Heise berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach Foren-Betreiber auch für Einträge im eigenen Forum haftbar gemacht werden können, die sie nicht kennen:
Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.
Dieses Urteil kann durchaus auch auf Weblogs übertragen werden. Cem Basman hält das Urteil für "völlig weltfremd und nicht durchsetzbar" Erste Weblogs schließen bereits die Kommentar-Funktion. Allerdings dürfte dies voreilig sein: Zum einen hat der Bundesgerichtshof andere rechtliche Vorgaben gemacht, zum anderen entscheiden Gerichte in Deutschland fallabhängig. [tags]recht,gesetz,haftung[/tags]

Über den Autor
Thomas Gigold ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen.
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Thomas Gigold | Firma 2.0 | 07.05.07, 12:19
 
 

3 Kommentare zu “Kommentarhaftung”
 
21:48 | Mai 07' 2007| Cem Basman schreibt:

Stimmt: Grundsatzurteile wie im anglikanischen Rechtssystem kenn wir in deutschland so nicht. Aber wichtige höchstrichterliche Urteile haben durchaus eine Leitfunktion, an dem sich andere Richter und Juristen durchaus orientieren und mit denen argumentiert wird.

 
08:10 | Mai 09' 2007| Georg Schneider schreibt:

Verwirrend bleiben diese juristischen Spielchen allemal, da keiner sagen kann, welches Gericht sich irgendwann auf welche Entscheidung beziehen wird.

 
14:31 | Jun 04' 2007| » Forenhaftung: Ewiger Streit, Blogpiloten.de - Weblog Update Weekly schreibt:

[...] Nachdem das Hamburger Landgericht erst vor Kurzem eine generelle Kommentarhaftung bestätigt, die auch dann greift, wenn der Betreiber eines Forums den Inhalt eines Kommentar nicht kennt, so hat das Landgericht Berlin hier eine andere Auffassung: Das LG Berlin sprach die Betreiber der Plattform MeinProf.de in einem aktuellen Verfahren frei und urteilte: Die Betreiber müssen beleidigende Kommentare Dritter erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. [...]

 
 
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