Soziale Netzwerke: „Im Internet ist nichts privat“

Wem noch nicht bewusst war, dass Einträge in Sozialen Netzwerken nicht gerade so sicher sind wie das Tagebuch im eigenen Nachtkästchen, der ist spätestens seit dem jüngsten Datenleck bei SchülerVZ eines besseren belehrt. Aber wie verhält sich denn jemand, der Wert auf seine Privatheit legt, nun in Sozialen Netzwerken? Antworten darauf gibt Falk Lüke, Experte für Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Datenleck bei SchülerVZ hat gezeigt, dass private Daten in sozialen Netzwerken nicht unbedingt privat bleiben – sondern dass sie einfach ausgelesen werden können. Was folgt daraus – sollte man von Sozialen Netzwerken generell die Finger lassen? Es kommt darauf an. Wir empfehlen, vor dem Absenden und hochladen zumindest immer wieder zu prüfen, ob dies eine Information ist, bei der man kein Problem damit hätte, wenn diese am nächsten Tag auf der Titelseite einer Tageszeitung stehen würde. Dies im Hinterkopf zu haben, sich also bewusst zu sein, dass man dort faktisch etwas veröffentlicht, hilft schon viel. Wir finden Soziale Netzwerke an und für sich eine großartige Erfindung, nur muss sie von Betreibern so gestaltet und Nutzern so genutzt werden, dass die Vorteile nicht von den Nachteilen aufgefressen werden. Was ist das größere Problem: Dass Nutzer sorglos private Daten ins Netz stellen und sich keine Gedanken über mögliche negative Konsequenzen machen oder dass die Anbieter diese Daten nicht gescheit schützen? Die Anbieter haben aus materiellen Anreizen heraus ein vitales Interesse daran, dass die Nutzer sich möglichst viel und möglichst intensiv auf ihrer Plattform tummeln. Wer sein Privatleben in einem Sozialen Netzwerk organisiert, kann schlecht „mal eben“ den Anbieter wechseln. Wir verstehen aber nicht, warum offensichtliche Probleme von den Betreibern nicht einfach gelöst werden. So ist es selbsterklärend, dass gerade neue Nutzer sich auf einer Plattform noch nicht auskennen können. Natürlich müssen diese besonders geschützt werden – zum Beispiel dadurch, dass man ihre Privatsphäreeinstellungen auf das restriktivst Mögliche setzt. Wenn sie sich dann auf der Plattform auskennen, können sie diese Einstellungen ja ändern, wenn sie das wollen. Hat der VZBV eigentlich irgendwelche Möglichkeiten, gegen die VZ–Gruppe vorzugehen – oder bleibt es Ihrerseits immer nur bei Mahnungen und Verbraucherhinweisen? Wir beschäftigen uns mit allen Sozialen Netzwerken, wie auch unsere Abmahnungen gegen verschiedene Anbieter gezeigt haben. Die Einforderung einer Unterlassungserklärung ist stets der erste Schritt, wenn diese nicht abgegeben werden, ziehen wir, stellvertretend für die Verbraucher, aber auch vor Gericht. Welche sozialen Netzwerke sind empfehlenswert – und welche sollte man aus Verbraucher– und Datenschutzgründen besser meiden? Das lässt sich so pauschal schlecht beantworten. Die Anbieter machen unterschiedliche Sachen unterschiedlich gut oder schlecht, eine Empfehlung können und wollen wir nicht aussprechen. Aus unserer Sicht sollten alle wesentlich mehr für den Verbraucher– und Datenschutz tun. Auf Ihrer Seite surfer-haben-rechte.de können User „schwarze Schafe“ anmelden, also Anbieter, deren AGB, Datenschutzbestimmungen o.ä. zu wünschen übrig lassen. Wie reagieren Sie, wenn solche Meldungen bei Ihnen eingehen? Wir prüfen solche Hinweise und wenn wir denken, dass sie berechtigt und fruchtbar sind, schauen wir, ob wir mit unseren bescheidenen Mitteln in der Lage sind, hier stellvertretend für die Verbraucher rechtlich aktiv zu werden. Warum haben Sie diese Seite überhaupt gestartet? Wissen die Menschen nicht, wie sie im Netz auf sich und Ihre Daten Acht geben? Der Ansatz ist, dass wir verbraucherverständlich erklären und informieren. Wir decken mit ihr ein breites Spektrum ab, von der Funktionsweise Sozialer Netzwerke bis hin zu Musterbriefen zu Datenlöschung und dem Widerspruch gegen ungerechtfertige Abbuchungen. Viele Verbraucher, auch solche, die sich schon lange im Netz bewegen, wissen nicht genau, welche Rechte sie eigentlich haben. Genau hier wollen wir helfen: So wie Juristen der Blick ins Gesetz häufig weiterhilft, soll Surfer-Haben-Rechte.de solche grundlegenden Informationen für normale Menschen verständlich aufbereiten. Vieles gibt es auch in Kurzform – als Checklisten. Der frühere Harvard–Professor Viktor Mayer–Schönberger fordert schon seit einiger Zeit, Vergessen im Netz wieder einzuführen – etwa, indem jeder User beim Einstellen von Informationen ins Netz ein Verfallsdatum für diese Informationen angeben muss. Eine sinnvolle und machbare Idee? Mayer–Schönbergers Idee ist an und für sich positiv zu bewerten, nur läuft sie der Funktionsweise des Netzes als Kollektivspeicher entgegen. Zudem ist die Stärke der Digitalisierung ja die verlustfreie Vervielfältigung – was sie heute irgendwo veröffentlichen, kann einen Moment später bereits an ganz anderen Orten, in ganz anderen Kontexten und mit ganz anderen Mitteln verwendet sein. Sie können technisch die Reproduktion von Daten im Netz nicht unterbinden. Es gibt keine unterschiedlichen Klassen von Daten – also private und öffentliche. Im Internet ist nichts privat, auch wenn es sich vielleicht so anfühlt, weil ein Loginbutton es suggeriert.

(www.laaff.net) lebt und arbeitet als Journalistin in Berlin. Sie ist stellvertretende Ressortleiterin bei taz.de, schreibt für überregionale Zeitungen, Onlinemagazine und produziert Radiobeiträge. Sie betreut zudem das taz-Datenschutzblog CTRL.


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