Tandem: Bannflüche statt Mediation im Netz – Große Lücke für Internet Governance

Sie spielen Polizei, Geheimdienst, Sittenwächter, Zensor, Staatsanwalt, Richter und initiieren mittelalterliche Prangermethoden zur Verbannung von vermeintlichen Querulanten. Gaming-Anbieter, Netz-Giganten und Betreiber von Social Networks mutieren immer mehr zum Staat im Staate unter Missachtung rechtsstaatlicher Regeln.

Sie instrumentalisieren Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanktionen, schließen Nutzer willkürlich aus und erteilen nach Belieben Ermahnungen, gegen die sich keiner so richtig wehren kann. Was macht ein professioneller Computerspieler, der von der Gaming-Community unter Duldung des Betreibers in einem „Tribunal“ wie zu Zeiten der Jakobiner-Herrschaft lebenslänglich von der Plattform verbannt wird, weil er als unhöfliche Nervensäge einigen Konkurrenten auf den Keks gegangen ist? Der Betroffene ist hilflos, es gibt keine Schiedsgerichte, Mediatoren oder juristisch saubere Verfahren. Am Ende wirkt der Bannspruch wie ein Berufsverbot.

Schand- und Ehrenstrafen

Es sind Schand- und Ehrenstrafen, die die Reputation vernichten. Ab dem 12. Jahrhundert eine beliebte Methode der Herrschenden, um die Fassade der „ehrbaren“ Bürger zu wahren. Wenn der Delinquent nicht geköpft, erhängt oder gevierteilt wurde, sollte er zumindest der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die bigotte Community vertrieb den Außenseiter. An dieser Stelle folgt meistens der Einwand, dass ja niemand gezwungen sei, die sittenwidrigen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Es ist wie bei einer Hausordnung. Wer das Hausrecht besitzt, könne auch sanktionieren. Bei einem Music-Club oder einer Bar nehmen wir das leider allzu oft hin, weil es genügend Alternativen gibt. Der Türsteher mokiert sich über meine krumme Nase, Hautfarbe oder mein schlampiges Outfit und lässt mich nicht rein. Wenn Plattformbetreiber meine virtuellen Accounts wegen irgendwelcher Regelverstöße löschen oder sperren, kann das meine komplette Arbeitsfähigkeit gefährden. Werden Applikationen inhaltlich zensiert, bleiben die Grundrechte auf der Strecke.

Betreiber verstecken sich hinter AGB-Prosa

Selbst wenn man sich die Mühe macht, die wenig erfrischende AGB-Prosa der Anbieter zu studieren, müsste danach noch die Konsultation bei einem Anwalt folgen, um am Ende auf den Button zu klicken, der besagt: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen und akzeptiere sie.“ Wie muss ich denn folgende Formulierung interpretieren: „Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung – insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz – sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden“? Hä? So geht es in der Regel noch 500.000 Zeichen weiter. Ohne Jura-Studium mit jahrelangem Besuch von überteuerten Repetitorien kommt man wohl nicht weiter. Und selbst Juristen legen sich bei diesem verschachtelten Gemurmel die Karten. Es sind Gummi-Paragrafen, die den Firmen maximale Bewegungsfreiheit gewähren, um gegen Anwender irgendwelche Knüppel zu schwingen oder sich bei Rechtsstreitigkeiten aus der Affäre zu ziehen.

Sohn & Sohn (Image by Gunnar Sohn)
Sohn & Sohn (Image by Gunnar Sohn)

Sohn vom Sohn verliert Tandem-Community

Was dem Sohn vom Sohn mit dem Dienst Tandem widerfuhr ist symptomatisch für die Ignoranz vieler Angebote, die zwar hipstermäßig im freundlichen Jargon daherkommen und dann auf irgendein nicht nachvollziehbares Denunziantentum von anderen Nutzern mit einer lebenslänglichen Verbannung reagieren. Dabei wollte der Sohn mit der App doch nur koreanisch lernen. Das kollaborative Lernprinzip überzeugte ihn: „Du lernst ihre Sprache, sie lernen deine Sprache. Übe das Zuhören, verbessere deine Aussprache und lerne mit Nativespeakern. Keine Verabredungen, keine Skype-Termine – Tandem-Lernen geht überall und jederzeit.“ Also ein Geben und Nehmen. Nach der anfänglichen Euphorie, einer schnell wachsenden Community und ersten Erfolgen bei einer nicht ganz so einfachen Fremdsprache folgte die Ernüchterung. Der Sohn vom Sohn sei ausgeschlossen worden, da Verstöße gegen die Richtlinien der Plattform gemeldet wurden. Keine Anhörung, keine Gelbe Karte, keine Konkretisierung, kein Zugriff mehr auf die Peer-Group. Nur der lapidare Hinweis, dass man aus der Lerngemeinschaft für immer verbannt sei:

Dear Constantin, our highest priority is to make Tandem a friendly, safe place to practice foreign languages. A ban happens when we receive a complaint from other members that you have broken Tandem rules. While we never monitor any calls, we take all reports very seriously, and take immediate action. Our decision is final and we will not revisit it. We will also not accept any of your further applications to join Tandem. Thank you for understanding. Julie“. Die heuchlerische Freundlichkeit kann sich Julie sparen.

Vorschläge für Internet Governance gefragt

Was folgt, ist klar. Es breitet sich das Gift von gegenseitigen Verdächtigungen aus. Wer hat mich gemeldet, warum ging ich einem anderen Teilnehmer auf den Keks, wer hat da ständig Hinweise auf konkurrierende Unternehmen gepostet, wie reagiert die Gruppe und, und, und. Auf Facebook ist über diese Bannflüche intensiv diskutiert worden.

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Posted by Gunnar Sohn on Sonntag, 26. März 2017

Das Kopfschütteln ist in fast jedem Posting spürbar: Undifferenzierte Verbannungen seien nicht zielführend, so der Kommentar von Yanick. „Warum Nutzern nicht einfach ermöglichen, andere in der App zu blockieren, wenn sie sich belästigt fühlen.“

Internet Governance-Experte Professor Wolfgang Kleinwächter fordert im ichsagmal.com-Interview eine Abkehr von Prangermethoden, die im 15. oder 16. Jahrhundert üblich waren. So etwas gehört nicht in unsere Zeit. Auch Internet-Plattformen benötigen transparente Verfahren zur Streitschlichtung. Kleinwächter verweist auf die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy von Icann. Leider zählt das nicht zum Standard in Netz. „Hier sehe ich eine große Lücke für Internet Governance“, beklagt Kleinwächter. Das Notiz-Amt wird in einer Tandem-Aktion nicht nur die Fremdsprachen-Plattform um eine Erklärung bitten, sondern auch die Netzcommunity einbinden, um generell Vorschläge für eine faire Mediation zu machen.


Image (adapted) „Verbot“ by Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0)


ist Diplom-Volkswirt, lebt in Bonn und ist Wirtschaftsjournalist, Kolumnist, Moderator und Blogger. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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1 comment

  1. Tandem hat nach diesem Bericht meinen Sohn wieder freigeschaltet. Dennoch ist es bedauerlich, dass solche Plattformen oder Apps keinen Mediationsprozess in ihre Programme integrieren.

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