Google Books, jetzt neu: ohne Deutschland!

Jetzt hat die zweite Runde im Streit um Google Books erst so richtig begonnen: Am Freitagabend haben der US–Schriftstellerverband Authors Guild und der US–Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) beim New Yorker Gericht eine überarbeitete Version des Google Book Settlements vorgelegt. Die wichtigste Änderung ist eine Beschränkung auf wenige Länder.

Besonders interessant für Deutschland ist, dass das Settlement jetzt nur noch den englischsprachigen Raum betrifft. Näheres fasst Kai Biermann auf Zeit online zusammen…

Nur noch Bücher, die urheberrechtlich in den USA, in Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind, gehören noch zu dem digitalen Verwertungsmodell. Letztlich gibt Google damit seinen Anspruch auf, alle Bücher der Welt digitalisieren zu wollen und beugt sich unter anderem dem europäischen Druck.

Deutsche Urheber sind damit nicht mehr Teil der Übereinkunft mit Google. Sie werden nicht pauschal entschädigt, verlieren aber auch keine Ansprüche gegenüber dem Konzern. Sind sie der Meinung, dass ihre Rechte verletzt werden, können sie gegen Google klagen, entweder in Deutschland oder in den USA. Sie können aber auch einen so genannten Partnervertrag mit Google schließen, jeder Verlag für sich. Dann allerdings erhalten sie wohlmöglich [sic] weniger als die angebotenen 63 Prozent. […]

Neu ist auch, dass all jene berücksichtigt werden, die sich nicht bei Google melden – weil sie nichts davon wissen oder tot sind beispielsweise. […] Nun will man eine Art Interessenvertretung schaffen. Das eingenommene Geld soll nicht mehr verteilt, sondern dazu verwendet werden, diese Treuhänder zu finanzieren, damit sie nach verschollenen Autoren suchen. […]

Nicht ausgeräumt ist damit die Angst, dass Google ein Monopol aufbaut und bald der wichtigste Anbieter von digitalen Büchern weltweit wird. Immerhin könnte der Konzern, setzt er seine Meinung durch, die Millionen gescannten Bücher nicht nur im Volltext durchsuchbar machen, sondern auch digitale Kopien davon verkaufen.

Weiterführende Infos zu den Änderungen hat irights zusammengefasst.

Nach Meldungen von golem.de kritisierte die Open Book Alliance die Regelung scharf: Das Abkommen bleibe ein Versatzstück, das dazu geschaffen worden sei, den Geschäftsinteressen von Google und seinen Partnern zu dienen, zitierte golem.de Peter Brantley, Mitbegründer des Internet Archives. Die Mängel, die das US–Justizministerium Ende September scharf kritisiert hatte, seien noch immer nicht behoben. Eine Ansicht, der sich auch eine Tech–Bloggerin der Washington Post anschließt.

Zufriedener zeigte sich der entschiedene Google–Books–Gegner, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. „Der neue Vergleichsvorschlag weist Licht und Schatten auf“, sagte dessen Vorsteher, Gottfried Honnefelder laut eigener Homepage. Es werde nun geprüft, ob man sich nochmals an den zuständigen US–Richter wenden müsse. Um den Anschluss bei der Digitalisierung von Bibliotheksbeständen gegenüber den USA nicht zu verlieren, empfahl Honnefelder die Schaffung einer Deutschen Digitalen Bibliothek als Teil der „Europeana“. Was nicht mehr als ein frommer Wunsch ist – war und ist die Europeana doch stets ein im Vergleich zu Google heillos unterfinanziertes Projekt.

Denn auch wenn es sicherlich berechtigte Einwände und Kritik gegen die Pläne von Google Books gegeben hat – klar ist auch, dass eine Übereinkunft, die den Großteil Europas ausschließt, nicht im Interesse der Europäer sein kann. Denn eine realistische Alternative zu Google Books hat sich bislang noch nicht gezeigt.

(www.laaff.net) lebt und arbeitet als Journalistin in Berlin. Sie ist stellvertretende Ressortleiterin bei taz.de, schreibt für überregionale Zeitungen, Onlinemagazine und produziert Radiobeiträge. Sie betreut zudem das taz-Datenschutzblog CTRL.


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