Was Hobbypiloten wissen müssen – alles über den privaten Gebrauch von Drohnen

Für den Besitz von Drohnen bestehen keinerlei Einschränkungen – das heißt, jeder kann ein solches Gadget zu privaten Zwecken erwerben. Anders gestaltet es sich hinsichtlich der Nutzung. So gibt es einige Dinge, die Hobbypiloten vor einer solchen Anschaffung wissen sollten. Zum einen dürfen Drohnen nur in Sichtweite und auf maximal 120 Metern Höhe geflogen werden. Jeder Besitzer muss außerdem eine Haftpflichtversicherung abschließen, da der Halter für verursachte Schäden haftet. Auch das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

Registrierung

Das Zeitalter der Drohnen ist längst da. Wer aber eine Drohne nutzen möchte, muss vor dem Start unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Überdies muss seit Mai 2021 jede Drohne mit Kamera beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registriert werden – Drohnen ohne Kamera hingegen erst ab einem Gewicht von 250 Gramm. Für Privatpersonen betragen die Kosten der Registrierung einmalig 20 Euro. Dazu sind folgende Daten erforderlich:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Kopie eines Ausweisdokuments
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Name der Haftpflichtversicherung sowie Nummer der Police 

Ein Drohnenbesitzer muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Personen dürfen ausschließlich Spielzeug-Drohnen bedienen.

Flughöhe und Flugraum

Die maximale Flughöhe für Drohnen wie die neue DJI Mini 4 Pro Drohne beträgt 120 Meter. Dabei muss sich das Gerät in ständiger Sichtweite befinden. In der Nähe eines Flughafens oder eines Landeplatzes für Hubschrauber dürfen keine Drohnen geflogen werden. Auch zu Oberleitungen, Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken sollte ausreichender Abstand gehalten werden. Für alle Drohnenpiloten gilt zudem, dass sie die Privatsphäre ihrer Mitmenschen respektieren müssen. Dies bedeutet, dass Fotos von Privatpersonen nur mit deren Einverständnis aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.

Eine kleine Drohne fliegt über eine sehr weitläufige Wiese.
Für den privaten Gebrauch von Drohnen gelten strenge gesetzliche Regelungen.
Image by drohnen.de

Welche Bestimmungen gelten für Spielzeug-Drohnen?

Wer eine Spielzeug-Drohne besitzt, muss diese nicht beim LBA registrieren. Das gilt auch dann, wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Eine Spielzeug-Drohne ist in der Regel an deren Produktbeschreibung zu erkennen. Spielzeugdrohnen können auch von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren bedient werden. Kommt die Drohne außerhalb der eigenen vier Wände zum Einsatz, müssen sich die Hobbypiloten jedoch ebenfalls an die allgemeinen Regeln halten. Dazu gehört, das Gerät nicht über Menschenansammlungen und – wie erwähnt – nicht höher als 120 Meter fliegen zu lassen.

Drohnen über Wohnungsgrundstücken

Zusätzlich zu den Regeln der EU-Drohnenverordnung – die in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen sowie in Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein gilt – hat der Gesetzgeber in Deutschland in der Luftverkehrsordnung gewisse Gebiete bestimmt, die nicht oder nur unter Beachtung besonderer Voraussetzungen überflogen werden dürfen. Diese sind im Paragraf 21 h dieser Verordnung detailliert erklärt und umfassen im Wesentlichen das Folgende:

  • Die Drohne verfügt über keine Kamera und wiegt nicht mehr als 250 Gramm.
  • Die Bewohner und/oder Eigentümer der betreffenden Grundstücke haben ihre Zustimmung zu dem Überflug gegeben.
  • Der Drohnenflug findet zwischen 6 und 22 Uhr statt.
  • Die Drohne muss eine Mindesthöhe von 100 Metern über dem Grundstück einhalten.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Lärmschutzes müssen eingehalten werden.

Drohnen über Menschenansammlungen

Wie schon erörtert, ist es nicht gestattet, Drohnen über eine Menschenansammlung zu fliegen. Was aber ist unter einer Menschenansammlung zu verstehen? Dabei handelt es sich um eine hohe Anzahl von Menschen, die so dicht zusammen stehen, dass es einer einzelnen Person nicht möglich ist, bei einem möglichen Absturz der Drohne zu fliehen. Eine konkrete Zahl, aus wie vielen Menschen eine solche Ansammlung bestehen darf, gibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor. Beispiele für Menschenansammlungen sind gut besuchte Einkaufsstraßen während der Geschäftszeiten, volle Parks oder Demonstrationen.

Zwei Drohnen mit je 8 Rotoren fliegen bei blauen Himmel über ein Blumenfeld.
Private Drohnen dürfen u. a. nicht über Wohngebieten und Menschenansammlungen geflogen werden.
Image via  pixabay.com

Wo sonst dürfen Drohnen nicht fliegen?

Aber auch wer alle genannten Voraussetzungen erfüllt, kann eine Drohne nicht jederzeit und überall privat nutzen. Es gibt etliche Orte, zu denen Drohnen einen Mindestabstand von
100 Metern halten müssen. Dazu gehören unter anderem militärische Einrichtungen, Krankenhäuser oder Justizvollzugsanstalten. Wer eine Drohne privat nutzen möchte, tut also gut daran, sich an die Vorgaben zu halten. Andernfalls werden mitunter empfindliche Bußgelder fällig. So hat sich gezeigt, dass solche Sanktionen gegen Drohnenbesitzer in letzter Zeit drastisch zugenommen haben. Diese Entwicklung dauert auch weiterhin an. Je nach Verstoß kann ein Bußgeld mehrere Hundert Euro betragen. Grund dafür ist, dass unerlaubte Nutzungen einer Drohne nicht nur zu Materialschäden führen können, auch die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung oder einzelner Bevölkerungsgruppen können in Gefahr gebracht werden.

Was gilt für die Nutzung fremder Drohnen?

Wer eine fremde Drohne nutzt, muss ebenfalls über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Zwar haftet für Schäden, die unabhängig vom eigenen Verschulden auftreten, generell der Halter der Drohne. Dennoch kann auch der Pilot für Schäden, die Folge des eigenen Fehlverhaltens sind, zur Verantwortung gezogen werden.

Weitere Regeln für Drohnen je nach Gewicht

Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm

Für diese Gewichtsklasse ist aktuell kein Drohnenführerschein notwendig. Oft handelt es sich hier um Spielzeug-Drohnen, die auch von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren geflogen werden dürfen. Bei schwereren Drohnen muss ebenfalls ein minderjähriger Drohnenpilot über einen entsprechenden Führerschein verfügen. 

Drohnen von 250 bis 499 Gramm

Besitzer einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr müssen das Gerät beim Luftfahrtbundesamt registrieren und eine Plakette mit der Registrierungsnummer daran befestigen. Bis 2022 durften diese Fluggeräte noch ohne Führerschein nach den Regeln der Unterkategorie A1 bedient werden. Seit dem Jahr 2023 gelten jedoch auch für Piloten dieser Kategorie die strengen Vorschriften der Unterkategorie A3 und sie müssen einen sogenannten „kleinen Drohnen-Führerschein“ besitzen.

Drohnen von 500 bis 1999 Gramm

Drohnen in dieser Größenordnung dürfen nach den Regelungen von Unterkategorie A3 bedient werden. Hierfür benötigen die Piloten ebenso den „kleinen Drohnen-Führerschein“. Dieser lässt sich online über einen Test beim Luftfahrt-Bundesamt erwerben und kostet einmalig 25 Euro. Ein „großer Drohnen-Führerschein“ ist erforderlich, wenn der Pilot näher an Ortschaften heranfliegen möchte. Dieser – unter dem Begriff EU-Fernpilotenzeugnis A2 bekannte – Führerschein kann in einer privaten Drohnenschule erworben werden.


Image via Pixabay

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