Das „Recht auf Vergessen“ gefährdet die Pressefreiheit

Das vermeintliche „Recht auf Vergessen“ entwickelt sich immer mehr zur Grundlage von willkürlicher Zensur – die Pressefreiheit ist in Gefahr. Im Mai 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass es ein „Recht auf Vergessen“ geben würde und „unter bestimmten Umständen“ Google Verweise auf Artikel aus den Suchergebnissen der eigenen Suchmaschine entfernen müsse. Wann genau blieb aber unklar und das Fehlen von Richtlinien führt zur Zeit zu Zensur-ähnlichen Versuchen der Imagepflege, auf Kosten der Pressefreiheit. Denn ohne Suchmaschinen verschwinden Informationen im digitalen Nirgendwo. Und Google ist nicht allein von dem Urteil betroffen.

Schutz der Privatsphäre…

Mario Costeja González. Dieser Mann wollte seinen Namen auf Google nicht mehr im Zusammenhang mit der Versteigerung eines Grundstücks sehen. Googelte er seinen Namen, zeigte Googles Suchmaschine einen Beitrag der Tageszeitung La Vanguardia aus dem Jahr 1998. In dem Artikel stand, dass Mario Costeja González aufgrund zu hoher Schulden bei der Sozialversicherung sein Grundstück versteigern musste. Der Fall war mehr als 15 Jahre her und die abgeschlossene Pfändung für Mario Costeja González erledigt. Seiner Meinung nach müsse der Artikel nicht mehr auffindbar sein. Er wendete sich an die spanische Datenschutzagentur und hoffte, dass die Zeitung seinen Namen aus dem korrekten Bericht tilgen und dass Google seine personenbezogenen Daten löschen oder in den Suchergebnissen verbergen müsse.

Der Europäische Gerichtshof gab Mario Costeja González Recht und leitete aus der EU-Datenschutzrichtlinie ein vermeintliches „Recht auf Vergessen“ ab. Nötig war das nicht, wie der Fall Max Mosley zeigte und Alvar Freude an der „privaten Suchmaschinenzensur“ von Bettina Wulff erklärt. Wie genau jetzt die Überprüfung und Löschung der Anträge erfolgen sollte, sagten die Richter in ihrem Urteil aber nicht. Das hier zu vermeintlich mehr Datenschutz gezwungene Unternehmen soll sich selber überlegen, wie die Privatsphäre der Bürger besser geschützt werden kann und muss selber festlegen, wie mit Löschanfragen umzugehen ist. Google wurde hier der schwarze Peter des Verantwortlichen für Zensur zugeschoben, eine Rolle, die das Unternehmen niemals haben wollte.

…auf Kosten der Pressefreiheit

Mitte Juli waren bereits europaweit über 70.000 Anträge auf Löschung eingegangen, davon waren 12.000 aus Deutschland, der Hochburg der Streetview-Verweigerer. Und Zensoren, denn was in den Medien zuerst voller Schadenfreude falsch dargestellt wurde und die Löschanträge wohl nur noch weiter beförderte, war der Fakt, dass nicht die Quelle der unliebsamen Informationen nach einer angemessenen Prüfung gelöscht wird, sondern der Weg via Google und das eben auf unklare Art und Weise. Für den Rechtsanwalt Thomas Stadler ist das Urteil gerade deshalb problematisch, „weil es das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht/Datenschutz einerseits und Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit andererseits höchst einseitig zugunsten des Datenschutzes auflöst„.

Suchmaschinen nehmen aber in unserer vernetzten Gesellschaft eine elementare Rolle ein, denn sie ermöglichen Nutzern aus Unmengen an Informationen, die für sie relevanten Daten zu finden. Diesem wichtigen Grundstein in unserer digitalen Kommunikation und dem Umgang mit Informationen, könnte das Urteil ein jähes Ende bereiten, denn der Europäische Gerichtshof gibt in seinem Urteil dem Datenschutz einen regelmäßigen Vorrang vor der Meinungs- und Informationsfreiheit und fördert somit ein Regime privater Rechtsdurchsetzung. Schnell traf es auch vor allem die Medien, die von Google Hinweise auf die Löschung von ihren Links aus den Ergebnislisten erhielten. In Deutschland waren das u.a. die taz, Spiegel Online und Zeit Online. In Großbritannien waren es die BBC, die Daily Mail und der Guardian, dessen Autor James Ball an insgesamt sechs nicht mehr via Google auffindbaren Artikeln aufzeigte, dass man nur die Informationen über eine Person auffindet, die diese zulässt.

Das primär gegen Google gerichtete Urteil trifft aber auch andere Plattformen im Internet und das Fehlen eines klaren Prozesses, wie mit Löschanfragen umgegangen wird, schafft Unsicherheit – auf Seiten der Plattformbetreiber und der Nutzer – und Gelegenheit für Leute, die ihre digitales Image polieren wollen. „Da jetzt alle Menschen formal in der Lage sind, ihre digitale Biographie so zu gestalten, wie sie es wünschen, schürt dies nur die Intransparenz„, sagt Christian Scherg, Gründer des auf Online-Reputationsmanagement spezialisierten Unternehmens „Revolvermänner“ auf Faz.net.

Der Willkür Tür und Tor geöffnet?

Ich selber bin vor wenigen Wochen Opfer eines Löschantrags geworden, der die zur Zeit vorherrschende Willkür aufzeigt. Am 14. Mai erhielt ich eine Mitteilung von Yahoos Foto-Plattform Flickr, dass „in einigen Regionen Porträtrechte unter das Copyright fallen, d. h. dass Personen verlangen können, dass Bilder, auf denen Sie abgebildet sind, aus dem Flickr Fotostream entfernt werden, wenn sie eine gültige Identifikation vorlegen. Wir haben eine solche Anfrage von Angelo D’Angelico erhalten„. Flickr löschte das Foto ohne weitere Recherche. Das sich D’Angelico als die abgebildete Person identifizieren konnte, reichte Flickr vollkommen aus.

Was das Flickr-Team nicht wissen konnte, da sie es nicht geprüft haben, war der Fakt, dass ich das Foto als Journalist auf einer öffentlichen Veranstaltung gemacht habe. An dem Abend stellten sich die Kandidaten für die Berliner Liste von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2013 vor. Neben den Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Lisa Paus, bewarben sich auch die Landesabgeordneten Andreas Otto und Özcan Mutlu um einen aussichtsreichen Listenplatz, herausgefordert von Angelo D’Angelico. Das öffentliche Interesse daran war groß, denn selbst auf Welt.de wurde Angelo D’Angelico, „der seit 2010 Parteimitglied ist„, namentlich als Herausforderer erwähnt.

Das öffentliche Interesse oder mein journalistisches Fotowerk, dass wohl für immer im Digitalen festgehalten hat, dass Angelo D’Angelico sich einmal für einen Listenplatz zur Bundestagswahl beworben hat und jeder von da aus weiter recherchieren kann, dass es nicht geklappt hat, waren aber nicht die Gründe, warum Angelo D’Angelico Flickr aufforderte, das Bild zu löschen. Am 5. Mai forderte er mich in einer Mail persönlich auf, das Bild zu löschen, da er eine „Bereitstellung von Content auf einer kommerziellen Seite mit Nutzungsabtretung“ ablehne. Diesem Wunsch kam ich nicht nach, da ich als Urheber des Fotos den Ort der Veröffentlichung (Flickr) und die Wahl der Lizenz (Creative Commons) zur Verbreitung selber bestimmen darf, wie ich ihm auch ausführlich erklärte. Da ich Angelo D’Angelico als einen in der Stärkung von Urhebern an sich Gleichgesinnten bei den Berliner Grünen kannte, nahm ich an, dass er meine Rechte als Urheber akzeptieren würde.

Es fehlen einheitliche Regeln

Wenige Tage später erhielt ich die bereits erwähnte Mitteilung von Flickr, dass das Bild gelöscht wurde (Flickr Case 3230246). Ich wandte mich daraufhin an Yahoo Deutschland und erklärte den Sachverhalt, dass es sich bei dem Foto um ein journalistisches Werk von einer öffentlichen Veranstaltung mit öffentlichem Interesse handle. Eine Sprecherin des Unternehmens schrieb mir zurück, dass das „Bild auf der Grundlage von internen Richtlinien, die dem Schutz von Portraitrechten dienen, entfernt wurde„. Mir wurde aber die Möglichkeit gegeben, dass Bild Yahoo zuzusenden, damit sie „mit Blick auf die zusätzlichen Informationen, u.a. dass es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Presseanwesenheit aufgenommen wurde„, prüfen, ob es „wieder hochgeladen werden kann„.

Es konnte wieder hochgeladen werden. 40 Tage nach meiner Mail teilte mir die gleiche Unternehmenssprecherin mit, dass sie „zu dem Schluss gekommen [ist], dass (…) dieses Foto wieder auf Flickr hochladen können. Angesichts [der] Angaben gehen wir in diesem speziellen Fall davon aus, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat, bei der Pressevertreter zumindest geduldet wurden. Dieser Umstand war uns bei der ursprünglichen Prüfung dieses Falles nicht bewusst, weshalb – wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten – das Foto zum Schutz von Portraitrechten entfernt wurde„. Auf meine Nachfrage zu den Folgen des „Recht auf Vergessen“-Urteil für Yahoo, wurde ohne weiteren Kommentar auf das offizielle Statement von Yahoo verwiesen: „In light of the European Court of Justice decision, our team is currently in the process of developing a solution for Yahoo users in Europe that we believe balances the important privacy and freedom of expression interests„.

Die ungerechtfertigte Löschung des Bildes aufgrund einer unbegründeten Anfrage von Angelo D’Angelico, aber auch die 40 Tage andauernde Prüfung des Sachverhalts eines einzigen Bildes, wobei meines Wissens nach Yahoo nicht bei der Grünen Jugend Berlin nachgefragt hat, ob es sich wirklich um eine öffentliche Veranstaltung handelte, zeigen die Notwendigkeit von transparenten Regeln, wie mit Löschanfragen umgegangen werden muss und wie die Pressefreiheit weiterhin geschützt werden kann. Noch zeigt die Politik in ihrem gegen Google gerichteten Regulierungswahn kein Bewusstsein für die Problematik. Auf einem an diesem Donnerstag in Brüssel angesetzten Treffen der europäischen Datenschützer, sind nur Google und Microsoft geladen. Europäische Suchmaschinen oder andere Vertreter von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen oder European Digital Rights (EDRi) fehlen bei der Sitzung. Dabei wäre ein breiter Multistakeholder-Dialog jetzt genau das, was die weitere Entwicklung des unzureichend begründeten und gefährlichen „Recht auf Vergessen“ braucht.


Image (adapted) „zensur“ by http://moty66.ipernity.com (CC BY 2.0)


ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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11 comments

  1. Nur wer unter journalistischer Recherche primär das Filtern von Begriffen und Kombinationen von Begriffen und Namen auf Suchmaschinen Und Internet-Portalen versteht, sieht die Pressefreiheit durch Löschanträge gefährdet.
    Es muss nicht alles auf dem Tablett serviert werden.
    Es gibt noch andere Methoden und Kanäle, Sachverhalte über Personen und Ereignisse usw. aufzuspüren. Aber Zeitaufwand ist keine Währung mehr im Medienhandwerk. Reden wir von den richtigen Problemen?

    1. Das erste Wort „nur“ hindert mich daran, der Aussage ganz zu folgen. Eine journalistische Recherche ist mehr als die Benutzung einer Suchmaschine. Das stimmt. Bei der Pressefreiheit geht es aber um das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In einer digitalen Gesellschaft, in der die Kompetenz mit den Massen an Daten umgehen zu können, gewinnen Suchmaschinen an Bedeutung. Wird hier die Anzeige manipuliert, verletzt das die Verbreitung von Informationen und Meinungen.

  2. Ich muss gestehen, ich empfinde eine Löschung der Verknüpfungen nach einer gewissen Zeitspanne für sinnvoll, insbesondere wenn es um Privatpersonen geht. Oben genanntes Beispiel zeigt es deutlich: In unserer Form der Berichterstattung sind vor allem negative Schlagzeilen eine Meldung wert. Eine Meldung über positives oder normales ist selten. Gehen wir mal davon aus, Mario Costeja González hat sein Leben nach der Versteigerung seines Grundstückes wieder in den Griff bekommen und ist seitdem nur noch positiv aufgefallen. Dazu gibt es sicherlich keine aktuelle Veröffentlichung.

    Ich sage jetzt nicht, dass der komplette Artikel gelöscht werden sollte. Auch alte Zeitungen findet man noch in Archiven – doch da muss man gezielt Aufwand betreiben, um derartige Informationen auszugraben. Wenn man wirklich Bedarf an dem Lebenslauf einer Person hat (z. B. Arbeitgeber etc.) kann man sowohl Schufa-Auskunft als auch ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Diese sind dann auch tatsächlich aktuell. Es muss doch möglich sein eine Funktion zu erstellen, die die Namen aus älteren Veröffentlichungen (z.B. 5+ Jahre) als Suchkriterium ausschließt, so wie man auch Funktionen hat, bestimmte Begriffe leichter zu finden. Der Artikel wäre dann ja immer noch da, nur nicht so leicht aufzufinden.

    Was das Bildrecht bzw. Portraitrecht angeht: Natürlich ist das für Journalisten zum Teil ärgerlich und in obigem Fall mehr als unangebracht. Unerfreulicher Weise gibt es in meiner Generation aber immer mehr Menschen, die ohne Rücksicht auf die Wünsche anderer Fotos von Partys, Urlauben und Ausflügen wild auf Facebook und sonstigen Seiten verbreiten. Diese haben oft trotz höflicher Bitten kein Verständnis dafür, dass nicht jeder Mensch sein Leben öffentlich leben möchte.

    Wenn das Internet niemals vergisst, wird die Rechnung insbesondere für jüngere Menschen, die noch nicht die Konsequenzen ihrer Selbstdarstellung abschätzen können, unglaublich hoch.

    1. Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass es eine Löschung geben sollte, aber dazu bedarf es ein klares und transparentes Verfahren, dass Verstöße gegen die Informations- und Meinungsfreiheit unterbindet. Und das ist das, was gerade noch fehlt und ich befürchte, dass sich das so schnell auch nicht ändert. Morgen treffen sich die europäischen Datenschützer und es sind nur Google und Microsoft eingeladen. Dabei kann meiner Meinung nicht raus kommen. Ein Multistakeholder-Dialog wäre angebrachter.

  3. Da man in Kürze wohl nicht gegen das Urteil angehen an hier ein kleiner Tipp: Einfach die US-Pendants der Suchmaschinen benutzen, denn für diese gilt das Urteil nicht. Google (nur mal als Beispiel) weist auch darauf hin, dass einige Suchtreffer entfernt wurden („Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt“). Barbra Streisand lässt grüßen!

  4. Das „Recht auf Vergessen“ gefährdet die Pressefreiheit?

    Bei allem Verständnis für die Argumentation und Respekt für deren kohärente und kenntnisreiche Detaildarstellung, aber:

    Haben Sie’s nicht auch ein bisschen kleiner?

    Kenne die Bedeutung von Zuspitzungen und „auf den Punkt kommen“ in unserem Beruf nur allzu gut. Aber es bleibt stets auch eine Frage des Grades.

    Und da stellt sich mir spontan – und ich äußere sie deswegen gern auch an Sie – die Frage, ob ein derartiger Grad der Zuspitzung der Glaubwürdigkeit und Angemessenheit journalistischen Arbeitens wirklich dienlich ist?

    Sollte daran auch nur leisester Zweifel diskussionsfähig sein, müsste automatisch die zweite Frage lauten:

    Ist solch ein – damit zur Überspitzung gewordener – Umgang mit einem Sachverhalt nicht erheblicher Teil des beklagten Problems? Das gerichtlich definierte „Recht auf Vergessen“ und die Art des Umgangs mit entsprechenden Anträgen seitens der Suchmaschinenbetreiber nicht ein vollkommen verständlicher und legitimer Reflex?

    Bei soviel – mit Verlaub – Boulevard – in Ihrer Überschrift müssen „dem Volk“ Journalisten doch nachgerade „suspekt“ erscheinen. Solche „Zuspitzungen“ sind Bärendienste an unserem Handwerk, sorry!

    1. Das Sie sich am Schluss noch entschuldigen, macht Ihr Kommentar zwar nicht ungeschehen, aber erträglich. Trotzdem ein paar Klarstellungen: Wir sind keine Kollegen und machen nicht den selben Beruf. Was ich nach einer kurzen Recherche in einer Suchmaschine meiner Wahl in den Suchergebnissen (noch?) von und über Sie gelesen habe, zeigt mir das ganz deutlich. Wenn Ihre Kritik auch nur ein bisschen Interesse an einer Debatte zum Thema gezeigt hätte, wäre es mir ein Vergnügen gewesen, Sie auf die Position des Bundesverfassungsrichter Masing hinzuweisen, der meine Einschätzung, wie auch schon der im Text zitierte Anwalt Thomas Stadler, teilt. Es steht „Kommentatoren“ wie Ihnen natürlich frei, Ihre Meinung ins Internet zuschreiben, aber entschuldigen Sie, wenn ich das nicht für voll nehme.

      Falls es Ihnen doch noch darum geht zu verstehen (und Ihre Meinung zu ändern), warum das „Recht auf Vergessen“ ohne klare und transparente Regeln die Pressefreiheit gefährdet, können Sie heute Abend ab rund 19:10 Uhr die Sendung Trackback auf Radio Fritz einschalten. Da erkläre ich das im Gespräch mit einem journalistischen Kollegen noch einmal ausführlich.

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