Legal oder illegal: Über Anti-Adblock-Taktiken

Der Datenschutzanwalt Alexander Hanff wusste, dass er einen Nerv traf, als die wütenden Tweets von Herausgebern und Managern der Werbetechnologie anfingen, hereinzufluten. Während der letzten paar Monate war Hanff, Vorstandsvorsitzender von Think Privacy, einer Anwalts- und Beratungsfirma für Datenschutz in London, sowohl auf Twitter als auch in den Büros der Regulierungsbehörden quer durch Europa unterwegs, um eine Stellung gegen etwas zu beziehen, von dem wenige denken würden, dass es einer Einmischung durch Gerichtssäle und Regulierungsbehörden wert wäre: Die Strategie von Herausgebern, mittels Scripten herauszufinden, wann ihre Leser Adblocker verwenden.

Hanff hat diesen Kampf gegen diese Praxis an vielen Fronten geführt. Im Mai sandte er einen Brief mit einer Unterlassungsaufforderung an die Technologie- und Medien-Firma IDG UK, einen der vielen Herausgeber, von dem er behauptet, er würde sein Recht auf Privatsphäre (und die Europäischen Gesetze) verletzen, indem er seinen Computer ohne seine Erlaubnis auf Adblocker durchsuche. Er plant weiterhin, seine Unterlassungsaufforderungskampagne in den kommenden Monaten auf Herausgeber auf fast ein Dutzend Länder auszuweiten, darunter Frankreich, Estland, die Niederlande, Polen, Deutschland und Schweden. Herausgeber, die sich ihm widersetzen (wie es IDG UK bereits getan hat), riskieren, bei Regulierungsmaßnahmen und sogar Zivilprozessen in Europäischen Gerichtshöfen auf der falschen Seite zu stehen. Beide plant Hanff in die Kampagne hineinzuziehen, falls es nötig werden sollte. Er plant außerdem, seinen Angriff auf Firmen wie PageFair auszuweiten, die Adblocking nicht nur auszuspionieren versuchen, sondern den Nutzern trotzdem Werbung zeigen.  

Durch seine Attacken ist Hanff in der Offensive gegen etwas, das selbst schon eine defensive Strategie der Herausgeber darstellt. Einige von ihnen versuchen noch herauszufinden, was der beste Weg sein könnte, dem zunehmenden Problem des Adblockings zu begegnen. Für Herausgeber wie Forbes und Wire ist der erste Schritt, um das Problem des Adblocking anzugehen, zunächst einmal herauszufinden, wie viele ihrer Leser überhaupt Adblocker nutzen. Dann erst können sie in den Dialog mit ihren Lesern treten, um sie über den Zusammenhang zwischen freien Inhalten und digitaler Werbung zu informieren. Die Besorgnis über das Adblocking ist vor allem in europäischen Ländern wie Deutschland und Polen groß, denn hier liegen die Adblocking-Raten bei gut 38 Prozent. Hanff seinerseits sagt, dass er Verständnis für den Kampf der Herausgeber gegen Adblocking hat, argumentiert aber, dass es deren Abhängigkeit von Dritt-Werbeanbietern und das Ökosystem der Werbung wäre, das das wahre Problem darstellt.

Das Problem ist, dass Adblocking als die Krankheit angesehen wird, während es in Wahrheit das Symptom einer Krankheit ist: die Werbung auf den Webseiten.

Wie zu erwarten war, hat Hanffs Kampagne nicht viele Herausgeber für sich gewonnen. Aber nicht nur Herausgeber fühlen sich durch die Kampagne bedroht. Hanff wurde Gegenstand einer Welle böser Mails und Tweets von Angestellten von Werbefirmen und Urhebern von Anti-Adblocking-Tools, die von dieser Taktik ebenfalls nicht begeistert sind. Hanff sagt, dass er durch diese Gegenreaktion nicht abgeschreckt, sondern im Gegenteil eher ermutigt wurde. „Wenn man in diesem Feld arbeitet und die Leute wütend macht, dann sind sie eindeutig besorgt – und wenn sie besorgt sind, dann bedeutet das, dass man Recht hat„, sagte er. Die Menge an Zorn und Verachtung, die mir in den letzten vier oder fünf Monaten entgegengeschleudert wurde, ist eine klares Zeichen dafür, dass ich nicht nur Recht habe, sondern dass diese Leute außerdem absolut angsterfüllt sind.

In der Realität ist diese Angelegenheit weitaus weniger eindeutig. Hanffs Kampagne basiert auf seiner Interpretation des Artikels 5.3 der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation der Europäischen Union von 2009, bekannt als das „Cookie Law“. Dieser besagt, dass Leser ihr Einverständnis geben müssen, bevor Herausgeber Informationen, die auf deren Geräten gespeichert sind, speichern oder auf diese zugreifen können. Das Scannen eines Nutzersystems auf Adblocker verletzt laut Hanff diese Verordnung. Hanff steht mit dieser Beurteilung nicht allein da. Die Europäische Kommission, die er vergangenes Jahr kontaktiert hat, schrieb im Mai zurück und stimmte Hanffs Auslegung des Gesetzes zu. “Artikel 5.3 ist nicht auf eine bestimmte Art Information oder Technologie limitiert, wie zum Beispiel Cookies”, so schrieb die Europäische Kommission. Ausgehend von dem Vorstehenden gilt Artikel 5.3 auch für das Speichern von Scripts in den Endgeräten der Nutzer durch Webseiten, die so herausfinden wollen, ob Nutzer einen Adblocker installiert haben oder nutzen. Manche Datenschutzexperten sagen, dass Hanffs Behauptungen zumindest auf den ersten Blick legitim sind. „Ich denke, sollte eine strenge Interpretation des Gesetzes vorgenommen werden, kann dies aufrecht erhalten werden,“ sagte Geoff Revill, ein Anwalt für Datenschutz und Vorstandsvorsitzender des sozialen Netzwerks Krowdthink mit Sitz im Vereinigten Königreich. Frederik Borgesius, ein Forscher am Institiut für Informationsrecht in Amsterdam, sagte, dass das „Untersuchen eines Adblockers bei Besuchern einer Website, indem ein Script auf dem Computer dieses Besuchers gespeichert wird, das vorherige Einverständnis zu brauchen scheint„. Er schreckte aber davor zurück, zu sagen, ob Hanffs Fall eindeutig zu beurteilen sei. Ebenso herrscht Skepsis auf Seiten der Industrie, wie zum Beispiel IAB Europe, die die Behauptung von sich wiesen, das Herausgeber das Gesetz verletzen würden, wenn sie versuchten, Adblocker auszuspionieren. Hanffs Fall “basiert auf einer sehr extremen Interpretation” der weitgefassten Formulierungen des Gesetzes, sagte Townsend Feehan, Vorstandsvorsitzender von IAB Europe.

Hanff springt auf und ab und macht eine Menge Lärm, aber ich erkenne keine große Zustimmung in Brüssel oder sonstwo, die zeigen würde, dass seine Ideen große Aufmerksamkeit erregen.

Andere sind ebenfalls zurückgerudert: James Rover, der Entwickler von BlockAdBlock, einem Anti-Adblock-Tool, hat in einem Blogpost aus dem Mai geschrieben, dass Hanffs Interpretation auf einem fundamentalen Missverständnis davon basieren würde, wie Adblocker-Untersuchung funktioniert – außerdem auf einer Missdeutung der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. „Eine fundierte Vermutung über das Verhalten eines Browsers aufzustellen ist absolut nicht dasselbe wie sich Zugang zu gespeicherter Information zu beschaffen. Der Schluss, zu dem die EK gekommen ist, ist das Ergebnis einer fehlerhaften Darstellung von Anti-Adblock-Verteidigungstechnik – entweder mit einer gewissen Absicht oder nicht„, schrieb Roven. (Hanff, der einen Abschluss in Informatik besitzt und über ein Jahrzehnt als Anwalt für Datenschutz gearbeitet hat, bleibt dabei, dass er die technischen Aspekte besser als die meisten versteht.)

Nimmt man die Skepsis beiseite, geht die IAB Europe auf Nummer sicher. Vor einigen Tagen brachte die Gruppe einen Satz Richtlinien zur Adblocker-Untersuchung heraus , abzielend auf Herausgeber, die auf Nummer sicher gehen wollen. Den paranoiden Herausgebern empfiehlt die Gruppe die Erstellung entweder eines „Einverständnis-Banners“, das die Leser über die Existenz eines Scripts für Adblocking informiert, oder einer „Einverständnis-Mauer“, die Nutzer der Seite, die sie das erste Mal besuchen, angezeigt bekommen würden, bevor sie zum Rest der Seite des Herausgebers Zugang hätten. Die Hoffnung besteht darin, dass die Herausgeber es durch die Tatsache, dass sie es den Nutzen so einfach wie möglich machen, ihr Einverständnis zu geben, vermeiden können, auf der falschen Seite des Gesetzes zu stehen. Hanff, der über all dies geradeheraus gesprochen hat, war entschieden weniger mitteilsam, als ich ihn darum bat, eine Technik der Adblocking-Untersuchung darzustellen, die Herausgeber nicht in legale Grauzonen bringen würde: „Es gibt Wege, Adblocker zu untersuchen, die nicht illegal sind. Ich werde nicht weiter darauf eingehen, weil ich ganz sicher nicht die Arbeit der Herausgeber für sie erledigen werde“, sagt er. „Wenn sie meinen Rat wollen, wie sie es rechtssicher gestalten können, können sie mich gern dafür bezahlen.“ Letztlich ist es allerdings nicht Hanffs Ziel, die Herausgeber zu verklagen oder gar Geld mit der Sache zu verdienen. „Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt, dass ich jemanden vor Gericht ziehen muss. Wenn es aber nötig wird, werde ich so weit gehen, wie ich kann.

Dieser Artikel erschien zuerst auf “Nieman Journalism Lab” unter CC BY-ND 4.0 Domain. Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.


Image „Warnung“ by melodiustenor (CC0 Public Domain)


ist Journalist und schreibt für das Nieman Journalism Lab. Er setzt sich stark mit dem Thema "Virtual Reality" auseinander. Zuvor war er als Reporter bei Digiday zuständig und schrieb unter anderem Artikel für VentureBeat, ZDNet, The New York Observer and The Japan Times.


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