Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?

Wir leben in einer vernetzten Welt. Leben in digitaler Wachsamkeit und hinterlassen trotzdem ohne es zu realisieren Spuren im Netz. Durch die Prism-Affäre der NSA sind wir sensibilisiert. Sollten wir über ein Recht auf Vergessen nachdenken? // von Gina Schad

edd image (Bild: Tobias Schwarz-Netzpiloten, CC BY 4.0)

Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bekanntwerden der globalen Überwachung des Internets stellt sich die Frage nach rechtlichen Regelungen, die verhindern, dass auf unsere persönlichen Daten zugegriffen wird. Wir brauchen europäische Regelungen, die verhindern, dass Unternehmen und der Staat ohne unsere Einwilligung und ohne Rechtsgrundlage auf unsere Daten zugreifen. Wie sinnvoll ist in diesem Zusammenhang das Postulat nach einem Recht auf Vergessen? Auf der Konferenz „Einbruch der Dunkelheit“ wurde nach Antworten gesucht.


Warum ist das wichtig? Wir fühlen uns machtlos, wenn Institutionen und Unternehmen auf unsere Daten zugreifen. Sollten wir nicht wenigstens gegenüber dem Staat und Unternehmen das Recht haben, zu wissen, wann und zu welchem Zweck unsere Daten abgerufen werden? Wem gegenüber sollten wir ein Recht auf Vergessen geltend machen können?

  • Neue Regelung des Umgangs von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen mit Daten der Bürger, müssen in der Post-Snowden-Ära gefunden werden.
  • Doch wie ein Recht auf Vergessen praktisch gegenüber dem Staat und Unternehmen postuliert wird, muss erst noch erarbeitet werden.
  • Wir brauchen im digitalen Zeitalter Regeln für einen fairen Machtausgleich zwischen Datenlieferanten und Datennutzern.

„Wer überwacht wird, ist nicht frei“

Einbruch der Dunkelheit“ – so lautete der Titel einer internationalen Tagung, zu der die Kulturstiftung des Bundes in Kooperation mit der Berliner Volksbühne und der Berliner Gazette Ende Januar an den Rosa-Luxemburg-Platz eingeladen hatte. Getroffen haben sich Netzaktivisten, Künstler, Politiker, Philosophen und andere Wissenschaftler, die das Phänomen der wachsenden Sicherheitsgesellschaft gemeinsam reflektierten wollten. Veranstaltungen, die die Grenzen und Chancen des Netzes thematisierten, gab es gerade im Januar einige, doch keine, die wie diese Veranstaltung restlos ausgebucht war. Vielleicht lag es an den Räumen der Volksbühne, die natürlich für so eine Veranstaltung eine wunderbare Atmosphäre schufen. Überhaupt würde man sich viel mehr solcher Veranstaltungen wünschen.

Die Veranstaltung, die ich mir nicht entgehen lassen wollte, war im Programmheft mit dem Titel „Digitale Wachsamkeit und das Recht auf Vergessen“ angekündigt. Referent war Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg. Der Jurist diskutierte die Frage nach einem „Recht auf Vergessen“ im Internet und danach, wie man ein solches Recht mit juristischen Mitteln verankern könnte. Der Vortrag mitsamt seinen sieben Thesen war mit Sicherheit sehr informativ, jedenfalls für diejenigen, die sich über die aktuelle Netzdiskussion einen Überblick verschaffen wollten. Für die Vernetzten, die sich bei Minusgraden auf dem Weg in die Volksbühne gemacht haben, brachte dieser Vortrag jedoch nicht viel neuen Input hervor.

In der anschließenden Diskussion, in der sich die Politikerin Anke Domscheit-Berg und der Aktivist Frank Rieger zu Wort meldeten, konnte die Thematik noch einmal vertieft werden. Anke Domscheit-Berg stellte fest „Wer überwacht wird, ist nicht frei“ und machte deutlich, dass es gar nicht gehe, heute in einer Demokratie Überwachungsmethoden wie das System Prism zu verwenden. Sie habe nicht damit gerechnet, dass sie in einer Demokratie derartige Stasi ähnliche Praktiken nochmals erleben müsse. Und ist frustriert. Ein wichtiger Punkt, auf den sie weiter eingeht, lautet, dass jeder von uns etwas zu verbergen habe. Oftmals seien es unwichtige Informationen, die uns verdächtig werden ließen. Dies bedeutet ihrer Ansicht nach, dass Grundrechte beschränkt werden, obwohl wir eigentlich in einer Demokratie leben, die diese Rechte verfassungsrechtlich garantiere.

Datenschutz ist Machtregulierung

Der Aktivist Frank Rieger differenzierte: Wir brauchen seiner Ansicht nach kein Recht auf Vergessen gegenüber gleich Mächtigen, aber gegenüber mächtigeren Akteuren bräuchten wir das Recht, unsere Daten löschen zu lassen. Aus seiner Sicht ist Datenschutz Machtregulierung, weshalb wir Regeln für den Machtausgleich benötigten. Das Recht sollte seiner Ansicht nach den Anspruch erheben, Macht zu regulieren. Johannes Masing ist der Überzeugung, dass jeder Einzelne ein Recht auf Vergessen habe. Es existiere bereits zum Teil, es müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Frank Rieger ist davon überzeugt, dass wir keine Ahnung hätten, wer welche Daten von uns verarbeite. Die Datenschutzregulierung könne man vergessen. Wenn jemand Interesse an seinen persönlichen Daten habe, dann möchte er genau wissen, was damit gemacht werde.

Anke Domscheit-Berg forderte ein Recht auf vollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Speicherpraxis und stellte die berechtigte Frage: „Warum passiert nichts in der EU„? Man werde gespeichert und nicht vergessen. Frank Rieger meinte, wir sollten auf nationaler Ebene eigene Regeln entwickeln und ausprobieren. Er vertrat die Ansicht, dass eine digitale Selbstverteidigung einen guten Ansatz darstelle. Vielleicht bedürfe es aber auch einer „Transparenz der Intransparenz„, wie Anke Domscheit-Berg gegen Ende der Diskussion forderte. Nationale Regelungen seien ihrer Meinung nach kein Schutz, weshalb wir internationale Regelungen bräuchten. Europa wäre ihrer Meinung nach ein geeigneter Raum, um damit zu beginnen. Frank Rieger wies schließlich noch darauf hin, dass wir in Deutschland eine Vorbildfunktion hätten. Unser Kommunikationsverhalten und unsere Regeln zum Datenschutz seien nicht nur für uns wichtig, sondern aufgrund unserer wirtschaftlichen Stärke auch für andere Länder. Dessen sollte man sich bewusst sein.

„Einbruch der Dunkelheit“ war die Veranstaltung überschrieben, die in ihrem Verlauf doch Lichtblicke zu bieten hatte. Und von der man sich mehr wünscht, mit Akteuren, die ihre Motivation nach außen tragen. Am Ende waren es die Gespräche zwischendurch, die die Veranstaltung zu etwas Besonderem gemacht haben.


Teaser & Image by Tobias Schwarz/Netzpiloten (CC BY 4.0)


hat Medienwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin studiert. Ihre Masterarbeit hat sie zum Thema „Risiken und Chancen der Digitalisierung für Gesellschaft und Kultur“ verfasst. Derzeit forscht sie weiter zu den Themen Privatsphäre und Öffentlichkeit in der Digitalen Welt. Auf ihrem Blog medienfische bloggt sie über Menschen, Ideen und Netzkulturdings. Privat schreibt sie mit einem Stift auf Blätter, bei Twitter ist sie unter @achwieschade zu finden. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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