Die neue EU-Batterieverordnung – das ändert sich

Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – ob in Smartphones, Laptops, E-Bikes oder Elektroautos. Doch sowohl ihre Herstellung, als auch ihre Entsorgung bringen erhebliche ökologische und soziale Herausforderungen mit. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union eine umfassende Neuregelung beschlossen: die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

Ziel der neuen Verordnung ist es, Batterien nachhaltiger, sicherer und transparenter zu machen – und dabei gleichzeitig Innovation und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Regelungen gelten für alle Batteriearten, betreffen eine Vielzahl von Wirtschaftsakteuren und bringen weitreichende Veränderungen mit sich.

Überblick über die neue EU-Batterieverordnung

Mit der Verabschiedung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 hat die Europäische Union einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Ressourcennutzung und Klimaschutz gemacht. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 17. August 2023 in Kraft. Im Gegensatz zur bisherigen Batterierichtlinie von 2006, die primär Entsorgung und Recycling regelte, verfolgt die neue Verordnung einen ganzheitlichen Ansatz: Sie reguliert erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Nutzung bis hin zur Rücknahme, Wiederverwendung und Verwertung.

Das zentrale Ziel der Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Batterien über ihren gesamten Lebensweg hinweg deutlich zu reduzieren. Dies soll unter anderem durch höhere Recyclingquoten, strengere Nachhaltigkeitsvorgaben, mehr Transparenz entlang der Lieferkette und klare Anforderungen an die soziale Verantwortung von Unternehmen erreicht werden. Dabei ist die Verordnung nicht nur ein Instrument des Umweltschutzes, sondern auch ein industriepolitisches: Sie soll helfen, die europäische Batterieproduktion wettbewerbsfähiger und unabhängiger von Importen zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur bisherigen Richtlinie liegt in der Rechtsform: Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, ist eine EU-Verordnung unmittelbar gültig und in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar. Das sorgt für einheitliche Regeln innerhalb der Union und erleichtert die Kontrolle und Durchsetzung.

Die Verordnung gilt für nahezu alle Batterietypen, die in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden. Dazu zählen Gerätebatterien (zum Beispiel in Elektronik oder Haushaltsgeräten), Industriebatterien, Traktionsbatterien (wie sie etwa in Elektroautos und -fahrrädern verwendet werden), klassische Starter-, Licht- und Zündbatterien sowie Einwegbatterien. Damit betrifft die neue Regelung eine breite Palette an Marktakteuren: Hersteller, Händler, Importeure, Endverbraucher sowie Unternehmen aus der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

Die wichtigsten Änderungen der EU-Batterieverordnung im Überblick

Die neue EU-Batterieverordnung bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte betreffen. Ziel ist es, Batterien nicht nur leistungsfähig und sicher, sondern auch umweltfreundlich, reparierbar und fair produziert zu gestalten. Die wichtigsten Neuerungen lassen sich in fünf zentrale Bereiche gliedern:

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Ein zentrales Element der Verordnung ist die stärkere Ausrichtung auf ökologische Nachhaltigkeit. Hersteller müssen künftig den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien dokumentieren – von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktion. Für bestimmte Batterietypen, insbesondere Traktions- und Industriebatterien, sind Grenzwerte für CO₂-Emissionen geplant, die schrittweise eingeführt werden. Ziel ist es, emissionsärmere Produktionsverfahren zu fördern und umweltfreundlichere Produkte wettbewerbsfähiger zu machen.

Auch bei der Rohstoffbeschaffung setzt die EU neue Maßstäbe. Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einhalten, um Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen, etwa beim Abbau von Kobalt oder Lithium, entgegenzuwirken. Dies betrifft insbesondere große Hersteller, die verpflichtet sind, Risiken zu analysieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und regelmäßig darüber zu berichten.

Design und Herstellung

Künftig sollen Batterien nicht nur leistungsstark, sondern auch langlebig, reparierbar und wiederverwendbar sein. Deshalb schreibt die Verordnung vor, dass Batterien – vor allem solche in tragbaren Geräten – leicht entnehmbar und austauschbar sein müssen. Hersteller elektronischer Geräte dürfen Batterien nicht mehr so verbauen, dass ein Austausch nur mit Spezialwerkzeug oder erheblichem Aufwand möglich ist. Dadurch sollen Reparaturen erleichtert, Elektroschrott reduziert und die Lebensdauer von Produkten verlängert werden.

Zudem müssen Batterien künftig bestimmte Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Kapazität, Ladezyklen und Lebensdauer – ein wichtiger Schritt, um qualitativ minderwertige Produkte vom Markt zu drängen. Das ist auch für den Refurbished-Markt auch eine deutliche Erleichterung.

Kennzeichnung und Transparenz

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines digitalen Batteriepasses. Dieser Pass soll ab 2027 für bestimmte Batteriearten verpflichtend werden – zunächst für Industriebatterien und Traktionsbatterien. Er enthält detaillierte Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Leistungsdaten sowie Recyclingfähigkeit der jeweiligen Batterie. Über einen QR-Code auf dem Produkt können diese Informationen einfach abgerufen werden.

Zusätzlich werden neue Kennzeichnungspflichten eingeführt. Dazu gehören Angaben zur Kapazität, zur enthaltenen Menge recycelter Materialien sowie Symbole zur richtigen Entsorgung. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren und den bewussten Umgang mit Batterien zu fördern.

Recycling und Entsorgung

Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an die Sammlung und das Recycling von Altbatterien deutlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Sammelquoten für Gerätebatterien schrittweise erhöhen – von 45 % heute auf 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030. Für andere Batterietypen wie Traktions- oder Industriebatterien gelten ebenfalls spezifische Sammel- und Rücknahmeverpflichtungen.

Auch die Recyclingeffizienz wird konkret vorgeschrieben: So müssen bei der Rückgewinnung von Materialien wie Lithium, Kobalt, Nickel und Blei künftig Mindestquoten erreicht werden. Außerdem müssen Hersteller einen Mindestanteil recycelter Rohstoffe in neuen Batterien verwenden – zunächst auf freiwilliger Basis, später verpflichtend. Diese Regelungen sollen die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringern und die Kreislaufwirtschaft stärken.

Soziale und ethische Anforderungen

Neben den ökologischen Zielen legt die Verordnung auch großen Wert auf die Einhaltung sozialer Standards. Unternehmen sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten im Sinne sozialer Verantwortung umzusetzen – insbesondere bei der Beschaffung kritischer Rohstoffe. Dazu gehört die Pflicht, menschenrechtliche und ökologische Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Betroffen sind vor allem große Marktteilnehmer, doch auch kleinere Unternehmen könnten indirekt einbezogen werden, wenn sie Teil komplexer Lieferketten sind.

Somit nimmt die EU-Batterieverordnung sogar eine mögliche Vorreiterrolle für KI-Technologien ein. Wir berichteten bereits über die kolonialen Strukturen, die in der KI-Entwicklung ausgenutzt werden. Mit sozialen und ethischen Anforderungen lässt sich auch dort die Ausbeutung zumindest eindämmen.

Auswirkungen auf verschiedene Akteure

Für Batteriehersteller, aber auch Importeure, die Produkte auf den europäischen Markt bringen, bedeutet die Verordnung einen deutlichen Mehraufwand. Sie müssen nicht nur technische Anforderungen wie Haltbarkeit, Leistungsfähigkeit und Austauschbarkeit erfüllen, sondern auch umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen – etwa in Bezug auf CO₂-Emissionen, die Herkunft der Rohstoffe oder die Erfüllung der Recyclingquoten. Besonders aufwendig ist die Implementierung des digitalen Batteriepasses, der große Datenmengen erfassen und aktuell halten muss.

Die Verordnung zwingt viele Unternehmen dazu, ihre Lieferketten transparenter zu gestalten, gegebenenfalls neue Partner zu suchen und ihre Produktion nachhaltiger auszurichten. Zwar entstehen dabei zunächst Kosten, langfristig kann sich dies jedoch auch als Wettbewerbsvorteil erweisen – insbesondere, da Nachhaltigkeit für Investoren und Verbraucher zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Für Unternehmen in der Entsorgungs- und Recyclingbranche bringt die Verordnung neue Verpflichtungen, aber auch Wachstumschancen. Die erhöhten Sammelquoten und klaren Vorgaben zur Recyclingeffizienz erfordern Investitionen in moderne Recyclingtechnologien und Logistiksysteme. Gleichzeitig entsteht ein wachsender Markt für hochwertige Sekundärrohstoffe – insbesondere für kritische Metalle wie Lithium, Nickel und Kobalt, deren Rückgewinnung künftig nicht nur möglich, sondern gesetzlich gefordert ist.

Auch für Endkundinnen und -kunden wird sich einiges ändern – allerdings mit eher positiven Effekten. Durch die neuen Kennzeichnungspflichten und den Batteriepass erhalten Verbraucher künftig deutlich mehr Informationen über die Herkunft, Umweltbilanz und Qualität der von ihnen gekauften Batterien. Dies ermöglicht fundiertere Kaufentscheidungen und erhöht die Transparenz im Markt.

Die Anforderungen an Reparierbarkeit und Austauschbarkeit kommen ebenfalls den Nutzenden zugute: Wenn Akkus in Geräten wie Smartphones, Laptops oder E-Bikes einfacher ausgetauscht werden können, verlängert sich die Lebensdauer der Geräte – und die Reparatur wird attraktiver als der Neukauf. Dies spart Kosten und reduziert Elektroschrott.

Kritik, Herausforderungen und Ausblick

So ambitioniert und notwendig die neue EU-Batterieverordnung auch ist – sie bleibt nicht ohne Kritik. Vor allem aus Industrie und Mittelstand kommen Stimmen, die vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand und hohen Kosten für die Umsetzung warnen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sehen sich mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten konfrontiert, die personelle und finanzielle Ressourcen binden. Das gilt insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datenverfügbarkeit entlang internationaler Lieferketten.

Ein weiteres Problem ist die Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben. Viele Regelungen – etwa zu Recyclingquoten, CO₂-Bilanzen oder sozialen Sorgfaltspflichten – hängen stark von der korrekten Erfassung, Meldung und Kontrolle der Daten ab. Kritiker befürchten, dass ohne ausreichende staatliche Überwachung oder unabhängige Prüfsysteme Schlupflöcher entstehen könnten, die die Wirkung der Verordnung untergraben.

Zudem stellt sich die Frage nach der technischen Umsetzbarkeit mancher Vorgaben: Der verpflichtende Einsatz recycelter Materialien in neuen Batterien setzt zum Beispiel voraus, dass ausreichende Mengen hochwertiger Sekundärrohstoffe überhaupt verfügbar sind – was derzeit noch nicht überall der Fall ist. Auch die Infrastruktur für das Sammeln, Sortieren und Recyceln muss vielerorts erst aufgebaut oder modernisiert werden.

Trotz dieser Herausforderungen wird die neue Batterieverordnung von vielen Seiten auch als wegweisender Schritt gelobt. Sie setzt klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Batteriemarkt in Europa – und könnte Vorbild für ähnliche Regelwerke in anderen Teilen der Welt sein. Gerade in einem Bereich mit globalen Lieferketten und massiver Rohstoffabhängigkeit bietet die Verordnung die Chance, ökologische Standards, Menschenrechte und wirtschaftliche Innovation miteinander zu verbinden.

Langfristig wird die Verordnung wahrscheinlich nicht nur zu umweltfreundlicheren Produkten, sondern auch zu mehr Transparenz, Qualität und Vertrauen im Markt führen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine konsequente und praxisnahe Umsetzung – begleitet von Unterstützung für betroffene Unternehmen, Investitionen in Infrastruktur und einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.


Image via ChatGPT (KI-generiert)

Das Internet ist sein Zuhause, die Gaming-Welt sein Wohnzimmer. Der Multifunktions-Nerd machte eine Ausbildung zum Programmierer, schreibt nun aber lieber Artikel als Code.


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