„Die Qualität ist sichergestellt“: E-Health-Branchensprecherin Anne Sophie Geier über Apps auf Rezept

Apps für Fitness und Gesundheit auf Smartphone, Tablet oder Smartwatch zu nutzen, ist gang und gäbe geworden. Bislang wählen viele Menschen sie nach Belieben aus und bezahlen sie aus eigener Tasche. Doch seit Oktober 2020 können sie sich Apps von Ärzt*innen verschreiben und die Kosten von der Krankenkasse tragen lassen. Wie können sie sicher sein, dass die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Hand und Fuß haben und wirklich wirken? Über die Skepsis und Aufbruchsstimmung rund um „Apps auf Rezept“ und deren Rolle für die Digitalisierung des Gesundheitswesens sprachen wir mit Anne Sophie Geier. Sie ist die neue Chefin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, der der Branche der E-Health-Unternehmen eine Stimme gibt.

Patient*innen können sich seit Anfang Oktober Apps auf Rezept ausstellen lassen. Die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen sind gestartet. Was bedeutet das konkret?

Mit den digitalen Gesundheitsanwendungen kommt ein neuer Baustein in die Regelversorgung des deutschen Gesundheitssystems – und das in einer Zeit, die spannender und herausfordernder nicht sein könnte. Die Pandemie stellt unser Leben auf den Kopf und zeigt uns gleichzeitig, welche Möglichkeiten wir haben, wenn wir uns auf digitale Tools einlassen. Mit DiGA haben wir die Chance, einen neuen Versorgungszweig zu etablieren, der nicht nur bestehende Angebote ergänzen, sondern auch gezielt Versorgungslücken schließen kann.

Kann ich mir jetzt jede frei verfügbare E-Health-Anwendung aus den App Stores von der Krankenkasse bezahlen lassen?

Nein, denn bisher verfügbare Gesundheits- oder Fitness-Apps sind nicht mit den digitalen Gesundheitsanwendungen vergleichbar. Offiziell anerkannte DiGA haben ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. In diesem müssen sie verschiedene Nachweise erbringen. Das betrifft nicht nur den Datenschutz und die Datensicherheit, sondern vor allem die evidenzbasierten, positiven Versorgungseffekte, die sie in vergleichenden Studien nachweisen müssen. Erst wenn dieser Vorgang mit der Listung im Verzeichnis des BfArMs abgeschlossen ist, kann eine DiGA verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Einige Ärzteverbände sind skeptisch in Bezug auf Apps auf Rezept. Aber die Ärzt*innen sind es, die die Rezepte ausstellen. Wie können Ärzt*innen und E-Health-Firmen auf einen Nenner kommen?

Die Einbindung der Ärzt*innenschaft sowie der Psychotherapeut*innen, die ebenfalls DiGA verordnen können, ist außerordentlich wichtig. Sie sind in der Regel die ersten Ansprechpartner*innen für Patient*innen. Vor allem sind sie Vertrauenspersonen – insbesondere, wenn es um neue Ansätze und Therapiemöglichkeiten geht. Ihnen kommt also eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher essentiell, dass sie über die Funktionsweise und die zugrundeliegende Evidenz der DiGA Bescheid wissen. Unsere Aufgabe als Spitzenverband liegt daher auch darin, mögliche Berührungsängste abzubauen und für eine größtmögliche Information zu sorgen.

Haben Patient*innen einen Anspruch auf Apps auf Rezept?

Das Ende 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz ermöglicht die Verordnung mit Kostenübernahme von digitalen Gesundheitsanwendungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Patient*innen können sich bei Vorliegen einer entsprechenden nachgewiesenen Indikation eine DiGA übrigens auch ohne Verordnung direkt von ihrer Krankenversicherung genehmigen lassen.

Es besteht die Skepsis, dass E-Health-Firmen den Nutzen ihrer App nicht belegen können. Wie lässt sich sicherstellen, dass Patient*innen nicht mit unausgereiften oder ganz einfach nutzlosen App-Dienstleistungen konfrontiert werden?

DiGA müssen einer Vielzahl von formalen Anforderungen entsprechen, eine Zulassung als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa vorweisen und höchsten Ansprüche an Qualität und Sicherheit entsprechen. Bevor eine DiGA überhaupt den Weg in die Regelversorgung findet, muss der Hersteller mindestens ein nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards erstelltes Evaluationskonzept vorlegen, das die Ergebnisse einer systematischen Datenauswertung berücksichtigt. In einer eigenen Verordnung, der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) sind alle Details zum Prüfverfahren festgelegt worden. Alle Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen arbeiten in der Entwicklung außerdem eng mit Ärzt*innen und Therapeut*innen zusammen, die mit ihren Erfahrungen aus der Praxis beratend zur Seite stehen.

Hinter vielen E-Health-Apps stecken oft Start-ups, die womöglich eine kurze Lebensdauer haben. Wie lässt sich sicherstellen, dass die jungen Unternehmen auch langfristig die Qualität in Bezug auf Datenverarbeitung, Usability und Kundendienst hochhalten können?

Ein gewisses unternehmerisches Risiko besteht immer, daran ändert auch der Status einer DiGA nichts. Allerdings bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die offizielle Anerkennung die Möglichkeit, nachhaltige Geschäftsmodelle aufzubauen. Das sind bislang ungekannte Sicherheiten, im Vergleich zur Praxis der bislang üblichen Pilotprojekte. Und in Bezug auf die Anforderungen zu Datenverarbeitung, Usability und Kundendienst bestehen klare Regeln, die von allen eingehalten werden müssen – egal wie groß ein Unternehmen ist.

Ihr Verband allein vertritt über 90 E-Health-Unternehmen. In den App Stores ist die Zahl der E-Health-Apps noch viel höher. Wie können sich Ärzt*innen auf der einen Seite und Patient*innen auf der anderen Seite informieren, was es gibt und was gut ist?

Wir verstehen es als unsere Kernaufgabe als Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung so umfassend wie möglich zu allen Themen rund um die DiGA zu informieren. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen werden digitalen Lösungen nur dann verschreiben, wenn sie auch wirklich Vertrauen haben. Gleiches gilt für die Patient*innen. Mit unserer Expertise als Herstellervertretung, aber auch in Zusammenarbeit mit Ärztevertretern wie dem Hartmannbund und dem Bündnis Junge Ärzte geben wir unsere Erfahrungen in einer Online Seminarreihe „#App auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Praxis“ weiter.

Können Apps auf Rezept bald konventionelle Therapien ersetzen?

Die DiGA haben das Ziel, neue Ansätze in die Versorgungslandschaft zu bringen und damit Versorgungsangebote des bisherigen Systems zu ergänzen oder zu verbessern. Es geht nicht darum, konventionelle Therapien zu ersetzen, sondern die digitale Innovationskraft bestmöglich zu nutzen. Gerade bezogen auf Therapien bieten sich mit den DiGA große Vorteile. Ihr Einsatz erfolgt orts- und zeitunabhängig, sie können die Adhärenz bei Therapien erhöhen und die Patientensouveränität fördern.

Nach den Apps auf Rezept folgt Anfang 2021 die elektronischen Patientenakte und 2022 wird das E-Rezept zur Pflicht. Geht es jetzt mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen wirklich los oder was fehlt Ihnen konkret?

Es herrscht eine Aufbruchsstimmung in der Szene. Das spüren wir ganz deutlich an vielen Stellen. Die Politik hat wichtige Weichen gestellt und so eine neue Dynamik in die Digitalisierung der Gesundheitsbranche gebracht. Gemeinsam mit dem Innovationspotenzial der Hersteller haben wir hier wirklich eine Chance, dass dies auch nachhaltig erfolgsversprechend ist. Eine Garantie dafür haben wir nicht. Es kommt auf das Engagement und den Veränderungswillen aller Beteiligten an.

Über Dr. Anne Sophie Geier

Dr. Anne Sophie Geier ist die neue Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. Nach ihrem Studium der Pharmazie hat die 34-Jährige an der WWU Münster sowie an der Harvard Medical School geforscht und promoviert. Anschließend arbeitete sie in der Unternehmensberatung eines Pharmakonzerns. Zuletzt war sie als Sachgebietsleiterin beim GKV-Spitzenverband für die frühe Nutzenbewertung von neu zugelassenen Arzneimitteln zuständig.

Das Interview mit Anne Sophie Geier haben wir in Kooperation mit dem Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung schriftlich geführt.


Image by Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung

ist Freier Technikjournalist. Für die Netzpiloten befasst er sich mit vielen Aspekten rund ums Digitale. Dazu gehören das Smart Home, die Fotografie, Smartphones, die Apple-Welt sowie weitere Bereiche der Consumer Electronics und IT. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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