hinweg. Zumindest einige Stars und Sternchen, die im Showgeschäft unterwegs sind, freuen sich über die kostenlose Aufmerksamkeit, die man ihnen mit einem solchen Artikel schenkt. Andere wie Heino erwirken eine Gegendarstellung. So wurde im Juni dieses Jahres behauptet, der Sänger habe sich mit einer Frau für längere Zeit in einem Restaurant eingeschlossen. Tatsächlich besuchte Heino mit der Dame weder eine Besenkammer noch einen Abstellraum. Und auch das wissende Lächeln, welches er angeblich den wartenden Kellnern zugeworfen haben soll, ist reine Fiktion. Hätte sich der Verlag nicht auf das Abdrucken der Gegendarstellung eingelassen, hätte es kurze Zeit später vor Gericht geknallt.

Denn die Angelegenheit beinhaltet auch eine juristische Dimension. Derartige Beschuldigungen können nämlich den Ruf eines Menschen herabsetzen und seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Doch neben der Gegendarstellung hat der beauftragte Jurist noch mehr Waffen im Arsenal. Er kann die Abgabe einer Unterlassung fordern, die das Unternehmen im Fall einer Wiederholung zu empfindlichen Strafen verpflichtet. Daneben kann je nach Umfang eine Richtigstellung, Ergänzung, der Widerruf des Artikels oder sogar Geldzahlungsansprüche geltend gemacht werden. Letzteres wird aber nur gefordert, wenn der Kläger glaubt, ihm sei ein Geschäftsschaden durch die unzulässige Berichterstattung entstanden.

Wenn den Sänger niemand mehr buchen will, weil es verpönt ist, im Hinterzimmer eines Restaurants die Ehefrau zu betrügen, so müsste im schlimmsten Fall der Verlag für die entgangenen Gagen aufkommen. Das möchte natürlich niemand freiwillig tun. Deswegen verfügen viele Verlage über Hausjuristen und Autoren, die wissen, ab welchem Punkt im Beitrag eine Klage drohen könnte. Dem Redakteur bei einer frei erfundenen Handlung die fehlende Sorgfaltspflicht nachzuweisen, dürfte vergleichsweise leicht fallen. Allerdings müssen für Schmerzensgeldforderungen sehr tief greifende Persönlichkeitsverletzungen vorliegen, sonst hat das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg.

Eigentlich schade! Denn saftige Strafen oder Schmerzensgelder würden das sofortige Aus aller Schmierblätter bedeuten. Die Verlage lassen ihre Promi-Magazine natürlich nur so lange drucken, so lange man damit Geld verdienen kann. Und das gelingt sehr gut, von der hohen Auflage können die Chefredakteure anderer Zeitschriften nur träumen.

Deutsche Presserat nahezu wehrlos

Das Problem dabei? Gegendarstellungen werden an Stellen abgedruckt, wo es dem Verlag nicht wehtut, weil es kaum jemandem auffällt. Und auch die Klauen des Deutschen Presserats sind höchst stumpfe Waffen. Als stärkstes Sanktionsmittel wird den Verlagen eine Rüge zugestellt. Eigentlich müsste das betroffene Medium diese Rüge veröffentlichen. Geschieht dies nicht, bleibt das Unterlassen zumeist folgenlos. Daneben kann der Presserat einen Hinweis oder eine Missbilligung verschicken. Auch das bringt nichts, denn diese Mitteilungen erfolgen nicht öffentlich. Von daher ist die Aufsichtsbehörde über den Ehrenkodex der deutschen Journalisten nichts weiter als ein zahnloser Tiger, deren Hinweise man gerne überliest. Ob die Story stimmt oder nicht, spielt kaum mehr eine Rolle. Umso krasser die Schlagzeile auf der Titelseite, umso mehr Käufer werden sich am Kiosk dafür interessieren. Die Pressefreiheit in einer Demokratie ist glücklicherweise gut geschützt. In diesem Zusammenhang offenbart der umfassende Schutz leider seine Schattenseiten.

Es ist wenig sensationell, dass den Prominenten vergleichsweise wenig griffige Instrumente zur Wehr an die Hand gelegt werden. Katastrophal ist vielmehr, dass es noch immer viele Menschen gibt, die für die halb erfundenen Geschichten auch noch ihr Geld hinblättern. Auch wären die Produkte der Komödienschreiber längst aus den Wartesälen der Humanmediziner verschwunden, wenn sie niemand lesen wollte. Wer diese Werke meiden will, müsste auch einen Bogen um alle Arztpraxen machen.

Die eigentliche Katastrophe stellen nicht die Verlage mit ihren Machenschaften und veröffentlichten Halbwahrheiten dar. Wirklich schlimm ist, dass man derartige Erzeugnisse noch immer bestens verkaufen kann. Vielleicht erläutern uns Mats Schönauer und Moritz Tschermak eines schönen Tages in einem neuen Blogposting, warum das noch immer so ist.

schrieb von 2000 bis zum Jahr 2002 für mehrere Computerzeitschriften rund 100 Artikel. Von April 2008 bis Oktober 2012 leitete er beim IT-Portal gulli.com die Redaktion als Chefredakteur. Thematische Schwerpunkte der über 1.000 Beiträge sind Datenschutz, Urheberrecht, Netzpolitik, Internet und Technik. Seit Frühjahr 2012 läuft die Video-Interviewreihe DigitalKultur.TV, die er mit dem Kölner Buchautor und Journalisten Moritz Sauer betreut. Seit mehreren Monaten arbeitet Lars Sobiraj auf freiberuflicher Basis bei heute.de, ZDF Hyperland, iRights.info, torial, Dr. Web und vielen weiteren Internet-Portalen und Blogs. Zudem gibt er Datenschutzunterricht für Eltern, Lehrer und Schüler. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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3 comments

  1. „Topf voll Gold“ gehört zu meinen Lieblingsblogs. Und ich finde, dass man schärfer gegen falsche Berichterstattung vorgehen sollte. Die aktuellen „Maßnahmen“ des Presserats sind da leider keine Lösung.

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