Was ändert sich bei der Garantiepolitik von Apple?

Die Herstellergarantie von Apple wurde teilweise für unzulässig erklärt – welche Änderungen können wir jetzt erwarten? Dass Apple kein Freund der europäischen Garantie- und Gewährleistungsregelungen ist, sollte bereits vom Kauf an bekannt sein: Nur ein Jahr Garantie bietet Apple auf seine hochpreisigen Artikel. Trotz gesetzlicher Gewährleistung von zwei Jahren hat man in der Vergangenheit immer wieder versucht nur auf die Garantie zu pochen, von Gewährleistungsansprüchen möchte man nichts hören. Wieso auch, bietet man die verlängerte Garantie „AppleCare“ doch für einen Aufpreis an – dies könnte sich jetzt aber ändern.

Bisherige Garantiepolitik ist unzulässig

In einem Urteil vom 12. Januar 2015 hat das Berliner Landgericht 16 Klauseln von Apples Herstellergarantie für unwirksam erklärt. Davon sind elf Klauseln aus der einjährigen Hardwaregarantie und fünf aus dem AppleCare-Programm. Die Regelungen seien weit hinter den gesetzlichen Vorgaben, denn nach diesen muss ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel haften. Apple schloss bisher aber jegliche Ansprüche nach der einjährigen Garantie aus.

Außerdem wolle der Konzern aus Cupertino nur für Schäden haften, die aus der „normalen“ Benutzung nach den „veröffentlichten Richtlinien“ resultieren. Letztere wurden von Apple jedoch nicht genauer erläutert. Dies sei laut Gericht nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbar, waswegen man Apple zur Nachbesserung verpflichtete.

Folgendes könnte sich nun ändern

Bereits im Vorfeld des Urteils hat Apple die Angaben bei all seinen Produkten angepasst und eine Infoseite, mit Informationen zum deutschen Verbraucherschutzgesetz sowie der von Apple gewährten einjährigen Garantie, aufgesetzt. Jene Änderung wurde vor Gericht bisher noch nicht beachtet, ging es vorerst um den Status quo zu Verhandlungsbeginn.

Das Urteil setzt neue Maßstäbe für den deutschen und europäischen Markt, denn bisher wurde die Garantie immer als Werbemittel von Firmen benutzt. Dies ist nun jedoch bei weniger Leistung, als gesetzlich vorgeschrieben, nicht mehr möglich. Des Weiteren muss Apple seine restlichen Klauseln anpassen und für mehr Klarheit sorgen: In welchen Fällen kann ein Gerät ausgetauscht werden? Wo ist dies möglich? In welchem Zeitraum gewährt Apple eine Reparatur oder einen Umtausch? Diese Fragen dürften wohl bald beantwortet und weiterhin auch von anderen Firmen adoptiert werden. Eine Evolution der europäischen Garantiepolitik ist im Gange und bisher sind die Verbraucher die Gewinner.

Dieser Artikel ist ein Ergebnis der Kooperation von Netzpiloten.de mit dem renommierten Apple-Watchblog Appleunity.de. Appleunity ist auch auf Facebook, YouTube, Google+ und Twitter zu finden.


Image (adapted) „Apple Care“ by Richie Rich (CC BY 2.0)


war Geschäftsführer vom Apple Online Magazin appleunity.de, ist nun Geschäftsführer einer Videoberatung für klein und mittelständische Unternehmen und schließt gerade seinen Bachelor an der WHU - Otto Beisheim School of Management ab. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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