5 Lesetipps für den 11. Januar

In unseren Lesetipps geht es heute um die deutsche Rape Culture, Verschlüsselung, Nachrichten fürs Darknet, die Störerhaftung und öffentliches WLAN. Ergänzungen erwünscht.

  • RAPE CULTURE Vice: Rape Culture in Germany Is Not an Imported Phenomenon: Die Debatte um die schlimmen Ereignisse in der Silvesternacht in verschiedenen deutschen Städten, vor allem in Köln, zeigt an sich schon verschiedene gesellschaftliche Probleme auf. Eine vernünftige Trennlinie in der Debatte, die auch gesellschaftliche Ursachen für Sexismus berücksichtigt, ohne dabei nur rassistisch motiviert zu sein, findet sich selten. Dabei ist beides, sowohl Sexismus als auch Rassismus, ein sehr deutsches Problem, das leider tief in unserer Gesellschaft verankert ist. Weder ist Sexismus „importiert“, noch Rassismus überwunden.

  • VERSCHLÜSSELUNG The Dialy Dot: Encryption didn’t save El Chapo: Sicherheitsfanatiker argumentieren gerne, dass man doch lieber auf Bürgerrechte verzichten sollte, um Kriminelle und Terroristen aufzuspüren, die sich hinter Technologien zur Verschlüsselung und Anonymisierung verstecken. Der mexikanische Drogenboss El Chapo kannte und nutzte diese Technologien, ganz wie es von den Sicherheitsfanatikern behauptet wird. Am Ende hat den auf der Flucht befindlichen El Chapo aber nicht die Verletzung der Bürgerrechte überführt, sondern klassische Ermittlungsarbeit, die nicht versucht technische Stärken zu brechen, sondern menschliche Fehler auszunutzen.

  • DARKNET Wired: ProPublica Launches the Dark Web’s First Major News Site: Das Darknet ist im Grunde ein Peer-to-Peer-Overlay-Netzwerk, dessen Teilnehmer anonym untereinander in Verbindungen stehen und sozusagen ein Internetnetz neben dem uns bekannten World Wide Web bilden. Es gibt es, auch wenn nicht unbedingt weiß, wie es genau aussieht oder wie groß es ist. ProPublica bietet jetzt als erstes Medienunternehmen einen Nachrichtendienst für das Darknet an. So können Nutzer anonym Informationen konsumieren und Anonymisierungsdienste zeigen, dass sie mehr machen als Kriminelle zu schützen. Sie wahren auch unser Recht auf anonyme Kommunikation.

  • STÖRERHAFTUNG Süddeutsche.de: Drahtlose Netze – Gestörte Gesetzgebung: Das deutsche Rechtskonstrukt der Störerhaftung, das Anbieter eines WLANs in Anspruch nehmen kann, wenn Störer eine Schutzrechtsverletzung begehen, wird bestimmt kein Exportschlager. Der Sinn dahinter ist auch sehr schwer zu erklären, einfach überall anders sieht man den Nutzen freien Zugang zum Netz zu schaffen. Trotzdem tut sich gerade die deutsche Bundesregierung sehr schwer damit, die Störerhaftung abzuschaffen. Und die gesetzliche Neugestaltung entpuppt sich stets als eine Verschlimmbesserung. Die Leidtragenden sind weiterhin die Bibliotheken, Museen und Cafés.

  • FREE WIFI Upworthy: New York City finally figured out what to do with all its old phone booths: Wenn man keine Störerhaftung hat, kann man sich um wirklich wesentliche Aufgaben kümmern. Besipielsweise die Umsetzung der UN-Erklärung von 2011, die den Zugang zum Internet als Menschenrecht definiert. Die Stadt New York City versucht es und hat 2012 ein Projekt ausgeschrieben, dass die kaum noch genutzten Telefonzellen der Stadt in WLAN-Hotspots umwandelt. Drei Unternehmen installieren bis zum Sommer 2016 rund 500 Hotspots, perspektivisch werden es einmal 7.500, die eine Geschwindigkeit von 1.000 MBit/s anbieten werden.

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ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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