Ein ewiger Streit scheint das Thema „Forenhaftung“ an deutschen Gerichten zu sein. Was dürfen Nutzer im Netz und wann haftet ein Foren- oder Weblog-Betreiber bei Rechtsverstößen seiner Leser?
Nachdem das Hamburger Landgericht erst vor kurzem eine generelle Kommentarhaftung bestätigte, die auch dann greift, wenn der Betreiber eines Forums den Inhalt eines Kommentar nicht kennt, so hat das Landgericht Berlin hier eine andere Auffassung: Das LG Berlin sprach die Betreiber der Plattform MeinProf.de in einem aktuellen Verfahren frei und urteilte: Die Betreiber müssen beleidigende Kommentare Dritter erst nach Kenntnisnahme löschen und sind nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.
Gerichte in Deutschland urteilen fallabhängig: In derlei grundsätzlichen Fragen die einige tausend Foren, Weblogs, Online-Zeitungen und Web 2.0-Angebote betrifft allerdings, wird es Zeit für eine übergerichtliche und evt. gesetzliche Feststellung.
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Heise berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach Foren-Betreiber auch für Einträge im eigenen Forum haftbar gemacht werden können, die sie nicht kennen:
Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.
Dieses Urteil kann durchaus auch auf Weblogs übertragen werden.
Cem Basman hält das Urteil für „völlig weltfremd und nicht durchsetzbar“
Erste Weblogs schließen bereits die Kommentar-Funktion. Allerdings dürfte dies voreilig sein: Zum einen hat der Bundesgerichtshof andere rechtliche Vorgaben gemacht, zum anderen entscheiden Gerichte in Deutschland fallabhängig.
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