Blogger und das Recht

Nicht alles, was man kann, darf man auch. Der schnell geschriebene Text oder das ausgeliehene Bild können durch Abmahnungen teuer werden.

Blogs sind ein Weg, Informationen schnell und unmittelbar zu veröffentlichen. Das verleitet zu Aktionen, die man nach ein oder zwei Minuten der Überlegung mehr vielleicht unterlassen hätte. Der Weg des schnellen Publizierens allerdings verleitet dazu, seine Erlebnisse ungefiltert in die Welt zu schreiben. Und so kommt es ab und an zu verbalen Ausfällen, unüberlegten Äußerungen oder auch kleinen Unachtsamkeiten, die teuer werden könnten.

Das schnelle Bild

Einen Gedanken zu haben und zu formulieren ist nicht schwer. Täglich bilden wir uns über unzählige Dinge eine Meinung, reagieren wir auf Nachrichten oder äußern Ideen. Schwerer schon ist die Bebilderung dieser Worte.

Doch der Mensch ist visuell und so wird oft ein Bild zur Äußerung eines Gedanken hinzugezogen. Entweder, weil einzig das Bild unsere Gedanken zum laufen brachte oder weil es „eben hübsch dazu passt“. Doch nicht immer ist ein Bild der eigenen Kamera vorhanden. Also greift man schnell auf Vorhandenes zurück: Nachrichtenseiten, Foto-Communitys und andere Websites haben schließlich genügend Bild-Material.

Meist ist der Griff zu fremdem Bildmaterial unbedacht, denn er ist nicht legal: Handelt es sich nicht um ausdrücklich frei verwendbares Bild- oder auch Video-Material, ist der Einbau in das eigene Weblog strafbar.

Ein Sachverhalt, den viele Blogger schmerzlich lernen mussten. Zuletzt ging die Koch-Website „Marions Kochbuch“ u.a. gegen Blogger vor, die unerlaubt Bild-Material der Website nutzten.

Der schnelle Text

Es gibt verschiede Formen des schnellen Texts – alle allerdings entstehen meist aus Unachtsamkeit oder Unüberlegtheit heraus.

Die erste Variante des schnellen Text – a) Der Text, den man 27 Minuten später bereut und vielleicht – aber nur vielleicht – korrigiert oder kommentarlos löscht. Mit diesem Text ist es, wie mit Liebesbriefen, die man volltrunken an die Freundin schreibt, die einen vor 17 Jahren mit dem besten Freund hat sitzen lassen. In ihnen wünscht man beiden alles Schlechte dieser Welt an den Hals und betont, wie gut es einem selbst ergeht, seit sie weg ist. Auslöser für diesen Text sind meist noch frische Erlebnisse, die einen erzürnen und zur unsanften Sprache verleiten. Es ist das Erlebte, das uns zu unüberlegten Äußerungen in Richtung eines Kollegen, des Chef oder eines Unternehmen nötigt.

Jedoch: Genaus das kann Konsequenzen haben. Beleidigte Kollegen sind dabei das geringste Übel. Ein beleidigter Chef ist nicht förderlich, und ein abmahnendes oder gar klagendes Unternehmen das schlechteste, was einem – finanziell – passieren kann. Dabei spielt für eine Abmahnung im ersten Schritt nur das subjektive Empfinden eines Unternehmens gegenüber dem Weblog eine Rolle und nicht, ob der Vorwurf gegenüber dem Blogger in einer tatsächlichen Verhandlung noch haltbar ist.

Die zweite Art des schnellen Text – b) Der kopierte Text. Statt zu verlinken, kopiert man großzügig und glaubt sich im Recht. Schließlich macht man das Zitat kenntlich und verlinkt auf die Quelle. Das Problem: Auch Zitatieren unterliegt einer rechtlichen Beschränkung. So ist die Länge eines Zitat zwar nicht festgelegt. Zitate allerdings sind nur die Stellen, die in einem Text mit ausreichender eigener Schöpfungshöhe eine Aussage unterstreichen.

Es reicht also nicht aus, eine Nachricht zu kopieren und einen Drei-Wort-Satz darunter zu schreiben, um sich bei einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen Urheberrechtsverletzung auf das Zitatrecht berufen zu können.

Die dritte Art des schnellen Text – c) Der unwahre Text. Schnell sitzt man Fehlinformationen auf und verbreitet Unwahrheiten. Das muss nicht zwangsläufig böswillig oder vorsätzlich sein, sondern kann bereits aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit heraus geschehen. Doch Blogger unterliegen der Sorgfaltspflicht und sind verpflichtet, Informationen wahrheitsgemäß wiederzugeben und ggf. auf Richtigkeit hin zu prüfen.

Dabei handelt man im eigenen Interesse und nicht nur aus einem rechtlichen Aspekt heraus: Blogs leben nicht nur von schneller Informationen, sondern auch vom Vertrauen der eigenen Leser.

Besonnen und überlegt bloggen

Man muss sich das Leben nicht schwer machen. Vor dem Veröffentlichen von Inhalten sollte man einfach überlegen. Natürlich kann man nicht alle Gesetze und Urteile kennen, doch das unerlaubte Verwenden fremder Bilder, Texte und Videos ist in 99 Prozent aller Fälle strafbar. Und in Wut oder Verzweiflung geschriebene Texte sollte man einfach nochmal lesen, bevor man den Veröffentlichen-Knopf des Weblogs klickt. Besonnenheit und Rechtsverstand gehören zum Bloggen ebenso wie eine Blogsoftware und die Fähigkeit, schreiben zu können.

Und sollte doch einmal eine Abmahnung im Briefkasten liegen gibt es zwei Regeln: Erstens: Tief Luft holen. Und zweitens: Zum Anwalt gehen.

ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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20 comments

  1. Tatsächlich: hervorragender Text! Sehr bedeneknswert und ich gehe zu 100% d’accord. Wie es das Schicksal will: mich erreicht selbst heute ein Schreiben eines Anwalts bzgl. einer persönlichkeitsverletzung derer ich mich schuldig gemacht haben soll. Mehr Infos dazu hier!

  2. In letzter Zeit versuche ich persönlich, bewusster zu bloggen und – vor allem bei persönlichen Themen – erstmal eine Nacht darüber zu schlafen, bevor ich einen Beitrag schreibe. Natürlich wirkt sich das sehr auf die Leserzahlen aus, denen bisher täglich mehrere Einträge geboten wurden, aber, Leserzahlen sollten dabei ja ncith ausschlaggebend sein….
    Danke, dass ihr mich durch diesen Beitrag in meiner momentanen Schreibpraxis bestärkt habt.

  3. Das ist doch Bullshit.
    Ich schreibe was ich will.
    Ich lasse mir doch das was ich denke nicht von Abmahnwahnsinnigen und anderem Abschaum vorschreiben.
    Und wer so feige ist sich vor Konsequenzen zu fuerchten, soll sein armseliges Maul halten. Diese Art der Duckmäuserei ist nur noch erbärmlich. Und die Rechtslage in der ehemals demokratischen Republik Deutschland ist da völlig scheissegal, wenn ein Gesetz unrecht ist ist der der sich daran hält einfach nur erbärmlich. Weiterhin hin viel Spass beim Rueckratlosen zu Kreuze kriechen.

    Have fun
    Otaku

  4. Gut geschrieben und ja, manchmal ist es sicher sinnvoller, erst mal eine Runde um den Block zu laufen und wieder runter zu kommen, bevor man blogtechnisch abhaßt.

    Jedoch glaube ich, daß nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird…

    Viele Grüße
    tortuga

  5. Hm, da packt mich doch ein wenig das schlechte Gewissen …

    vielleicht sollte man die rechtliche Erklärung (Links) auf Bilder und unsachgemäß entnommene Zitate ausdehnen marke „Ich entschuldige mich für alles und jeden! Und vor allem bei jedem, der sich durch das Einbringen seiner Texte und Bilder auf meiner Seite persönlich oder beruflich angegegriffen und unrechtmäßig ausgebeutet fühlt. Das war nicht meine Absicht und ich werde das sofort ändern, wenn eine Beschwerde kommt! Bitte bitte keine Klage! Ich kann mir keinen guten Anwalt leisten!“

    In Zukunft werde ich wirklich vermehrt darauf achten, meine eigenen Worte und Bilder zu nutzen und werde diesen Post ausdrucken und als Blogbibel über meinen Schreibtisch hängen. Danke für die Aufklärung einer eher unbewußt begangenen Straftat :)

  6. Das Problem der Rechte (bilder und Texte) betrifft nicht nur Blogs. Immer öfter haben wir unsere Texte und Bilder auch schon auf anderen Hängematten Seiten gefunden. Als Shopbetreiber überlegt man natürlich schon ob man dagegen etwas unternehmen soll, denn schliesslich will man ja guten Content seinen Kunden anbieten. Auf der anderen Seite fehlt jedem kleinen Webshop Betreiber dann dafür wiederum die Zeit. Und genau damit spekulieren viele Blog bzw. Shopbetreiber… oder es ist reine Unwissenheit wenn Texte geklaut werden (aber so naiv kann doch keiner sein oder?)

  7. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass häufig Blogger etc. zwar detailiertes Wissen im Bereich Web & Technik aufweisen aber sich eben häufig dafür gar nicht mit den Themen Recht und Gesetz auseinander setzen. Das Resultat dieser Unwissenheit sind häufig Abmahnungen oder ähnliches. Aus diesem Grund sollten sich Blogger und Webdesigner früh mit der rechtlichen Grundlage auseinander setzen…

  8. Bei den meisten Bloggern, zumindest bei denen die eine gewisse Reichweite haben, ist es doch so: Anfangs wird wild drauf losgepostet, es wird Material verwendet, bei dem die rechtliche Situation nicht geklärt ist. Das geht solange, bis irgendwann die erste Abmahnung in den Briefkasten flattert. Die meisten lernen dann dazu, einige Unbelehrbare hingegen ziehen es weiter durch :-).

  9. Interessanter Artikel der die Blogger-Kultur in Sachen Recht von einer anderen Seite beleuchtet. Ich sehe es hierbei wie User Max. Teilweise fehlt anscheinend ein tieferes Verständnis für die Materie Recht. Darüber hinaus gibt es beim Verwenden von externen Quellen auch gewisse moralische Verpflichtungen. Verletzung des Urheberrechts sollte sollte Verfassern von Texten zu rechtlichen Fragen in jedem Fall ein Begriff sein.

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