YouTube und das Embedding: Kaum Auswirkungen für den Nutzer

Der Europäische Gerichtshof muss demnächst entscheiden, ob das Einbetten von YouTube-Videos eine Verletzungen von Urheberrechten darstellt oder nicht. Das Urteil wird so gut wie alle Menschen betreffen, doch ist die Teilhabe-Kultur des Netzes wirklich gefährdet?

YouTube und andere Videoplattformen bietet die Möglichkeit an, Videos via Embed-Code auf der eigenen Website oder dem eigenen Blog einzubetten. Das bedeutet, dass die Videodatei zwar auf der Plattform bleibt, der Nutzer auch seine Views ganz normal weiter generiert, aber eben auch die Leser der eigenen Seite das Video bequem schauen können ohne nochmal einen externen Link aufrufen zu müssen.

Jeden Tag nutzen Millionen Menschen diese Möglichkeit. Ob von Vimeo, YouTube oder MyVideo – alle gängigen Videoplattformen bieten Embed-Codes für Videos an und erfreuen sich natürlich an größerer Reichweite, je mehr die Videos eingebunden werden. Auch Facebook bettet Videos in Statusupdates ein, sobald der Link gepostet wird.

Schon lange wird die Frage, ob das rechtens ist, viel diskutiert. Maßt man sich mit dem Einbinden von Videos an, dass der Clip ein eigener Inhalt ist? Oder ist es vielmehr eine multimediale Art des Verlinkens? Schließlich liegen die Inhalte weiterhin nur auf den Servern der Videoplattformen und sind nicht mehr verfügbar, sobald der Urheber das Video löscht.

Nun lag die Frage beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlruhe, nachdem ein Hersteller von Wasserfiltern einen Werbefilm eingebettet bei zwei konkurrierenden Filter-Vertretern gefunden hatte. Der Witz: Der Clip wurde nicht von den Herstellern selbst hochgeladen, sondern ohne Erlaubnis von einem Dritten. Eine Entfernung des Videos wäre also kein Problem gewesen – einen Urheberrechtsverstoß zu melden ist kein großer Akt. Doch der Wasserfilter-Hersteller suchte den Prozess gegen die konkurrierenden Filter-Vertreter.

Der Bundesgerichtshof gab den Fall nun an den Europäischen Gerichtshof ab, weil er auch europäisches Gesetz tangiert sieht. Erst nach der Einschätzung der Richter in Luxemburg möchte man dann eine Entscheidung treffen.

Doch wie aussagekräftig ist diese? Viele Nutzer haben ihrem Unmut über den Prozess freien Lauf gelassen. Schließlich wäre ein Verbot von Embed-Codes ein großer Einschnitt in die Sharing-Kultur im Internet. Tumblrs, die etwa nur auf Videos setzen, blieben in Zukunft leer, Facebook müsste den Vorschau-Clip innerhalb vom Netzwerk ausschalten und dürfte die Nutzer nur noch auf die Videoplattformen weiterleiten und Blogs und Websites müssten auf spannende multimediale Inhalte verzichten.

Doch scheint der Prozess schlimmer auszusehen, als er in Wahrheit ist. So hat die ZDF-„hyperland“-Redaktion in einem Blogpost beschrieben, dass das Urteil für den normalen Nutzer fast keine Auswirkungen habe. Schließlich sei die Ausgangslage in diesem Fall eine ganz andere, als sie es beim bloßen Einbetten externer Inhalte sei. Denn hier geht es um ein Video, dass unrechtmäßig hochgeladen wurde: „Nur, wenn es wie in der vorliegenden Konstellation um ein bereits rechtswidrig hochgeladenes Video geht, kommt es auf die rechtliche Streitfrage – Nutzungshandlung oder nicht? – überhaupt an.“

Dass man ein Video nicht hochladen darf, an dem man nicht die Urheberrechte hält, dürfte klar sein. Warum die Hersteller der Wasserfilter nicht gegen diesen Verstoß geklagt haben und stattdessen einen seltsam komplizierten Fall aufmachten, allerdings nicht. Ein Klick auf „Melden“ hätte genügt – siehe Bild.

Und so scheint die Sharing-Kultur im Internet nicht ernsthaft in Gefahr. Die Diskussionen um das Einbetten von Videoinhalten dürften aber fortgeführt werden. Und das kann schon bald zum nächsten Prozess führen.


Image (adapted) „YouTube logo“ by Rego Korosi (CC BY-SA 2.0)


war von 2012 bis 2015 Autor der Netzpiloten. Seither arbeitet er als Geschäftsführer von BASIC thinking, schreibt Bücher und pflanzt dadurch Bäume. Zudem hat er das Online-Magazin Finanzentdecker.de gegründet. Am besten ist er über Facebook, Twitter und Instagram zu erreichen.


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