Das Internet ist der Dorfplatz der Moderne – doch weil dieses neue Dorf global ist, gelangen die alten Modelle an ihre Grenzen. Es ist an der Zeit, transparent zu ermitteln, welche Regeln in der neuen Netzöffentlichkeit gelten sollen.
Dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Internet-Giganten wie Google oder Facebook den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs im Netz beeinflussen? Diese Frage verhandelte ein Expertenpanel am zweiten Tag der Berliner Bloggerkonferenz Republica unter dem Titel: „Der digitale Dorfplatz: Privat oder öffentlich?“.
Kommerzielle Plattformen könnten sich zu einem Rohrkrepierer für virtuelle Menschenrechte entwickeln, wenn Accounts willkürlich gelöscht oder geschäftspolitisch über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen entschieden wird. Es muss ja nicht gleich das von Sascha Lobo ins Spiel gebrachte Profilbild mit erigiertem Penis sein, der zu einem Exitus der eigenen Facebook-Präsenz führt. Nacktheit bringt bei amerikanischen Konzernen auf Knopfdruck die Hohepriester von Sittlichkeit und Moral auf den Plan. Aber genau hier muss der Meinungsstreit anfangen. Beispielsweise über die anmaßende Haltung von Infrastruktur-Anbietern, die uns den Zugang zum Internet gewähren und nach Gusto wieder nehmen können.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Alle Infos zur Aktion „Grundgesetz lesen“ gibt’s drüben bei Mogis.