Thomas Schwenke

Am Dienstag, dem 13. November, war Thomas Schwenke, bloggender Anwalt und Webdesigner, zu Gast in der Blogsprechstunde, dem Chat von politik-digital.de und den Blogpiloten. Er sprach über Netzrecht und die Vorratsdatenspeicherung.

Moderator: Hallo und herzlich willkommen zur Blogsprechstunde. Heute geht es um Online-Recht, unser Gast ist der Anwalt und Webdesigner Thomas Schwenke. Ab 16.00 Uhr beantwortet er hier Ihre Fragen. Sie können auch gerne jetzt schon Fragen stellen, wir Moderatoren sammeln sie hier. So, hier in Berlin ist es jetzt 16.00 Uhr. Herr Schwenke, können wir anfangen?

Thomas Schwenke: Ja, gerne.

Thomas Schwenke (Blogsprechstunde)
Thomas Schwenke, Anwalt und Webdesigner, bloggt u.a. auf Advisign

Kabbel: Wie ist eigentlich Ihre Meinung zum Urteil des Berliner Amtsgerichts, dass IP-Adressen nicht gespeichert werden dürfen? Was bedeutet das für mich als Website-Betreiber?

Thomas Schwenke: Finde ich gut und denke, noch mehr Urteile in diese Richtung werden folgen.
Wer braucht schon die ganzen Daten auf Dauer? Und ich hoffe, dass Google-Analytics bei diesem Druck das System ändern und die IP-Speicherung zumindest als Option herausnehmen wird.
Als Webseiten-Betreiber sollte man also wo es geht auf IP-Speicherung verzichten.

Moderator: Zwei Fragen zur Impressums-Pflicht gebündelt:

Pseudonym: Wenn ich mich richtig erinnere, brauchen journalistische und kommerzielle Websites ein Impressum, private nicht. Was ist mit Blogs? Sind die journalistisch, privat oder etwas dazwischen?

Domino: Welche Angaben müssen eigentlich in das Impressum einer privaten Homepage? Brauchen auch Blogs ein Impressum? Ich konnte da keine einheitliche Meinung zu finden.

Thomas Schwenke: Ok, dann versuche ich die Antworten auch zu bündeln. Nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag brauchen rein private Websites kein Impressum. Um es mal so zu sagen, es sind Seiten, an denen außer Freunden und Familie sonst keiner ein Interesse haben dürfte. Sprich die Seite darf sich nicht an die Öffentlichkeit richten. Das wird bei Blogs nur ganz selten der Fall sein. D.h. Name und Adresse würde ich immer angeben. Bei Blogs ist zu dem auf § 55 Abs.2 Rundfunkstaatsvertrag zu achten. Danach ist bei regelmäßigen redaktionellen Inhalten ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift zu benennen. Das trifft auch auf Blogs zu, die zumindest presseähnlich schreiben, also sich gezielt an die Öffentlichkeit richten und regelmäßig etwas verfassen. Nach § 5 Telemediengesetz sind bei Geschäftsmäßigkeit auch noch E-Mail und Telefonnummer anzugeben. Das trifft schon bei einer Bannerwerbung zu. Sogar Partner-Links zu Amazon können zu Geschäftsmäßigkeit führen.

Klaus: Wieso wird man als Anwalt eigentlich auch Webdesigner – oder umgekehrt, je nachdem, was du zuerst warst?

Thomas Schwenke: Ich war zuerst Webdesigner und habe daneben (und manchmal umgekehrt) Jura studiert. Das kommt, wenn man sowohl Spaß an der Gestaltung als auch am Recht hat. Passiert manchmal :)

test:
Wie lange bloggst du eigentlich schon selbst?

Thomas Schwenke: Über Advisign.de seit Juni, glaube ich. Seit dem Sommer jedenfalls. Sonst auf anderen Seiten seit 3/4 Jahren.

Moderator: Welche andere Seiten sind das so?

Thomas Schwenke: sheepworld-blog.de, thomasschwenke.de (ist aber alles neu) und noch eine Seite über Computerspiele, wo ich gerne privat bleibe .

Moderator: Zum Thema User Generated Content, also Inhalte, die von den Nutzern selbst erstellt werden:

dawada: Unter welche Lizenzen fallen Beiträge, die ich als User z.B. für ein Online-Magazin schreibe? Gilt immer die generelle Lizenz der Website oder kann man auch Ausnahmeregelungen vereinbaren?

Thomas Schwenke: Grundsätzlich gilt die Seitenlizenz. Individuelle Bedingungen kann man immer aushandeln, sollte es aber nachweisen können. Zudem sollte die andere Seite den vorgeschlagenen Lizenzen zustimmen. Sonst kann es passieren, dass sie gar nicht gelten.

Falfalla: Wenn ich auf einem Online-Portal einen Artikel verfasse (User Generated Content), darf der Website-Betreiber den Text weiterverwenden, ohne mich zu informieren? Welche Rechte habe ich hier als Urheber?

Thomas Schwenke: Wenn der Artikel hinreichen individuell ist, ist es ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk, d.h. die meisten Foren-Postings sind es nicht, Blog-Beiträge, die über ein paar Sätze oder reine Fakten hinaus gehen, dagegen schon. Hier muss man zunächst in die Nutzungsbedingungen schauen. Wenn man vor dem Verfassen nicht zugestimmt hat, dass der Betreiber ein einfaches Nutzungsrecht hat, wird er den Artikel nicht an anderer Stelle verwenden dürfen und wird ihn löschen müssen, wenn man es verlangt. Anders ist es, wenn man dafür Geld erhält. Dann hat der Auftraggeber sogar ein Jahr lang das ausschließliche Recht, den Artikel zu nutzen.

meetoo: Sind eigentlich Postings, die ich in ein Forum schreibe, in irgendeiner Weise vor Copy and Paste geschützt?

Thomas Schwenke: Wenn sie urheberrechtlich als Sprachwerke geschützt sind, dann ja. Das trifft auf die wenigsten Postings zu. Es muss schon etwas „schöpferisches“ mit eigenen Worten geschriebenes sein, was sich aus der Masse der Postings abhebt. Ja ich weiß, das Gesetz ist schwammig ;)

schäfchen: Wie ist es denn zur Zusammenarbeit mit Sheepworld gekommen?

Thomas Schwenke: Über www.schafplanet.de, eine Seite, die ich irgendwann 1997 gemacht habe. Sheepworld hat gerade einen Webdesigner gesucht und kam so über die Schafe auf mich ;o)
Und weil die bei Sheepworld manchmal genauso lustig oder seltsam drauf sind wie ich, passte es wunderbar.

frager: Gab es eigentlich schon Rückmeldungen von Kollegen zu deiner Webtätigkeit? Du hältst ja auch viele Vorträge zu Internetrecht, gab´s da mal Feedback von anderen Anwälten?

Thomas Schwenke: Oh ja, sogar erstaunlich viel. Ich habe mich selbst gewundert, als nach den ersten Beiträgen zuerst Kommentare von Kollegen kamen. Macht auch Stolz irgendwie.

JWD: Thema Kommentare in Online-Communities: Wie oft muss ich als Betreiber die Kommentare meiner Nutzer checken? Was kann mir passieren, wenn ein rechtlich kritischer Beitrag länger stehen bleibt?

Thomas Schwenke: Das kommt auf die Häufigkeit der Postings, der Kommentare an und welche Stimmung im Blog herrscht. Wird da täglich sehr heftig diskutiert, sollte man zumindest täglich kontrollieren oder sogar die Vormoderation einschalten, wenn die Stimmung den Siedepunkt erreicht. Ist es ein Blümchen-Blog, in dem sich alle lieb haben und alle paar Tage ein Kommentar eintrudelt, reicht es auch auch einmal die Woche. Sobald man aber Kenntnis von dem Kommentar erlangt hat, z.B. per E-Mail des Blog-Systems, muss man sofort sperren oder löschen. Sonst kann man z.B. bei einer Beleidigung eines Dritten von diesem per Abmahnung belangt werden.
So, wiedermal eine Antwort, wo ich nicht mit ja/nein antworten kann. Hartes Los.

Moderator: Vielleicht geht eine ja/nein Antwort ja bei der nächsten Frage:

disclaim: Wie sieht das eigentlich mit einem Disclaimer aus, mit dem ich mich vom Inhalt verlinkter Websites distanziere? Brauche ich den unbedingt bzw. was passiert, wenn ich den nicht anbringe?

Thomas Schwenke: Tja, Ihr wählt auch immer diese „kommt drauf an Fragen“…
Nein, rein gesetzlich brauche ich den Disclaimer nicht. Wenn ich auf eine illegale Website verlinke, kann ich mich durch Worte nicht herausreden. Aber der Disclaimer ist ein Hinweis, um Leute gegebenfalls von der sofortigen Abmahnung abzuhalten. Er hilft aber auch nur, wenn sich eine Website nachträglich geändert hat. Wichtig ist, was man schreibt! Man sollte nur erklären, dass man sich die Websites mal angeschaut hat (dann aber wirklich tun), aber nichts dafür kann, wenn sie sich ändern. Und dass man reagiert, wenn man auf Veränderungen hingewiesen wird. Ja nicht schreiben „Ich überprüfe die Links regelmäßig“. Dann gibt es Ärger, wenn man es mal nicht tut.

Moderator: Stichwort Abmahnung:

Rüdiger: Hallo Herr Schwenke. Wann halten Sie eigentlich eine Abmahnung für überzogen, wann ist sie gerechtfertigt?

Thomas Schwenke: Also überzogen, wenn man vorher hätte einfach fragen und hinweisen können.
Vor allem wenn man sieht, dass es eine private Website ist und derjenige keine Ahnung vom Urheberrecht hatte, z.B. bei Kindern und Jugendlichen, die lernen das ja nicht in der Schule. Dagegen angemessen, wenn es eine gewerbliche Website ist und man z.B. sieht, dass da vorsätzlich Texte kopiert worden sind. Oder wenn der andere nach der Anfrage stur bleibt.

danilo: Zum Urheberrecht: Wie viel Ahnung brauche ich denn, wenn ich eine recht private Homepage habe, ohne wahnsinnig viel Traffic – und wo kann ich es lernen?

Thomas Schwenke: Gute Frage, leider ist die Erziehung (Haus & Schule) darauf echt nicht vorbereitet. Es gibt da eine gute Seite, wo es sogar mit Comics erklärt wird. Da ich jetzt nicht so gut suchen kann, stelle ich paar Seiten bei mir im Blog zusammen, ok? Und das Prinzip ist: Immer Fragen, bevor man nimmt. Eine Mail reicht.

Moderator: Eine Rückfrage zum Nebenbei-Jurastudium :)

Iustitia: Wie konnten Sie neben dem Jura-Studium noch Webdesigner sein, das Studium ist doch enorm anspruchsvoll und zeitraubend?

Thomas Schwenke: Freundin, die einem alles übrige abgenommen hat. ;) Und ich musste das Studium ja auch finanzieren. Und ich denke, dass Kellnern o. ä. mindestens, wenn nicht noch mehr anstrengend ist. Ich konnte zumindest mit einem Hobby Geld verdienen.

Moderator: Thema Creative Commons Lizenzen:

dauerbrenner: Für einen „Internet-Anfänger“ sehen diese ganzen CC-Lizenzen recht unübersichtlich aus. Wo kann ich einen schnellen Überblick bekommen, welche Lizenzen es gibt und welche die richtige für meine Werke ist?

Thomas Schwenke: Darf man Eigenwerbung machen?

Moderator: Sicher.

Thomas Schwenke: Ich habe eine Übersicht für Einsteiger erstellt: http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-09/creative-commons-einfach-erklaert-teil-1-sinn-und-zweck-von-creative-commons
Ja, eine lange URL. Es ist auf jeden Fall mit einfachen Worten und Bildern ohne Jura-Gerede erstellt.

krawalla: Wenn ich auf meinem Blog Werbung schalte, darf ich dann noch unter Creatice Commons veröffentlichte Bilder bzw. Texte verwenden?

Thomas Schwenke: Jetzt gibt es wieder was zu lesen. Es ist nämlich wieder eine „Es kommt drauf an“-Frage. Glückwunsch! ;)
Das ist leider eine Grauzone, die kommerzielle Nutzung bei Creative-Commons (CC). Wird das Blog rein kommerziell betrieben, d.h. der Zweck ist die Einnahme von Geld, würde ich darin eine kommerzielle Nutzung sehen. Das ist auch der Fall, wenn ich z.B. auf einer Seite nur CC-Bilder einstelle und sonst nichts selbst mache, außer die Werbegelder einzufahren. Auch dann ist es kommerzielle Nutzung. Ein typisches Blog, bei dem ich hauptsächlich meine Inhalte verfasse und CC-Inhalte nur untergeordnet einsetze, z.B. zur Illustration, stellt keine kommerzielle Nutzung dar. Das sind immer noch schwierige Abgrenzungen. Mein Blog ist z.B. auch Werbung für mich.
Aber ich stelle dort fast nur eigene Inhalte der Öffentlichkeit zur Verfügung, so dass der Hauptzweck nicht die Einnahme von Geld durch das Blog ist. Daher sehe ich es nicht als kommerziell an. Zudem es selbst unter Creative Commons (für nicht kommerzielle Zwecke).
Für genauere Antworten sind die CC leider noch „zu jung“.

nurso: Du schreibst deinen Blog „Advisign“ ja hauptsächlich, um damit Werbung für deine Rechtsberatung zu machen, oder? Wirkt diese Art der Werbung, bekommst du so Kunden?

Thomas Schwenke: Lol, Ich hätte bei dem Namen Advisign doch auf die Merkfähigkeit achten sollen.
Eigentlich hat es damit angefangen, dass ich der Webworker-Szene etwas zurückgeben wollte, wo ich doch so viele Blogs lese und auch Veranstaltungen besucht habe. Es hat mit Vorträgen angefangen und da dachte ich mir, ich kann sie auch in ein Blog schreiben. Der Werbeeffekt ist aber nicht von der Hand zu weisen. Kann ich nur empfehlen!
Und es schmeichelt einem sehr, sofortige Reaktionen zu kriegen.

Moderator: Thema Markenrecht:

Blogger:
Könnte ich theoretisch auch den Namen meines Blogs als Marke anmelden? Hätte das Vorteile?

Thomas Schwenke: Ja, könntest Du. Kein anderer könnte im „geschäftlichen Verkehr“ Deinen geschützten Blog-Namen nutzen.

Dortmundistauchok: Wie sieht das markenrechtlich aus – dürfte ich z.B. einen Ikea-Blog anmelden oder einen Coca Cola (von mir aus auch Pepsi)-Blog? Wenn nicht – wieso können das Bildblog und das GoogleWatchBlog?

Thomas Schwenke: Wenn man geschäftlich tätig ist, kann man in diesen Fällen eine Markenverletzung begehen.
Und für „geschäftlich tätig sein“ können schon Werbebanner ausreichen. Man würde sich den Ruf einer bekannten Marke zu nutze machen. Aber auch als Privat-Blogger könnte man gegen einfache Namensrechte verstoßen.
Erlaubt sind Namen und Domains in denen das „Über“-Verhältnis ersichtlich ist. Also, dass das Blog über ein Unternehmen ist und nicht von dem Unternehmen.
Z.B. „Ikea-watchblog.de“ oder „Ikea-magichnicht.de“, aber nicht „Ikea-welt.de“. Bildblog.de geht rein rechtlich eigentlich nicht. Ich glaube nur, dass Bild sich die Finger nicht verbrennen will und nicht dagegen vorgeht. Zusammengefasst: Vorsicht, in der Domain zum Ausdruck bringen, dass das Blog „über“ und nicht „von“ ist.

Moderator: Ikea-magichnicht wäre tatsächlich ok? Könnte da niemand von Geschäftsschädigung sprechen?

Thomas Schwenke: Nein, das schützt die Meinungsfreiheit. Vorausgesetzt, man ist kein direkter Konkurrent.
Aber das bezieht sich nur auf die Domain, bei Inhalten sollte man nie unsachlich werden und nie falsche Tatsachen behaupten. Abgesehen davon, ich mag IKEA, nicht dass ich dort ausgesperrt werde und auf die leckeren Würstchen verzichten muss!

frager: Ich habe gelesen, du hattest auch mal die Idee einer Art Barcamp für Anwälte (oder so ähnlich). Gab´s mittlerweile schon so was? Wie stellst du dir vor, wie das ablaufen sollte?

Thomas Schwenke: Ich stelle es mir wie ein normales Barcamp, nur umgekehrt. Mehr Juristen und weniger Webdesigner. Gesprächsstoff gebe es genug, eigentlich genauso wie früher auf der Uni. Danach wird es leider sehr gediegen und etwas steif (zumindest nach meiner Ansicht). Soweit ich weiß gab es so etwas schon in den USA. Ich suche gerade nach Ansprechpartnern.

Moderator:
Beherrschendes Thema war (und ist) die beschlossene Vorratsdatenspeicherung. Dazu eine Frage:

stopptÜberwachung: Hallo Herr Schwenke, was meinen Sie, hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung Erfolgsaussichten?

Thomas Schwenke: Eindeutig ja. Unser Gesetz musste erlassen werden, weil die Europäische Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung Deutschland dazu verpflichtete. Aber:
1. Fehlt wohl der EU eine rechtliche Grundlage, um so ein Gesetz zu erlassen.
2. Verstößt das Gesetz m.E. gegen die Grundprinzipien der Menschenwürde, die sowohl im EU-Vertrag als auch in unserem Grundgesetz stehen. Im Übrigen ist bereits eine Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung anhängig. Solange wird unser Bundesverfassungsgericht das Verfahren wohl aussetzen. Und ich schätze, die Ausführung des Gesetzes auch. Und noch etwas m. E. sehr wichtiges: Es sollten sich auch möglichst viele an der Sammelklage vom Bundesverfassungsgericht beteiligen. Damit entkräftet man das Argument, dass das Gesetz ein „subjektives Sicherheitsgefühl“ vermittelt. Hier ein Link zu der Sammelklage: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

teichtier: Liest du auch Blogs von anderen Anwälten? Welche würdest du empfehlen – mal abgesehen von lawblog, den lese ich eh schon ;)

Thomas Schwenke: Oh, die Liste könnte lang werden! Also, ich finde http://www.telemedicus.info/ sehr gut, wobei dort die Nachrichten im Vordergrund stehen und es kein reines Blog ist. Henning Krieg lese ich gerne: http://www.kriegsrecht.de Carsten Ulbrich schreibt immer juristisch sehr genaue Beiträge: http://www.rechtzweinull.de Oh man, wenn ich alle nenne wird es lange dauern. Daher ein Hinweis auf hauptsächlich den Feed von http://www.jurablogs.com/ , wo ich mir die interessanten Beiträge rausziehe. Dort gibt es Lesestoff genug!

Frank F.: Du wanderst nach Neuseeland aus? Wirst du von da aus auch als Anwalt oder als Berater für Websites arbeiten?

Thomas Schwenke: Oh, ich bilde mich nur ein Jahr lang fort. Mit der Absicht wieder zu kommen!
Die Grenzen zum anglosächsischen Recht verwischen immer mehr. Ich werde aber auch dort weiter tätig sein. Zwar nicht mehr vor Gericht, aber Websites prüfen, Haftungsfragen beantworten, AGBs entwerfen etc. werde ich auch von dort aus machen. Selbstverständlich werde ich auch bei Websites beraten. Freiheit dank Internet ;)

Moderator: Letzte Frage für heute:

danilo: Du bloggst auf mehreren Seiten, twitterst, berätst Online-Communities: Was siehst du als größten Vorteil des Web 2.0 an? Welches Tool hältst du persönlich für die größte Innovation?

Thomas Schwenke: Also wenn man Creative Commons als ein (legales) Tool bezeichnen kann, dann das. Damit werden viele Hürden beseitigt, die sonst den Austausch verhindern. Man kann remixen ohne viel nachzudenken.

Moderator: Und das waren auch schon wieder 60 Minuten Blogsprechstunde. Vielen Dank an alle Nutzer für die vielen Fragen und natürlich ein besonderer Dank an Thomas Schwenke für die Antworten. Das Protokoll zu diesem Chat finden Sie in Kürze bei politik-digital.de und den Blogpiloten. Das Schlusswort für heute gebührt dem Gast:

Thomas Schwenke: Danke sehr für die schöne Stunde und ich freue mich sehr, wenn ich sehe, dass sich sogar schon Jugendliche fürs Recht interessieren. Viel Spaß noch!

Moderator: Wir wünschen noch einen schönen Abend.

Thomas Schwenke: Gleichfalls und danke auch!

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