FollowUs – Die Netzpiloten-Tipps aus Blogs & Mags

  • IPHONE t3n: iPhone defekt: Geleaktes Dokument zeigt, was für Apple ein Garantiefall ist – und was nicht : An kaum einem anderen Gerät entstehen Schäden so schnell wie an einem Smartphone. Für viele Apple-Nutzer wäre es daher erleichternd zu wissen, ob ihr Iphone zu dem Zeitpunkt eines Defekts noch als Garantiefall angesehen wird. Ein an den Businessinsider geleaktes Dokument für Support-Mitarbeiter schafft hierfür Abhilfe: Demnach teilt Apple die Iphone- Schäden in drei Kategorien ein, je nachdem, wie Reparatur-berechtigt sie sind. So werden Haarrisse und Pixelschäden anstandslos behoben, während Schäden, die eindeutig durch den Nutzer verursacht wurden, nicht übernommen werden.

  • JODEL Gründerszene: Jodel-Nutzer sollen Spitzenpolitikern ihre Fragen stellen : Der Gründer der Social-App Jodel, Alessio Borgmeyer, ist der Meinung, dass die bisherigen Wahlkampfveranstaltungen wenig aufschlussreich waren- und möchte in dem Zuge selbst zu mehr politischer Diskussion beitragen. Für die Woche ab dem 11. September soll über Jodel eine Live-Fragerunde gestartet werden, durch die die Nutzer bekannten Politikern Fragen stellen können. Dabei gilt: Die Community stimmt selbst ab, welche Fragen gestellt werden. Durch die Standortfunktion der App können Nutzer jedoch nur Politiker ihres eigenen Wahlkreises befragen.

  • GOOGLE MAPS Chip: Nie mehr Parkplatz-Ärger! Google Maps hat jetzt ein tolles Feature: Stadtbewohner dürfen sich freuen: Seit neuestem kann Google Maps nicht nur mit präzisen Verkehrsangaben bei den Autofahrern punkten, sondern kann durch eine neue Funktion sogar die voraussichtliche Parkplatz-Situation am Zielort vorhersagen. Die Parksituation wird dabei in verschiedenen Varianten eingestuft: von „Einfach“ zu „Normal“ bis „Schwierig“. Bisher war die App seit Anfang des Jahres nur für ausgewählte US-Metropolen freigeschaltet, ab sofort kann man sie jedoch in fünf Deutschen Städten nutzen.

  • URHEBERRECHT Heise: YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass die Internetanbieter YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen dazu verpflichtet sind,  die E-Mail-Adressen ihrer Nutzer herauszugeben. Ein deutscher Filmverwerter hatte im Jahr 2013 gegen die beiden Internetanbieter Klage eingereicht, da Filme von drei verschiedenen Nutzern auf YouTube aufgetaucht sind und eine hohe Abrufzahl erreicht hatten. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass das Urteil für E-Mail-Adressen gilt, nicht jedoch für Telefonnummern und IP-Adressen.

  • HUAWEI Focus: Huawei bringt künstliche Intelligenz in sein nächstes Smartphone: Der Chef von Huawai, Richard Yu, kündigte auf der IFA eine neue Chip- Entwicklung für ihr nächstes Smartphone an: „Kirin 970“ soll es heißen und mit einer Recheneinheit für neuronale Netzwerke ausgestattet sein. Damit möchte das Unternehmen eine viel natürlichere Kommunikation mit dem Nutzer erreichen und so in Zukunft Innovationsführer auf dem Smartphone-Markt werden.

hat im Juli ihr Bachelorstudium in Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation in Berlin abgeschlossen. Momentan arbeitet sie in der Netzpiloten-Redaktion.

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