In unseren Lesetipps geht es heute um die Auswirkungen der Griechenland-Krise, Mastercard, Home Office, Windows 10 und Apple Pay. Ergänzungen erwünscht.
GRIECHENLAND Golem.de: Euro: Griechische Nutzer bei Paypal, iTunes und Amazon ausgesperrt: Auch Online macht sich die Krise in Griechenland bemerkbar. Die griechische Regierung möchte mit allen Mitteln verhindern, dass weiter Geld ins Ausland überwiesen wird. Davon sind nicht nur Unternehmen betroffen, sondern auch private Nutzer. So lassen sich die Bezahlfunktionen von Paypal, Google, Apple und Amazon, von griechischen Nutzern mit einheimischen Konten und Kreditkarten nicht mehr benutzen, sobald die Beiträge ins Ausland überwiesen werden sollen.
MASTERCARD t3n: Bezahlen im Netz: Mastercard will deinen Fingerabdruck oder Herzschlag zur Verifizierung: Bei Bezahlvorgängen im Internet, will Mastercard in Zukunft biometrische Daten wie den Fingerabdruck, die Stimme oder sogar den Herzschlag der Nutzer zur Verifizierung heranziehen, um gegen Betrüger vorzugehen. Wenn man also künftig mit einer Kreditkarte online bezahlen will, könnte man dazu aufgefordert werden, sich biometrisch auszuweisen. Zum Beispiel könnte das per Smartphone über einen Fingerabdruckscanner geschehen.
HOME OFFICE heise online: Home Office auch in der Autobranche: Zustimmung und Sorgenfalten: Das Arbeiten am heimischen Computer oder Laptop ist technisch kein Problem mehr. Daher hält der Trend zur Heimarbeit auch weiterhin an. Selbst klassische Industriezweige wie die Autobranche bleiben von dem Trend nicht unberührt. Allerdings werden auch Bedenken laut. Arbeitgeber und Gewerkschaftler sind der Meinung, dass das Thema Home Office durchaus Gefahren mit sich bringen kann. So könnte beispielsweise die Produktivität eines Mitarbeiters, ohne direkten Kontakt zu Kollegen nachlassen.
WINDOWS 10 Süddeutsche.de: Windows 10: Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick – Digital: Nicht mehr lange dann erscheint die finale Version von Windows 10. Auch wenn dem neuen Betriebssystem aus dem Hause Microsoft nicht so viel Vorfreude entgegengebracht wird, wie beispielsweise neuen Apple-Produkten, warten dennoch viele Millionen Windows-Nutzer ungeduldig auf das Update. Das Update soll die Fehler und Schwächen der Vorgängerversion beheben und im ersten Jahr für Besitzer von Windows 7 und 8.1 kostenlos erhältlich sein.
APPLE PAY Golem.de: Patentantrag: Apple Pay von Nutzer zu Nutzer denkbar: Wer mit Apple Pay bezahlen möchte, muss sich zuerst einen Händler suchen, der das System unterstützt. Das ist bislang nur in den USA möglich, allerdings sollen bald weitere Länder folgen. Außerdem möchte es Apple ermöglichen, dass die Transaktionen auch zwischen zwei iPhones funktioniert. Dieses Verfahren zur Geldüberweisung zwischen zwei Anwendern beschreibt Apple in einem Patentantrag. In diesem wird eine Funkverbindung beschrieben, die zwischen den Smartphones aufgebaut wird und bei der es sich wahrscheinlich um NFC oder Bluetooth handeln könnte.
CHIEF-EDITOR’S NOTE: Wenn Ihnen unsere Arbeit etwas wert ist, zeigen Sie es uns bitte auf Flattr oder indem Sie unsere Reichweite auf Twitter, Facebook, Google+, Soundcloud, Slideshare, YouTube und/oder Instagram erhöhen. Vielen Dank. – Tobias Schwarz
Nutze Netzpiloten 1-Klick: Mit nur einem Klick werden dir bequem alle 40 Sekunden die hier besprochenen Seiten „vorgeblättert“ START.
In unseren Lesetipps geht es um Apple Pay, eine Partnerschaft zwischen Uber und Spotify, Axel Springer und das Leistungsschutzrecht, Facebook at Work und den Bundesnachrichtendienst. Ergänzungen erwünscht.
APPLE PAY New York Times: Apple Pay Gives Glimpse of Mainstream Appeal for Mobile Payments: Vor drei Wochen ist Apples mobiler Bezahldienst Apple Pay gestartet. Nun gibt es erste Zahlen, die zeigen, dass Apple Pay und andere mobile Bezahldienste auf den Weg in den Mainstream sind. So konnten zahlreiche Handelsketten und andere Anbieter von Apple Pay in den USA eine deutliche Steigerung erkennen. Bis der Dienst jedoch endgültig im Mainstream angekommen ist, dürften noch einige Jahre vergehen, schätzen Experten.
UBER CNET: Uber and Spotify set to announce partnership?: Wie es scheint, planen Uber und Spotify eine Partnerschaft, bei der die Kunden von Uber unterwegs ihre Playlists des Streamingdienstes weiterhören können. Dafür sollen die beiden Unternehmen ein System entwickelt haben, bei dem die Kunden einfach nur in ein Fahrzeug von Uber einsteigen müssen, wo dann automatisch das gerade gespielte Lied weitergespielt wird. Wie diese Technologie funktionieren soll, ist noch nicht bekannt, doch planen die beiden Unternehmen wohl zeitnah eine gemeinsame Vorstellung der Partnerschaft.
LEISTUNGSSCHUTZRECHT Online Marketing Rockstars: So streitet ein Springer-Mitarbeiter mit Döpfner über das Leistungsschutzrecht: Sebastian Ginter, Entwickler bei einer Tochter von Axel Springer, hat sich per Mail an den Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner gewandt und diesem mitgeteilt, dass er sich schäme für Axel Springer zu arbeiten. Grund hierfür sei, dass Springer mit dem Durchsetzen des Leistungsschutzrechtes versuche, allseits gültige Wirtschaftsprinzipien auf den Kopf zu stellen. Döpfner antwortet auf diese Vorwürfe erstaunlich souverän und ein reger Dialog zwischen den beiden entspinnt. Online Marketing Rockstars hat diesen Mail-Wechsel dokumentiert.
FACEBOOK FAZ: Neues Firmenprodukt geplant: Facebook will das Büro erobern: Facebook möchte Xing und LinkedIn Konkurrenz machen, denn das soziale Netzwerk will nun auch in der Arbeitswelt deutlich mehr Präsenz zeigen. „Facebook at work“ soll dafür die Möglichkeit bieten mit Kollegen zu chatten, professionelle Kontakte zu erwerben und gemeinsam an Dokumenten zu arbeiten. Damit möchte das Unternehmen aus dem Silicon Valley gleichzeitig auch einen Angriff auf Cloud- und Softwaredienset wie Google Drive oder Microsoft Office starten.
BUNDESNACHRICHTENDIENST Golem: IMHO: Die Anarchos vom BND: Wie im NSA-Untersuchungsausschuss deutlich wurde, scheint der BND eine eigene Rechsauffassung zu haben. Beispielsweise vertritt der Bundesnachrichtendienst die Auffassung, dass im Weltraum gar keine Gesetze gelten und dies ein rechtsfreier Raum sei. Dazu haben laut dem BND Funktionsträger keinen Anspruch auf die Grundrechte. Warum dies rechtlich aber nicht stimmt, hat Golem anhand von insgesamt drei Beispielen deutlich gemacht und damit eine Diskussion angestoßen.
Nutze Netzpiloten 1-Klick: Mit nur einem Klick werden dir bequem alle 40 Sekunden die hier besprochenen Seiten „vorgeblättert“ START.