5 Lesetipps für den 16. März

In unseren Lesetipps geht es heute um den Islam in den Medien, den YouTube-Star LeFloid, Merkel auf der CeBit, Kreativität in der Musik und Facebook. Ergänzungen erwünscht.

  • ISLAM taz: Muslime in deutschen Medien: Der Journalist Eren Güvercin schreibt auf taz.de über das Bild von Muslimen in hiesigen Talkshows, Zeitungen und Magazinen, dass oft genug einen negativen Eindruck vermittelt. Ein lesenswerter Beitrag mit persönlicher Note, der zeigt, wie deutsche Medien mit der zweitgrößten Religion in Deutschland berichten und wie damit die Gesellschaft beeinflusst wird.

  • YOUTUBE Broadmark: LeFloid im Portrait: Der Berliner Student Florian Mundt ist besser bekannt als LeFloid, einer der größten und erfolgreichsten Vlogger auf YouTube. Man sieht ihn (inzwischen) oft im Fernsehen, auch auf Podien. Pauline Claass erklärt in einem Portärt auf Broadmark, wie sich LeFloid entwickelt hat, welche Bedeutung er für die hiesige YouTube-Szene hat und was seinen Erfolg ausmacht.

  • CEBIT Golem: Merkel für Kooperationen mit chinesischer IT-Industrie: Auf der gerade eröffneten CeBit traf Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Chinas Vizepremierminister Ma Kai und Alibaba-Gründer Jack Ma. Die Betonung auf die digitale Wirtschaft und das Partnerland China hätte kaum besser durch Gäste ausgedrückt werden können. Merkel wirbte deshalb gerade für mehr Kooperation mit China, allerdings bei klaren Spielregeln, wie sie hofft. Warten wir es ab, wie fair das Land aus dem Alibaba kommt mit dem Land sein wird, dass so etwas wie die De-Mail entwickelt hat und das auch noch gut findet.

  • KREATIVITÄT F.A.Z.: Warum das Urteil gegen „Blurred Lines“ falsch ist: Im Feuilleton der F.A.Z. erklärt Thomas Lindemann angenehm nüchtern für diesen Ort, warum das Urteil gegen „Blurred Lines“ falsch ist. Es gefährdet die Popmusik als Kunst, für die zum einen wissenschaftlich bestätigt ist, dass je erfolgreicher das Genre wurde, umso einfacher und ähnlicher wurden auch die Songs, zum anderen genau darauf die Kreativität heutzutage aufbaut. Auf Carta.info nahm ich das Gerichtsurteil als Anlass, um zu erklären, warum es ein Recht auf Remix geben muss.

  • FACEBOOK The Next Web: Facebook Updates its Community Standards for Clarity: Was man auf Facebook darf und was nicht, ist oft unklar. Das jeweilige nationale Gesetz der Nutzer gilt nämlich nur bedingt. Facebook hat eigene Vorstellungen, was er laubt sein soll. Rechtes Gedankengut findet leider oft genug Schutz eines zweifelhaften Begriffs von Meinungsfreiheit, während Meldungen von Nachrichtenmagazinen aufgrund harmloser Nacktheit gelöscht werden. Nun versucht Facebook aber in die Erkläroffensive zu gehen und die neuen Regeln vorzustellen.

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ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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