Geoblocking wurde in der EU abgeschafft. Warum stößt man dann ständig dagegen?

Seit Ende 2018 gilt die Geoblocking-Verordnung, und die Ankündigung klang eindeutig: Schluss damit, dass Anbieter Kundinnen und Kunden nach Wohnsitz aussortieren. Wer heute versucht, aus dem Urlaub eine Mediathek zu öffnen oder in einem französischen Shop zu bestellen, merkt schnell, dass die Sache komplizierter ist.

Sie ist nicht halbherzig umgesetzt worden. Die Verordnung tut genau das, was sie tun sollte, nur ist ihr Anwendungsbereich deutlich kleiner, als die Schlagzeilen damals nahelegten.

Was die Verordnung wirklich verbietet

Verboten ist die Diskriminierung beim Zugang. Ein Shop darf niemanden wegen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsorts ungefragt auf eine andere Länderversion umleiten, und er darf beim Bezahlen keine Karte ablehnen, nur weil sie in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Das gilt für Waren, für elektronisch erbrachte Dienstleistungen wie Hosting oder Cloudspeicher und für Leistungen, die vor Ort erbracht werden, etwa Konzerttickets oder Hotelbuchungen.

Nicht verboten ist die Lieferpflicht. Ein Händler muss europaweit verkaufen, aber nicht europaweit versenden. Wer aus Deutschland in Italien bestellt, darf kaufen und muss die Ware gegebenenfalls selbst abholen lassen. Und nicht verboten sind unterschiedliche Preise auf verschiedenen Länderseiten, solange jeder Zugang zu jeder Seite hat.

Die große Ausnahme heißt Urheberrecht

Der entscheidende Satz steht im Kleingedruckten: audiovisuelle Inhalte und urheberrechtlich geschützte Werke in nicht körperlicher Form sind ausgenommen. Damit fällt genau das aus der Regelung heraus, woran die meisten beim Wort Geoblocking zuerst denken. Streaming, Mediatheken, Sportrechte, E-Books, Musik.

Der Grund ist die Lizenzpraxis. Rechte werden bis heute national vergeben, und ein Rechteinhaber verkauft dieselbe Serie an einen Sender in Deutschland und an einen anderen in Spanien. Ein europaweiter Zugang würde dieses Geschäftsmodell auflösen, und die Rechteinhaber haben in Brüssel erfolgreich dafür gestritten, dass es bleibt.

Deshalb sind die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender im Ausland weitgehend dicht, obwohl sie mit Beiträgen finanziert werden, die man auch im Urlaub weiterzahlt. Die Sender haben die Rechte für Deutschland erworben, nicht für Europa.

Portabilität: die Regel, die viele nicht kennen

Es gibt eine zweite Verordnung, die genau hier greift. Wer ein kostenpflichtiges Abo in seinem Wohnsitzland abgeschlossen hat, darf es bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Staaten weiter nutzen, und zwar mit dem Katalog des Heimatlandes. Der Anbieter muss den Wohnsitz prüfen und darf dafür keine Gebühr verlangen.

  • Sie gilt für bezahlte Abos verpflichtend, für kostenlose Angebote nur, wenn der Anbieter sie freiwillig anbietet
  • Sie gilt für vorübergehende Aufenthalte, also Urlaub, Dienstreise, Auslandssemester, nicht für einen Umzug
  • Sie gilt nur innerhalb der EU und nützt deshalb in der Schweiz, in Großbritannien oder in der Türkei nichts
  • Sie ändert nichts am Katalog zu Hause, sondern nimmt den heimischen Katalog mit auf die Reise

Was Nutzerinnen und Nutzer stattdessen tun

Außerhalb dieser Fälle bleibt die Praxis, die es seit jeher gibt. Die Entscheidung fällt anhand der Adresse, die die Verbindung mitbringt, also verlegen Leute ihre Anfrage in ein anderes Land. Anbieter wie ProxyWing verkaufen genau das, und bei Streamingdiensten scheitern dabei ausgerechnet die naheliegenden Werkzeuge, weil die Plattformen die Adressbereiche von Rechenzentren kennen und blockieren.

Ehrlich bleiben sollte man bei zwei Punkten. Erstens verstößt das gegen die Nutzungsbedingungen praktisch aller großen Dienste, und die Folge reicht von einer Fehlermeldung bis zur Kontosperre. Zweitens löst es das eigentliche Problem nicht, sondern umgeht es individuell, während die Lizenzstruktur unverändert bleibt.

Was sich noch ändern könnte

Die Ausnahme für audiovisuelle Inhalte war von Anfang an umstritten und ist es geblieben. Die Verordnung sieht regelmäßige Überprüfungen vor, und die Frage, ob der Anwendungsbereich auf Streaming ausgeweitet wird, steht seit Jahren auf der Tagesordnung. Das Europäische Parlament hat wiederholt in diese Richtung gedrängt, während Rechteinhaber, Produzenten und ein Teil der Sender ebenso beharrlich dagegenhalten.

Die Argumente sind ernst zu nehmen und stehen sich sauber gegenüber. Auf der einen Seite ein Binnenmarkt, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher für dieselbe Dienstleistung nicht nach Wohnort sortiert werden. Auf der anderen die Vorabfinanzierung: europäische Filme und Serien werden häufig dadurch finanziert, dass Rechte für einzelne Länder im Voraus verkauft werden, und ohne diese Aufteilung entfiele ein Teil des Budgets, bevor gedreht wird.

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Wer die Debatte verfolgt, sollte deshalb auf ein Detail achten: Es geht selten um ein Verbot von Geoblocking und meistens um Zwischenformen, etwa erweiterte Portabilität, längere Aufenthalte oder Regeln für Inhalte, die in einem Land ohnehin niemand lizenziert hat.

Die netzpolitische Frage dahinter

Ein Binnenmarkt, in dem Waschmaschinen frei zirkulieren und Fernsehserien nicht, ist eine politische Entscheidung und keine technische Notwendigkeit. Sie lässt sich begründen: territoriale Lizenzen finanzieren europäische Produktionen, und ein vollständig einheitlicher Markt würde kleinere Sprachräume vermutlich schlechter stellen.

Man muss diese Begründung aber wenigstens führen, statt so zu tun, als sei Geoblocking abgeschafft. Für den Alltag der meisten Menschen ist es genau das, wogegen sie am häufigsten stoßen, und dort gilt die Verordnung nicht.

FAQ

Ist Geoblocking in der EU verboten?

Für Waren und viele Dienstleistungen ja, für audiovisuelle und urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht. Genau diese Ausnahme betrifft die häufigsten Fälle.

Darf ich mein Streaming-Abo im Urlaub nutzen?

Innerhalb der EU ja, bei vorübergehenden Aufenthalten und mit dem Katalog des Heimatlandes. Die Portabilitätsverordnung verpflichtet die Anbieter dazu.

Warum funktioniert die Mediathek im Ausland trotzdem nicht?

Weil die Sender die Rechte national erworben haben und kostenlose Angebote nicht unter die Pflicht zur Portabilität fallen.

Muss ein ausländischer Shop an mich liefern?

Nein. Er muss den Kauf ermöglichen und darf die Karte nicht ablehnen, aber der Versand in Ihr Land ist nicht vorgeschrieben.


Image: Gemini

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