Interview: Rundfunkregulierung im Internet

daniel_schultz Mitte letzten Jahres änderte die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) ihre Fernsehsatzung, das hat in der Blogsosphäre für einigen Wirbel und Diskussion, um die sogenannte 500er Bagatellgrenze, gesorgt. Seither sind Livestreams im Internet mit mehr als 500 potentiellen Zugriffsmöglichkeiten meldepflichtig. Ab 10.000 möglichen Nutzern werden diese mit Angeboten von Kabelsendern gleichgesetzt und somit gebührenpflichtig. Die Regelung ist nun in den 12. Rundfunkstaatsvertrag übernommen worden.

Die Arbeitsgemeinschaft Social Media veranstaltet dazu am 4.2.2009 von 18:00 – 19:30 Uhr eine virtuelle Podiumsdiskussion. Wir haben uns mit Daniel Schultz, der das Blog der presseschauer führt, darüber unterhalten. Er hat sich in der Arbeitsgemeinschaft Social Media dem Thema angenommen und die Vorbereitungen für die Podiumsdiskussion getroffen.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen?
Mitbekommen habe ich die Diskussion, wie viele andere, erst, als die BLM die Vorgaben der EU konkretisiert hat. Dadurch wurde manchen erst bewusst, dass sie von der Regelung überhaupt betroffen sind. Mario Sixtus hielt dies für „ungefähr den größten Schwachfug, den man im 21. Jahrhundert überhaupt von sich geben kann“ . Da Rundfunkregulierung Ländersache ist und die einzeln Bundesländern einer EU-Vorgabe folgen, wird eine politische Diskussion zusätzlich erschwert.

Ist die Forderung nach einer Regulierung überhaupt nachvollziehbar?
Ja, als ich mich mehr mit dem Thema befasst habe, wurden mir die Gründe dafür klar. Die Medienkonvergenz hat nicht nur die Medienlandschaft, sondern gerade die Mediennutzung in den letzen Jahren grundlegend verändert. Bei Betrachtung der Onlineaktivitäten von Verlagen, Fernsehsendern und Radios fällt ein zunehmendes Verschwimmen der Grenzen auf, obgleich diese rechtlich in zwei unterschiedliche Bereiche fallen – dem Presserecht und dem Rundfunkrecht.

Die Pressefreiheit, und die daraus resultierende Selbstregulierung, ist in den 60er Jahren vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen worden. Die Forderung nach Rundfunkregulierung ergibt sich aus der begrenzten Anzahl von Frequenzen und die damit Verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten; sie ist im Rundfunkrecht verankert. Die Geschichte hat gezeigt, wie problematisch ein Meinungsmonopol und die Kontrolle der wenigen Kanäle, die im Stande sind und waren einen Großteil der Bevölkerung zu erreichen, ist.

Durch das Internet wird nun diese Begrenzung aufgelöst, denn der Wandel von Massenmedien hin zu Medienmassen ist in vollem Gange. Die Bundesregierung hat in ihrem, im Dezember 2008 erschienen, Medienbericht noch einmal klar gestellt, welche Bedeutung die Medien im Allgemeinen für den Prozess der demokratischen Willensbildung haben.

Und wo ist jetzt das Problem?
Im Internet hat man nun Akteure, die man früher klar von einander trennen konnte, eben in Rundfunk und Presse. Des Weitern gibt es neue Akteure, die erst durch die technischen Möglichkeiten des Internets überhaupt entstehen konnten. Diese lassen sich aber nicht unbedingt zu Rundfunk oder Presse zuordnen, werden aber lediglich durch eine sehr technische Abgrenzung zu einem Rundfunkangebot gemacht. Dabei stellen momentan die Möglichkeiten der Infrastruktur ein entscheidendes Kriterium dar. Die aktuelle Regelung soll eigentlich, den Interessenskonflikt zwischen Presse und Rundfunk entschärfen, doch dabei wurde den neuen Formen der Mediennutzung nicht genügend Rechnung getragen.

Wer wird nun zu Rundfunk?
Es fängt bei kulturellen Angeboten wie den Bayreuther Festspielen , die ihre Konzerte live im Internet ausstrahlen, an. Weiter geht es mit Bildungsangeboten von Universitäten oder Vorträgen von besser organisierten Kongressen. Letztendlich ist jeder kleine Blogger, der versucht mit Plattform wie mogulus.com oder qik.com seine kleine Öffentlichkeit zu erreichen, davon betroffen. Diese Dienste ermöglichen es einem technikbegeistertem Nutzer mit einem Equipment von wenigen hundert Euro mit Menschen, weltweit und in Echtzeit, in Kontakt zu treten. Gleichzeitig müssten sie die Livestreams für deutsche Nutzer künstlich begrenzen, um rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen.

Warum sind solche Angebote deiner Meinung nach nicht als Rundfunk einzustufen?
Letztendlich stellen sie mehr eine Erweitung des physischen Raums ins Virtuelle dar. Auch die Möglichkeiten zur Beteilung am Geschehen, durch den Einzelnen, unterscheiden sich deutlich von klassischem Rundfunk. Es ist von der Vorstellung eher mit Angeboten von MMORPGs (Massively multiplayer online role-playing game) wie World of Warcraft und Second Life zu vergleichen, die meines Erachtens durch die Regelung ebenfalls zu Rundfunk gemacht werden. Generell stellt sich mir die Frage, ob der Erzeuger von Inhalten oder der Betreiber der Infrastruktur als Rundfunkanbieter auftritt.

Hatte die Bayerische Landesanstalt für neue Medien nicht auch zu einer Veranstaltung zu diesem Thema geladen?
In der TatJörg Blumtritt, Alex Wunschel und ich waren auf dieser Veranstaltung und haben die Arbeitsgemeinschaft Social Media dort zumindest im Publikum vertreten. Im Vorfeld hatte Dr. Benedikt Köhler bemängelt, es wären hauptsächlich Vertreter alter Medien als Diskussionsteilnehmer bzw. Vortragende geladen gewesen. Leider war dem Publikum Plattformen wie mogulus.com und qik.com praktisch nicht bekannt. Somit war am Ende des Tages auch keine Idee entwickelt worden, das geschilderte Dilemma aufzulösen.

Was für Erfahrungen hast Du in der Vorbereitung der Podiumsdiskussion gemacht?
Sehr positive! Sowohl die Gespräche mit der LFK (Landesanstalt für Kommunikation – Baden-Württemberg) als auch die mit der BLM haben gezeigt, wie aufgeschossen die Landesmedienanstalten für eine Diskussion sind. Beide Landesmedienanstalten haben die Teilnahme ihrer jeweiligen Präsidenten, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring und Thomas Langheinrich, für die virtuelle Podiumsdiskussion bestätigt. Ebenso freue ich mich über Betroffene aus verschiedenen Bereichen, die so die Möglichkeit haben die Auswirkungen der aktuellen Regelung aus ihrer Sicht zu schildern. Den Betreibern der Plattform make.tv , die ein ähnliches Angebot wie mogulus.com bereitstellen, möchte ich an dieser Stelle für die technische Unterstützung bei der Umsetzung danken.

Was erwartest Du von dieser virtuellen Podiumsdiskussion?
Ich hoffe die Schwierigkeiten, die wir bei der aktuellen Regelung sehen, werden von den Vertretern der Landesmedienanstalten und politischen Entscheidungsträgern wahrgenommen. Ansonst wäre es natürlich schön, wenn eine zufriedenstellende Abgrenzung zu Rundfunk entwickelt würde.

studierte Soziologie, Psychologie und Betriebswirtschaft an der TU-Chemnitz. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Social Media. Privat bloggt Doreen unter http://www.finsblog.de über alles Mögliche und Unmögliche.


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