Gelten Facebook-Likes als Äußerung der Meinungsfreiheit?

Australier sind oft überrascht, wenn sie erfahren, dass ihre Verfassung kein Recht zur freien Meinungsäußerung beinhaltet. Auch das Recht zur politischen Rede, die verfassungsrechtlich impliziert ist, wird dort immer komplizierter, wo die Menschen auf Internetplattformen ihre Meinung äußern können.

Der kürzlich von der „Australian Public Service Comission“ (APSC) veröffentlichte Leitfaden für öffentlich Bedienstete hat dieses Problem genauer herausgestellt. Dieser erklärt Angestellten, dass sie gegen ihre Verhaltensregeln verstoßen könnten, wenn sie regierungskritische Artikel auf Facebook liken oder teilen.

Fallen Facebook- oder Twitter-Posts unter den Schutz der freien politischen Meinung? Es kommt darauf an. Es gibt Spannungen im Gesetz, zum Beispiel den Umfang, in dem Arbeitgeber die Äußerungen ihrer Angestellten kontrollieren können.

Der frühere australische Defense Force-Reservist und konservative Katholik Bernard Gaynor testet diese Grenzen immer weiter aus. Er ficht seine Kündigung von der Armee an, die er erhalten hatte, nachdem er die Regeln für Onlinekommentare missachtete, in dem er Anti-LGBTQ-Kommentare verfasste. Der Hohe Gerichtshof wird in Kürze entscheiden, ob dieser Fall aufgenommen wird. Falls dem so ist, könnte der Umfang der politischen Kommunikation Australiens endlich geklärt werden.

Australiens begrenzter Schutz für politische Reden

Für mehr als zwanzig Jahre gab es in Australien einen Glaubenssatz, der besagt, dass freie Kommunikation über die Regierung und Politik ein unverzichtbarer Teil des Regierungssystems ist – einer der „vom Volk ausgewählt“ wurde. Dies wurde im Jahr 1997 einstimmig vom Hohen Gerichtshof in Langes Fall erklärt.

Der Gerichtshof meinte, dass die Garantie der Meinungsäußerung in Bezug zu öffentliche und politischen Themen stets von den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Regierung vorausgesetzt werden muss. Im Fall von Lange setzte der Gerichtshof einen zweistufigen Test ein, der die Gültigkeit von Gesetzen festlegt, die die Freiheit störten:

  1. Ob das Gesetz die Freiheit der Kommunikation über die Regierung oder politische Themen einschränkt, egal ob in seinen Begriffen, Handlungen oder Effekten.

  2. Wenn es dies tut, ob das Gesetz „vernünftigerweise angebracht und angepasst ist, um einem legitimen Ende zu dienen, auf eine Weise, die mit dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen System der präsenten und verantwortlichen Regierung vereinbar ist“.

Der zweite Teil des Tests ermöglicht der Regierung die politische Rede zu regulieren, sofern es angemessen ist.

Was ist politische Rede?

Das Konzept „politisch“ deckt eine Bandbreite an Themen ab, aber hier sind nicht alle öffentlichen Angelegenheiten inbegriffen. Im Fall von Lange meinte der Hohe Gerichtshof: „Die Verfassung verlangt, dass das Volk in der Lage ist, miteinander zu kommunizieren in Bezug auf Angelegenheiten, die ihre Entscheidung bei Bundestagswahl oder Verfassungsreferenda beeinflussen könnte oder das ein Licht auf die Ausführung des Ministers und das Verhalten der Exekutive der Regierung.

Der Hohe Gerichtshof hat seine Untersuchungen, wie und wo die vorausgesetzte Freiheit der politischen Kommunikation entsteht, noch nicht beendet. Nicht jeder Austausch über öffentliche Angelegenheiten oder Themen im öffentlichen Interesse wird geschützt. Diskussionen über gesetzliche Regeln über Wohlfahrtsleistungen, auswärtige Angelegenheiten oder den Klimawandel könnten bereits als politische Diskussionen gelten.

Gleichermaßen kann Kritik der Ausführung der Parlamentarier, des Gemeindevorstands oder der Polizei als Rede gelten, wenn der Kommentar oder die Kritik vernünftig und nicht unehrlich oder mit Bosheit geäußert wurde.

Wann sind Sie „bei der Arbeit“?

Es wird immer offensichtlicher, dass der Gebrauch von sozialen Medien die Grenze zwischen dem Arbeitsleben und dem Privatleben verwischt. Laut den Gerichtshöfen war es üblich, dass „ein Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen das Recht hat, private Aktivitäten seiner Angestellten zu überwachen“. In der Regel mussten relevante Verbindungen zwischen dem schlechten Verhalten eines Angestellten und dem Arbeitsverhältnis herrschen.

Jedoch hat sich der Kontext für diese Prinzipien in den letzten zwei Jahrzehnten dramatisch verändert. Frühere Arbeitsgesetze beschrieben, dass Aktivitäten in sozialen Medien im Wesentlichen eine private Aktivität waren, während Reporter herausgefunden haben, dass aktuelle Entscheidungen die Kontrollrechte der Arbeitgeber erhöhen.

Die Regeln für öffentlich Bedienstete

Öffentlich Bedienstete sind eindeutig eingeschränkt, was politische Rede betrifft. Ihnen ist es nicht erlaubt, zur Wahl für die Verfassung anzutreten und es gibt klare Argumente, dass sie vorsichtig sein müssen, wenn sie politische Meinungen äußern. Die Regel ist, dass der „Australian Public Service“ (APS) apolitisch ist.

Dies erhöht die Spannung zwischen konkurrierenden Werten: Die Regierung hat ein gerechtfertigtes Interesse daran, unparteiische Arbeitskräfte zu behalten, aber öffentlich Bedienstete müssen private Meinungen haben und müssen das Recht haben, ihre politischen Meinungen zu äußern.

Mit dem zweistufigen Test des Hohen Gerichtshofes ist es wahrscheinlich eine verhältnismäßige Begrenzung für die APSC-Regel, um festzulegen, dass der politische Ausdruck in einer angemessen Weise eingeschränkt wird.

Andere Begrenzungen, die zu streng, unvernünftig oder unangebracht sind, könnten vom Gerichtshof abgelehnt werden. Verbote für Wahlwerbung und Wahlspenden wurden aus diesen Gründen ausgeschlagen. Dennoch bleibt das Gesetz sehr unklar für öffentlich Bedienstete, die ihre politischen Sichtweisen ausdrücken wollen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Der Fall Bernard Gaynor

Der Fall Bernard Gaynor, der von der Armee entlassen wurde, weil er homosexuellenfeindlichedie Kommentare auf Facebook verfasst hatte, könnte Klarheit in diese Probleme bringen. Im Jahr 2015 argumentierte Gaynor erfolgreich vor einem einzigen Bundesgerichtshof, dass seine Kündigung die Freiheit der politischen Meinungsäußerung, die in der Verfassung verankert ist, verletzt.

Der Chef der Verteidigungskräfte erhob Einspruch zu dieser Entscheidung und behauptete, dass die Freiheit der politischen Rede nicht mit den Regeln übereinstimmt, die ermöglichen, dass ein Offizier entlassen wird, wenn sein Dienst nicht im Interesse der Verteidigungskraft liegt. Früher in diesem Jahr stimmte der Bundesgerichtshof mit den Argumenten der Verteidigungskraft überein und verkündete, dass die Entlassung vom Gaynor keine Verletzung der Prinzipien von Lange war.

Sie merkten an, dass „die implizierte Freiheit persönliche Rechte von Individuen weder beinhaltet, noch anerkennt oder zuerkennt“. Stattdessen ist es eine Freiheit von Regierungstaten oder Gesetzen, die die politische Meinungsäußerung beschränken. Der korrekte Ansatz, so meinte der Bundesgerichtshof, war derjenige, ob die Genehmigungsregel selbst ungültig war, weil sie unangebrachterweise die implizierte Freiheit einschränkte.

Im Fall von Gaynor war die Regel der Entlassung „passend, nötig und angebracht im Gleichgewicht mit Respekt zu jeder Last, die sie auferlegt“ in Bezug auf politische Kommunikation – so wurde Gaynors Entlassung als gültig befunden.

Gaynor hat dem widersprochen und der Hohe Gerichtshof wird entscheiden müssen, ob sein Fall die erneute Überarbeitung des Bundesgerichtes verdient. Die Freiheit, politische Themen zu diskutieren, ist eine der wenigen garantierten Verfassungsrechte, die wir haben. Wegen immer mehr Fragen zur politischen Rede in den sozialen Medien werden wir zum Hohen Gerichtshof aufsehen, in der Hoffnung, dass er diesen Schutz in vollem Umfang klären kann.

Dieser Artikel erschien zuerst auf „The Conversation“ unter CC BY-ND 4.0. Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.


Image (adapted) „Tasten Facebook“ by bykst (CC0 Public Domain)


The Conversation

unterrichtet, forscht und schreibt unter anderem über australisches, öffentliches Recht. Sie ist stellvertretender Direktor des Castan Zentrums für Menschenrechtsgesetz in der juristischen Fakultät der Monash Universität.


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