5 Lesetipps für den 18. Dezember

In unseren Lesetipps geht es heute um Uber und Facebook in Kooperation, das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Google Cardboard, eine Klage gegen HTC und Umsatzsteuer auf Weihnachtsbäume. Ergänzungen erwünscht.

  • KOOPERATION t3n: Mitfahrtaxi über Messenger bestellen: Facebook kooperiert mit Uber: Facebook und Uber in Kooperation. Messenger-Nutzer aufgepasst, bald können Taxis von Uber direkt über den Chat bestellt und bezahlt werden. Wie das funktioniert? Die aktuellste Messenger-Version weist innerhalb eines Chats unter dem Menüpunkt “Mehr” einen sogenannten “Transportation”-Button auf. Nach der Buchung einer Fahrt bekommt man regelmäßige Updates über den aktuellen Aufenthaltsort des angefragten Uber-Fahrers. In den USA wird der Dienst bereits getestet, eine Ausweitung auf mehrere Länder ist aber geplant.

  • VORRATSDATENSPEICHERUNG heise.de: Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft: Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt ab heute in Kraft. Anfang November fiel die Entscheidung des Bundesrates für die Einführung des umstrittenen Gesetzes, die Speicherung von Daten bei der Kommunikation ohne Grund auf ein Verbrechen oder Sonstiges zu speichern. Dass mit dem neuen Gesetz die Kritik einer Gefahr zur totalen Überwachung aufkommt, äußerste beispielsweise die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

  • GOOGLE CARDBOARD google-blogspot: Mit Cardboard Camera Fotos per Virtual Reality erleben: Google Cardboard bietet die Möglichkeit, virtuelle Reisen so real wie möglich zu erleben. Mit der neuen Cardboard Camera App für Android kann man nun auch alte Erinnerungen nochmal wieder aufleben lassen. Mit der Cardboard Camera wird das ganz normale Smartphone zu einer Virtual-Reality-Kamera (VR-Kamera). Die Anleitung ist ganz einfach. Mit dem Smartphone wird ein Foto aufgenommen, bei dem man sich das Smartphone vorhält und sich während des fotografierens im Kreis dreht, so dass ein Panorama entsteht. Anschließend muss das Smartphone nur noch in Google Cardboard eingelegt werden. Es entsteht ein VR-Foto, also ein dreidimensionales Panorama, welches einen Blick auf alle Richtungen liefert.

  • HTC golem.de: Telekom darf keine HTC-Smartphones mehr verkaufen: Die Deutsche Telekom darf ab sofort keine HTC Smartphones mehr zum Kauf anbieten. Das Amtsgericht Mannheim hatte hierbei aufgrund von Patentstreitigkeiten zugunsten des Klägers entschieden. Die Acacia Research Group aus den USA klagte bereits 2014 gegen HTC, aufgrund ihrer Sprachverschlüsselungstechnik. In diesem Monat bereits soll das Verkaufsverbot in Kraft treten. Die Telekom sagte aber gegenüber dem Wall Street Journal, dass weiterhin Smartphones des Anbieters im Shop zu erwerben seien. Grund der Aussage ist wahrscheinlich die geplante Berufung durch HTC. 

  • UMSATZSTEUER WELT: So irre besteuert Deutschland Weihnachtsbäume: Jedes Jahr aufs Neue, der Traum vom perfekten Weihnachtsbaum. Aber wie viel Umsatzsteuer zahlt man eigentlich auf so einen Tannenbaum? Der Regelsatz besagt sieben Prozent. Dieses Gesetz findet man aber nicht immer in der Realität umgesetzt, da gibt es bei uns in Deutschland anscheinend viel Spielraum. Diese sieben Prozent gelten also, wenn es sich um eine Tanne aus dem Wald handelt. Bei einem aus Plastik und als Fabrikware aus China gelieferten Baum sind 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Es geht aber noch weiter: einen Unterschied gibt es auch noch zwischen dem gekauften Baum vom Förster und einer speziellen Tanne aus der Weihnachtsbaumzucht. Bei letzterem fallen dann 10,7 Prozent Steuern an.

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kommt aus Leer (Ostfriesland) und studierte in Oldenburg Kunst- und Medienwissenschaften. Zurzeit macht sie ein Praktikum in der Redaktion der Netzpiloten.


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