ELENA und die doppelte Petition

ELENA
Das elektronische Entgeltnachweisverfahren, kurz ELENA, erzeugt endlich ersten aktiven Widerstand bei Netzbürgerrechtlern. Zwei Bürger haben beim Bundestag eine Petition eingereicht, die dagegen protestiert, dass Höhe des Gehalts, Krankmeldungen, Kündigungsgründe und viele andere Daten über einen Arbeitnehmer automatisch gespeichert werden.



Das alles diene dem Bürokratieabbau, so die offizielle Begründung für die Datensammlung. Im Dezember, als in vielen großen Medien erstmals ausführlich über das ab Januar 2010 in Kraft tretende Verfahren berichtet wurde, hörte man aus den Kreisen der Bürgerrechtsbewegung nicht viel. Fast überrascht schienen dort viele zu reagieren. Schleswig-Holsteins stets auskunftsfreudiger Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert war einer der wenigen, die sich zum damaligen Zeitpunkt zu dieser Frage äußerten. Einen Monat später ist das Thema in aller Munde – und die Netzaktivisten mobilisieren. Etwa so wie eine Handvoll Piratenparteimitglieder am letzten Wochenende in Berlin.


Worum geht es eigentlich: Hintergrund über Elena
In der taz fassten Daniel Schulz und Franziska Langhammer schon im Dezember 09 zusammen:

Ab dem 1. Januar sollen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, regelmäßig Daten aus den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen elektronisch an die sogenannte Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg zu übermitteln. Ab 2012 soll Elena dann in Betrieb gehen und dafür sorgen, dass Sozialleistungen wie Eltern-, Wohn- oder Arbeitslosengeld schnell und unkompliziert beantragt werden können.

Mit seiner elektronischen Signatur identifiziert sich der Versicherte bei der Zentralen Speicherstelle und erlaubt der jeweiligen Behörde, seine Daten abzurufen. Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, die dieser bislang auf Papier ausfüllen musste, werden nicht mehr benötigt. Auch Daten von Selbstständigen will man erfassen, insgesamt sind 40 Millionen Erwerbstätige betroffen.

Die Gemüter erregt ELENA, weil damit nicht nur Daten über Art und Höhe des Einkommens gespeichert werden, sondern auch viele sensible Angaben über Arbeitnehmer, die weit mehr Aufschlüsse über deren berufliche Karriere liefern als eine herkömmliche Lohn- und Gehaltsabrechnung. So werden detaillierte Angaben über Fehlzeiten und deren Ursachen erfasst.


Weitere Artikel zum Thema:

*In der Süddeutschen warnt Heribert Prantl in Bericht und Kommentar vor ELENA während die FAZ sich deutlich zurückhält.


*gulli berichtet über die Widerstände auch von Arbeitgeberseite gegen ELENA, telepolis schreibt über die „Milchmädchenrechnung“ Bürokratieabbau.


*Ob man sich ELENA per einstweiliger Verfügung entziehen kann, fragt ein Focus-User. Die Antwort ist irgendwie lustig, aber wenig aufschlussreich: Bei Ex-Innenminister und ELENA-Kritiker Gerhard Baum „kann Ihr Anliegen mit vielen Anderen, dementsprechend behandelt werden!“


Was können und wollen die Petitionen gegen ELENA?


Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Versehen, dass schon jetzt zwei Petitionen im Bundestag gegen ELENA eingereicht wurden. Ein reiner Absprachefehler ist das aber nicht, denn beide haben beim näheren Hinsehen recht unterschiedliche Ziele.


Die erste Petition, die der Saarländer Peter Caspar initiiert hat, wendet sich allgemein gegen das Vorhaben und fordert,

„dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird“



Zur Begründung schreibt Caspar:

Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.


Über 9.300 Unterzeichner hat Casper für seinen Aufruf schon bekommen und wird dabei unterstützt von Onlinebürgerrechts-Granden wie Ralph Bendrath oder dem Chaos Computer Club. Bis 2.März kann hier noch unterzeichnet werden.


Die zweite Petition stammt aus der Feder von Thomas Herr und fordert wesentlich zurückhaltender, dass die Speicherung und Datensammlung im Rahmen von ELENA „nochmals überarbeitet und überdacht werden“. In seiner Begründung schreibt Herr:

Es geht kein Finanzamt und keine Krankenkasse an, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, wenn ich streike, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und so weiter.
Ich fühle mich als Bürger total gläsern und total vom Staat überwacht. Desweiteren zweifle ich an, ob dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stand hielte.
Folgende Daten müssen meines Erachtens nach NICHT an die genannten Behörden/Körperschaften übertragen werden



Mit dieser Petition, die ebenfalls noch bis zum 2.März mitgezeichnet werden kann, konnte Herr noch keine 3.000 Unterzeichner begeistern. Damit hält sich der Erfolg beider Petitionen in Grenzen – und das, obwohl in Sozialen Netzwerken wie twitter bereits kräftig um Unterstützung geworben wird. Andererseits wurden bei beiden Petitionen Kritik an der Qualität der eingereichten Begründungen laut.



Was bringen solche Petitionen?



e-petitionen sind seit dem Sommer 2009 schwer in Mode. Damals unterzeichneten Zehntausende innerhalb kurzer Zeit die erste digitale Bürgerrechtler-Petition der Berliner Franziska Heine gegen die „Internetsperren“, mit denen die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen die Verbreitung von Kinderpornografie unterbinden wollte. Seitdem gibt es jeden Monat neue Petitionen von Nerds und Geeks: gegen Killerspielverbote, für Open Access, die Gema und so weiter. Im Freitag ist ein ganz guter Überblicksartikel zum Thema erschienen.


Der Vorteil bei der ePetition: Die Hürde, mitzumachen ist gering, über Web 2.0-Kanäle kann die Nachricht von der Existenz der Petition schnell verbreitet werden – und die nur diffus organisierte digitale Bürgerrechtsbewegung kann demonstrieren, wie viele Unterstützer für eine bestimmte Sachfrage sie hinter sich versammeln kann.


Andererseits zeigt sich, wie stumpf das Schwert der ePetition ist: Nach dem Sommer konnte keine einziges Anliegen den Erfolg der „Zensursula“-Petition wiederholgen – weil die allgemeine Erregung fehlte oder die Online-Mitzeichnung ihren Neuigkeitswert verloren hatte. Doch auch die super-erfolgreiche Petentin Heine wartet noch immer auf ihre Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Und dass, obwohl sich die Debatte um das Zugangserschwernisgesetz seit Ende der Mitzeichnungsfrist im Sommer deutlich weitergedreht hat.


Sonstiger Widerstand
Es kursieren aber wohl auch noch andere Ideen als allein das Unterschreiben von Petitionen. Heise zufolge fordert Schleswig-Holsteins Datenschützer Weichert den Bundesrat dazu auf, gegen ELENA zu stimmen, weil die Verordnung „verfassungswidrig“ sein könnte.

Bildnachweis: ppdigital

(www.laaff.net) lebt und arbeitet als Journalistin in Berlin. Sie ist stellvertretende Ressortleiterin bei taz.de, schreibt für überregionale Zeitungen, Onlinemagazine und produziert Radiobeiträge. Sie betreut zudem das taz-Datenschutzblog CTRL.


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