Revisited: De Maizières 14 Thesen zur Netzpolitik

Für Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist Netzpolitik kein Neuland – ein Rückblick auf seine 14 Thesen aus dem Jahr 2010. // von Tobias Schwarz

Thomas De Mazière

Heute um 11:30 Uhr trifft sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, um über Deutschlands digitale Zukunft zu reden. Im Dialog mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sollen daher Chancen und Risiken erörtert und Themen identifiziert werden, die wichtig für die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft sind und daher gesellschaftspolitischer Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung werden sollten. Die digitale Bürgergesellschaft ist laut einer Meldung des Bundesinnenministeriums für De Maizière ein wichtiges Anliegen, wie auch für die anderen beiden Bundesminister mit Netzpolitik-Kompetenzen – Sigmar Gabriel und Alexander Dobrindt. Doch im Gegensatz zu den beiden anderen Ministern ist Netzpolitik für De Maizière kein Neuland. Im Juni 2010, in seiner ersten Amtszeit als Bundesinnenminister, stellte er „14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft“ vor, die man sich ruhig mal wieder unkommentiert anschauen sollte.

These 1 – Bewusstsein fu?r gemeinsame Werte scha?rfen

Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je sta?rker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte pra?gen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Ru?cksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarita?t orientieren.

These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten: Wir sollten – soweit als mo?glich – auf das bestehende Recht zuru?ckgreifen und Selbstregulierungskra?fte sta?rken. Bei der daru?ber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen fu?r Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfa?llen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.

These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermo?glichen

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Perso?nlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Pha?nomen „perso?nlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher sta?rker mit den Perso?nlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Perso?nlichkeit im Internet la?sst sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Fu?r den gebotenen Ausgleich mu?ssen wir zuvo?rderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Erga?nzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfu?gung stellen.

These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sta?rken

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer mu?ssen gesta?rkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen u?ber sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufkla?rung u?ber die Abla?ufe im Internet, Mo?glichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschu?tzende Qualita?t von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identita?ten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegensta?nde. Mehr Wettbewerb im Netz sta?rkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafu?r brauchen wir mehr Verfu?gungsgewalt u?ber unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwa?rtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abha?ngig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Mo?glichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“.
Wir sollten die Ausu?bung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfu?r bessere Online-Mo?glichkeiten schaffen.

These 5 – Anonymita?t und Identifizierbarkeit abwa?gen

Der freie Bu?rger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsa?tzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymita?t kann es jedoch im Internet nicht geben. Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verha?ltnisma?ßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder o?ffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass fu?r die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgescha?fte brauchen immer bekannte Gla?ubiger und Schuldner.

These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit fu?r den Einzelnen und die Anbieter. Fu?r gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefa?hrdungshaftung mit Exkulpationsmo?glichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Beru?cksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identita?ten, ko?nnte diese Haftung reduziert werden.

These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen

Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafu?r, dass das Internet fla?chendeckend zur Verfu?gung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung fu?r die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefa?hrden.

These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen

Der Staat hat das Recht und in manchen Fa?llen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen ko?nnen durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente erga?nzt werden. Beispiele sind beho?rdliche Warnungen oder Vero?ffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbeho?rdlicher Kontrollen. Diese du?rfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verha?ltnisma?ßigkeit.

These 9 – Auf bewa?hrte Eingriffsbefugnisse zuru?ckgreifen

Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Beka?mpfung der Kriminalita?t im Internet bestimmen sich nach den herko?mmlichen Maßsta?ben – wir du?rfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.

These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbeho?rden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsa?chlich erfu?llen ko?nnen. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden ko?nnen. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbeho?rden zu u?berpru?fen und zu erga?nzen.

These 11 – Technologische Souvera?nita?t wahren

Fu?r die Wahrung der technologischen Souvera?nita?t des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erha?lt und fo?rdert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abha?ngigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentita?t gefa?hrden ko?nnen.

These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen

Staatliche Angebote und Innovationen im Netz mu?ssen unserem allgemeinen Staatsversta?ndnis folgen. Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfu?llt werden soll, mu?ssen wir uns am Nutzen fu?r Bu?rger und Wirtschaft orientieren. Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen ko?nnen Beteiligungen von Verba?nden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusa?tzliche Form der Bu?rgerbeteiligung erga?nzen. Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag mu?ssen beim Ausbau der Angebote gebu?hrend beru?cksichtigt werden. Wir mu?ssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten fu?r ein Online- Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.

These 13 – Elektronische Beho?rdendienste am Nutzen ausrichten

Elektronische Beho?rdendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und bu?rgernahen Verwaltung.
Bu?rger und Unternehmen erwarten von der o?ffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Beho?rdenangelegenheiten. In Zeiten knapper o?ffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Beho?rdendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuscho?pfen. Der elektronische Zugang des Bu?rgers zur Verwaltung muss als zusa?tzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herko?mmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Fu?r Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begru?ndet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist.

These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten

Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste mu?ssen angesichts der Abha?ngigkeit der Bu?rger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungesto?rt funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabha?ngig genutzt werden ko?nnen und gro?ßtmo?gliche Transparenz bieten. Staatliche IT-Systeme mu?ssen so ausgestaltet sein, dass die Integrita?t und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Bu?rgers in das staatliche Angebot. Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bu?rger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht beru?cksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.


Image by MC1 Chad J. McNeeley (Public domain)


ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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