Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Es gibt ein Leben nach dem Tod – zumindest online. Wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist, wird es schwer zu klären, was mit den persönlichen Daten geschieht. Wer wird schon gerne an die eigene Vergänglichkeit erinnert? Dabei ist es in einigen Bereichen eine gute Idee, bestimmte Vorkehrungen für das eigene Ableben zu treffen, denn schließlich kann es einen überraschend jederzeit treffen. Doch während die meisten Menschen zumindest den analogen Nachlass rechtzeitig klären, sieht es digital deutlich schlechter aus. Eine Umfrage des Bitkom hat ergeben, dass nur einer von zehn Befragten bereits seinen digitalen Nachlass geregelt hat. Ein großes Problem, denn die digitale Identität lebt weiter, wenn niemand Zugriff auf die Daten hat.

Death is not the end

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Über das eigene Ableben nachzudenken ist genauso unangenehm wie nötig. Was im analogen Leben längst Normalität ist, nämlich den eigenen Nachlass zu regeln, ist digital noch die Ausnahme. Dabei verlagern sich unsere Leben immer mehr ins Internet, indem sich deshalb auch sehr viele persönliche und sensible Daten von uns befinden. Um sicherzustellen, dass diese Daten nach unserem Ableben nicht ohne Zugriffsmöglichkeit auf den Servern der Betreibern liegen, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten festzulegen, wer sich um die Daten kümmert und wer Zugriff zu ihnen erhält, wenn wir das Zeitliche segnen. Eine Umfrage des Bitkom hat ergeben, dass 93 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass nicht geregelt haben. 80 Prozent der Befragten würden dies gerne tun, fühlen sich aber nicht ausreichend informiert. Auch ich habe bei der Lektüre festgestellt, dass ich mir noch nie so richtig Gedanken darüber gemacht habe, was mit meinen Daten im Falle meines Todes passiert.

Wer erhält Zugriff auf meine E-Mail-Konten, was passiert mit meinen Social-Media-Profilen, sollen meine auf Cloud-Diensten hinterlegten Daten gelöscht, oder erhalten bleiben, wer löscht meine digitalen Abos und was bieten die Online-Dienste für diesen Fall an? Die Antwort auf die letzte Frage lautet leider sehr ernüchternd: nicht viel! Google bietet hier mit dem Inactive Account Manager noch die beste Lösung an. Es lassen sich 10 Kontakte festlegen, die kontaktiert werden, sollte das entsprechende Konto für einen bestimmten, selbst festgelegten Zeitraum, inaktiv sein. Diese Personen erhalten dann, nur im Falle der eintretenden Inaktivität des Kontos, eine Nachricht mit einer Liste der Daten, die für sie freigegeben wurden. Diese Daten, wie etwa persönliche Fotos oder Emails können sie nun herunterladen. Darüber hinaus kann man Google anweisen, das Konto am Ende zu löschen. Damit werden dann alle Daten und auch die Gmail-Adresse gelöscht – diese wird dann zudem geblockt, so dass niemand den Nutzernamen erneut verwenden kann.

Manche Dienste machen es Hinterbliebenen schwer

Und der Rest? Facebook bietet den Hinterbliebenen an, das Profil des Verstorbenen zu löschen, oder es in einen Gedenkzustand zu versetzen. Editieren lässt sich das Profil allerdings in beiden Fällen nicht mehr, dafür wären die Login-Daten nötig. Twitter hat leider keinen Gedenkzustand für verstorbene Nutzer und auch das Löschen des Kontos entpuppt sich als äußerst umständlich. Sterbeurkunde, eine Ausweis- oder Führerscheinkopie des Erben sowie eine notarielle Beglaubigung, aus der die Kontaktdaten des Erben und seine Beziehung zum Verstorbenen hervorgehen, müssen an die Firmenzentrale nach San Francisco gesendet werden.

GMX und Web.de gewähren den Erben gegen Vorlage eines Erbscheines Zugriff auf die Postfächer des Verstorbenen an, Yahoo allerdings nicht, was gerade im Falle eines E-Mail-Kontos ärgerlich ist, da hier sehr viele wichtige Nachrichten zusammenlaufen. Bei Yahoo und somit auch bei Flickr kann die Löschung des Accounts nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde beantragt werden. Xing und LinkedIn schalten Nutzerprofile unsichtbar, sobald man sie über den Tod eines Nutzers in Kenntnis setzt. PayPal sendet E-Mails nur nach längerer Zeit an eine Adresse eines Erben und auch die Auszahlung eventuellen Guthabens ist nur nach Vorlage von Sterbeurkunde, Ausweiskopie und amtlichen Erbscheins möglich. Noch weniger kooperativ zeigt sich leider eBay, das Unternehmen hat keinerlei Vorkehrungen für die Verwaltung eines Kontos im Todesfall.

Wie lautet das Passwort?

Diese Beispiele zeigen uns eins ganz deutlich, das Leben unserer Hinterbliebenen wird ziemlich schwierig, wenn sie die Login-Daten zu den ganzen Online-Konten nicht besitzen. Viele Unternehmen haben gar keine, oder nur sehr schlechte Vorkehrungen für die Kontenverwaltung im Todesfall getroffen, so dass wir als Nutzer unseren zukünftigen Hinterbliebenen es ersparen sollten, sich mit ihnen rumschlagen zu müssen.

Aber zum Glück gibt es ja mehrere Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Erben unsere Benutzernamen und Passwörter für die Online-Dienste erhalten. Zum einen kann man natürlich eine handschriftliche Liste erstellen – allerdings ist dies, je nach Anzahl der vorhandenen Konten, sehr mühselig und falls die Passwörter sich ändern auch schlicht unpraktisch. Außerdem müsste man diese Listen (es empfehlen sich zwei getrennte Listen, jeweils eine mit Benutzernamen und eine mit Passwörtern) getrennt voneinander an sicheren Orten verwahrt werden. Dieser Aufwand wäre also auch noch sehr hoch. Viel sinnvoller sind in diesem Fall Passwortmanager wie LastPass, 1Password oder KeePass. Hier lassen sich die (sicheren) Passwörter alle an einem Ort speichern, so dass lediglich das Master-Passwort für diesen Dienst weitergegeben werden muss. Diese Daten lassen sich auch auf USB-Sticks speichern – allerdings sollte dieser verschlüsselt sein, so dass außer den Hinterbliebenen mit dem Passwort niemand Zugriff auf die Daten erhält.

Es gibt zwar auch einige Anbieter, die all diese Dienste für einen im Todesfall übernehmen und die Login-Daten in der Cloud speichern und im Todesfall an die Angehörigen, oder eine andere, vorher festgelegte Person übermitteln, allerdings ist davon abzuraten. Es ist schwer einzuschätzen, wie sicher die Daten bei den jeweiligen Anbietern sind. Passwörter sollte man aus Sicherheitsgründen ohnehin immer für sich behalten und nicht an Dritte weitergeben – je mehr Beteiligte Zugriff darauf haben, desto höher die Gefahr.

Zu guter Letzt sollte man im digitalen Nachlass auch die Passwörter oder PINs für den heimischen Computer sowie Smartphones, Tablets und eventuell verschlüsselte Laufwerke hinterlegen – auf diesen Geräten befinden sich schließlich viele wichtige Daten, um die sich im Fall der Fälle jemand gezielt kümmern sollte.


Image (adapted) „Tombstone in Jewish cemetery“ by Jakub Jankiewicz (CC BY-SA 2.0)  


ist Wahl-Berliner mit Leib und Seele und arbeitet von dort aus seit 2010 als Tech-Redakteur. Anfangs noch vollkommen Googles Android OS verfallen, geht der Quereinsteiger und notorische Autodidakt immer stärker den Fragen nach, was wir mit den schicken Mobile-Geräten warum anstellen und wie sicher unsere Daten eigentlich sind. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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