Rechtliche Fallstricke: Blogger im Paragrafendschungel

Blogger und Webseitenbetreiber laufen Gefahr, in die Mühlen der Justiz zu geraten. Heise warnt vor den rechtlichen Fallstricken. Was Blogger und Webseitenbetreiber oft nicht wissen ist, dass auch sie dem deutschen Presserecht und einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen. Doch Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. In einem Gerichtsurteil ist ein Blogger bereits wegen eines Zitats verpflichtet worden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, schreibt c’t in einem nächste Woche erscheinenden Sonderheft zum Thema Webdesign.

Die juristische Einordnung von Blog-Einträgen ist heiß umstritten, fasst das Heise-Magazin c’t die aktuelle Lage zusammen. eine klare Gesetzeslage oder Rechtsprechung wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesjustizministerium versäumt und ein Blick auf mögliche neue Konstellationen der Bundesregierung lassen den Verdacht zu, dass eine Änderung dieser Situation nicht in Sicht ist. In dem konkreten Fall, der im Magazin geschildert wird, hatte ein Blogger einen Zeitungsartikel zitiert, dessen Original kurz nach Veröffentlichung aus dem Netz genommen werden musste, weil das im Artikel genannte Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen die zitierte Zeitung erwirkt hatte. Der Blogger nahm den Eintrag vom Netz, weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wozu ihn das Oberlandesgericht München letztlich verurteilte.

Vorsicht gilt grundsätzlich bei zitierten Tatsachenbehauptungen. Ist dem Blogger bekannt, dass sie nicht stimmen, sollte er sich deutlich und ausreichend vom Inhalt distanzieren, rät das c’t special Webdesign. Über Gegendarstellungs- und Berichtigungsanspruch hinaus kann ein Betroffener unter Umständen auch Zahlungsansprüche geltend machen, etwa als Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die wenigsten Blogs in Deutschland verdienen überhaupt Geld, eine Reserve für Rechtsstreits hat wahrscheinlich überhaupt kein Blog.

Betreibt ein Blogger auch ein Forum, kommen noch ganz andere Fallstricke hinzu: Offensichtlich strafrechtlich relevante Einträge sollte er sofort löschen. Sogenannten Trollen, die destruktiv und penetrant konstruktive Diskussionen stören, kann man mit passender Software zu Leibe rücken. Erst vor einer Woche wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klage eines großen News-Portals aus Estland zurück, wodurch Betreiber von Internetportalen als auch Foren für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur vollen Verantwortung gezogen werden können.


Image (adapted) „Keep up and blog on“ by Alexander Baxevanis (CC BY 2.0)


 

ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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