„Blurred Lines“ ist vielleicht der größte Urheberrechtsfall 2015

Das Jahr ist noch jung, aber bei dem „Blurred Lines“-Urteil könnte es sich vielleicht um den wichtigsten Fall im Musikbusiness des Jahres 2015 handeln. Die Kinder von Marvin Gaye haben einen Urheberrechtsfall gegen Robin Thicke gewonnen (dem Streitigkeiten auch nicht fremd sind), außerdem war Pharrell Williams in den Fall verwickelt. Es ging um den Song „Blurred Lines“. Der Hit aus dem Jahr 2013 verletzte laut Gericht das musikalische Urheberrecht von Gayes Song „Got to give it up“. Eine US-Jury erkannte einen Schaden von beinahe 7,4 Millionen US-Dollar an – beinahe die Hälfte der Einnahmen, die sich bis heute auf etwa 16,6 Millionen US-Dollar belaufen.

Was genau wurde kopiert?

Seltsamerweise ging es in dem Fall gar nicht so sehr darum, die beiden Aufnahmen zu vergleichen. Es war noch viel komplizierter. Wenn man diese Aufnahmen hört, erkennt man die Änhlichkeiten sehr leicht:

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Hören Sie selbst- wie ähnlich sind die beiden Songs?

Aber dieser Fall behandelte nicht die aufgenommene Musik, sondern die gedruckte Partitur. Was hierbei wichtiger ist: „Blurred Lines“ kopiert weder die Lyrics, noch die Hauptmelodie. Williams gibt zu, dass der Song das gleiche „Feeling“ vermittelt, aber er sagt auch, dass er nur das „Feeling, dieses späte 70er-Feeling nachgeahmt“ hat.

Was hierbei zu beachten ist: man kann nicht einfach das „Feeling“ eines Songs kopieren.

Der Richter ordnete in diesem Fall einen Vergleich der urheberrechtlich geschützten Teile des Songs von Gaye an. Wenn man sich diese anhört, klingen sie plötzlich völlig verschieden. Danach hörte sich das Gericht ein Mashup von Gayes Liedern an, und zwar mit den Lyrics von Williams und Thicke darüber gemischt.

Dieses Mashup suggeriert, dass die Lyrics ziemlich gut auf Gayes Song passen, aber Kritiker merkten an, dass genau das ziemlich oft passiert – wie hier in dem Video der australischen Comedygruppe Axis of Awesome zu sehen ist:

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Auf der Website Sounds Just Like gibt es noch viele weitere Beispiele für alle, die mal ein bißchen Zeit totschlagen müssen.

Urheberrechtsverletzung oder nur kreative Hommage?

Thicke hat zugegeben, dass er von Gayes Song beeinflusst war, er wollte etwas mit dem selben „Feeling“ schreiben, aber viele Leute denken, dass das nicht genug sein dürfte, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen.

Es gab einige ähnliche Fälle in den letzten Jahren. Im Jahr 2014 mussten sich Led Zepelin der Anschuldigung stellen, dass ihr Kultgitarrenriff aus „Stairway to Heaven“ einem Song der Rockband Spirit entsprach. 2010 wurde die australische Band Men at Work auf Urheberrechtsverletzung in ihrem Hit „Down Under“ verklagt, denn das Panflötenriff wurde vom 1934 erschienen Volkslied „Kookaburra sits in the old Gum Tree“ geliehen.

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Auf vielerlei Weise ist es leicht, sich über diese Fälle aufzuregen: Es sind Kultsongs, die Teil unserer Kulturlandschaft geworden sind, sie haben nur kleine Teile aus den Originalsongs benutzt und die Ähnlichkeiten sind jahrelang niemandem aufgefallen oder wenigstens ist niemand deshalb vor Gericht gezogen. Im Fall von Led Zeppelin hat es 43, bei den Men at Work immerhin mehr als 20 Jahre gedauert.

Kreativitätsschutz oder Ehre, wem Ehre gebührt?

Dieser Fall betont einen berühmtes Missverständnis, bezogen darauf, worum es im Urheberrechtsgesetz eigentlich geht. Im Gegenteil dazu, was wir oft annehmen, geht es beim Copyright nicht darum demjenigen Ehre zuverschaffen, „wem Ehre gebührt“. Es geht darum, die Menschen zu ermutigen, neue Werke zu schaffen und zu produzieren.

Wenn es beim Urheberrecht um Kreativitätsanreize ginge, ergibt dieses Urteil keinen Sinn. Für kein Geld der Welt wird Marvin Gaye je mehr Musik machen. Dieses Urteil hält aber andere Künstler in Zukunft davon ab, ihre Einflüsse aufzuzeigen und unsere Kultur neu aufzuarbeiten.

„Blurred Lines“ klingt sicherlich wie „Got to give it up“, aber der Markt wird dadurch nicht gefährdet und das Original nicht bedroht. Niemand wird Robin Thicke hören, wenn er eigentlich Marvin Gaye sucht.

Irgendwo dort auf dem Weg hat das Urheberrecht seinen eigentlichen Zweck verfehlt. Früher bestand das Urheberrecht nur 14 Jahre, jetzt besteht es ganze 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Das ist natürlich sehr viel später als die Werke in den Köpfen bleiben. „Got to give it up“ war im Jahr 1977 auf seinem kommerziellen Höhepunkt, als es auf den ersten Platz der Hot 100 der US Billboard Charts kam. Das Urheberrecht für den Song wird aber noch weitere 40 Jahre andauern.

Diese außergewöhnlich lange Spanne bedeutet, dass eine riesige Anzahl an Material existiert, das uns beeinflusst, etwas Kreatives zu schaffen, dies aber weggeschlossen ist. Wenn das Urheberrecht dies tut, hört es auf, reizvoll zu sein, und es wird zu einer Art Kreativitätssteuer.

Wo das Urheberrecht falsch liegt

Die beiden Songs sind ähnlich, das ist deutlich erkennbar – aber sie sind auch zwei völlig unterschiedliche kreative Werke. Das sollte auch etwas gelten.

In dem Fall gegen „Down Under“ war es nicht ausreichend, dass der Song von Men at Work sich fast völlig von dem Volkslied unterscheidet. Es hat nicht ausgereicht, dass die Band den musikalischen Kontext merkbar verändert haben, indem sie Elemente wie Rock, Ska und Reggae eingebracht haben.

Das Urheberrecht konzentriert sich nur auf Ähnlichkeiten, wenn eine Verletzung bewertet werden soll. Dadurch wird vollkommen ignoriert, wie sich Kreativität auf die Vergangenheit stützt.

Manchmal ist das Urheberrecht in der Lage, zwischen dem Kopieren der „Idee“ oder dem „Gefühl“ von etwas und einer wirklich schädlichen Kopie zu unterscheiden. Bei anderen Malen ist diese Unterscheidung schon schwieriger. Thicke und Williams hatten kein Glück, sie sind gefangen in den Mühlen des Rechtsstaates, der frühere Kreativität im Gegensatz zu Neuem belohnt und in dem die Schutzzeiten zu lang sind.

Der Artikel ist zuerst auf theconversation.com erschienen und unter CC BY-ND 4.0 lizensiert. Übersetzung von Anne Jerratsch.


Teaser & Image by Michelle Uthoff-Campbell (CC BY-SA 2.0)


ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am ARC Centre of Excellence for Creative Industries and Innovation und Dozent an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Queensland in Brisbane. Er forscht zu gemeinschaftlich produzierten Kulturgütern, Open Access, Freie und Offene Software, Creative Commons und Crowdfunding.


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