Ein Jahr #BTADA: Der Ausschuss „Digitale Agenda“ in Zahlen

Der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ feiert sein einjähriges Jubiläum. Ein guter Grund, um sich die bisherige Arbeit des #BTADA genauer anzusehen. Bereits ein Jahr ist es her, dass sich am 19. Februar 2014 in Berlin 16 Bundestagsabgeordnete zur konstituierenden Sitzung des ständigen Bundestagsausschusses Digitale Agenda (BTADA) zusammenfanden. Wir gratulieren und haben uns haben einige Zahlen rund um den Ausschuss zusammengetragen, die für sich sprechen.

Wie vor einem Jahr angekündigt, dokumentieren wir auf bundestag-digital.de die Arbeit des Ausschusses Digitale Agenda und haben im vergangenen Jahr eine Vielzahl an Dokumenten, Statements und Einordnungen zusammengetragen, um eine Plattform für Netzpolitik im Bundestag zu bieten.

Der BTADA ist im Februar 2014 mit dem Ziel angetreten, die Themen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aus der vorherigen Legislaturperiode aufzugreifen: Mit der Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ wurde eine „maßgebliche Handlungsempfehlung“ der Enquete-Kommission umgesetzt. Jedoch erhielt der Ausschuss nicht die Federführung über die ausschussrelevanten Themen. Bereits auf Ministeriumsebene war das Thema Digitalisierung zuvor auf drei verschiedene Ressorts verteilt worden.

Dementsprechend teilen sich nun drei Ausschüsse die Federführung über die Digitale Agenda der Bundesregierung: Wenn es um Breitbandausbau, IT-Sicherheit, Datenschutz, Netzneutralität oder andere Netz-Themen geht, liegen diese im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Verkehrsausschuss. Letzterer wurde analog zum entsprechenden Ministerium um den Bereich digitale Infrastruktur erweitert wurde. Auch bei wirtschaftlichen Themen, beispielsweise der Unterstützung der Start-Up-Szene, darf der Ausschuss Digitale Agenda keine Federführung übernehmen. Das tut der Wirtschaftsausschuss.

Der BTADA kommt etwa zweimal monatlich zusammen. Seine Aufgabe besteht darin, den drei anderen Ausschüssen beratend zur Seite stehen, „auf Augenhöhe mit den anderen Ausschüssen“, wie der Ausschussvorsitzende Jens Koeppen (CDU) die Rolle des BTADA begreift.

Nur sechs von 28 Sitzungen waren öffentlich

Der Ausschuss ist mit 16 Abgeordneten besetzt: sieben Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, fünf SPD-Abgeordnete und je zwei Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Bürgerbeteiligung und größtmögliche Öffentlichkeit waren noch Aushängeschilder der Enquete-Kommission, fanden jedoch nur begrenzt Aufnahme im Ausschuss. Von den 28 Sitzungen waren lediglich sechs für die Öffentlichkeit zugänglich, dies waren, wie in Bundestagsausschüssen üblich, die Fachgespräche. Von diesen sechs öffentlichen Sitzungen steht bisher lediglich das Wortprotokoll der ersten Sitzung vom 7. Mai 2014 zur Verfügung.

Fraktion Mitglieder
CDU/CSU 7
SPD 5
Die Linke 2
Bündnis 90/ Die Grünen 2
Gesamt 16

Im Juli 2014 beschloss der Ausschuss die Einsetzung eines Online-Beteiligungstools, es wurde Anfang November freigeschaltet und soll als Pilotprojekt zunächst bis zur parlamentarischen Sommerpause im Jahr 2015 im Einsatz sein. Seitdem können Interessierte sich dort mit Diskussionsbeiträgen zu vorher gestellten Fragen an öffentlichen Sitzungen beteiligen. Fragen wurden dort bislang zu drei Fachgesprächen über eHealth, Open Data sowie die Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestellt. Fazit nach drei öffentlichen Fachgesprächen und fast drei Monaten Laufzeit: 35 Antworten auf 31 bestehende Fragen. Letzte Aktivität: 3. Dezember 2014.

Sitzungen davon öffentlich Tagesordnungspunkte

davon Verschiedenes/ allgemeine Bekanntgaben

Inhaltliche Tagesordnungspunkte
29 6 138 36 102

Insgesamt wurden auf allen Sitzungen des BTADA bisher 102 inhaltliche Tagesordnungspunkte behandelt (ausgenommen die Tagesordnungspunkte „Allgemeine Bekanntmachungen“ und „Verschiedenes“). Somit ergeben sich durchschnittlich drei Tagesordnungspunkte pro Sitzung.

Seit Gründung kein Gesetzentwurf unter Federführung des Ausschusses

Im Oktober 2014 erhielt der Ausschuss die Federführung über den Themenbereich Digitale Agenda. In den vorangegangenen Sitzungen mussten sich die Abgeordneten aber noch vom Bundesinnenminister die „Digitale Agenda des Bundesministeriums des Innern“ und von der Bundesregierung die „Digitale Agenda 2014 bis 2017“ vortragen lassen.

Die dem Ausschuss übertragene Federführung ist auch nicht allumfassend. Mehr als ein halbes Jahr nach seiner Einsetzung darf der Ausschuss zwar alle die Digitale Agenda der Bundesregierung betreffenden Themen ausarbeiten. Die verbleibenden Arbeitsgebiete werden jedoch weiterhin vom „Dreigestirn“ aus Innen-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss bearbeitet. Bislang hat der Ausschuss keinen einzigen Antrag bzw. Gesetzentwurf für die fortschreitende Digitalisierung oder für die Umsetzung der Vorschläge der Enquete-Kommission bearbeitet. Bisher gab es auch weder Beschlussempfehlungen noch Berichte zu Themen, die die Digitale Agenda der Bundesregierung betreffen.

Vorläufiges Fazit zum 1. Geburtstag

Nach einem Jahr ist die Umsetzung der Themen der Enquete-Kommission in einigen Gebieten, wie dem Breitbandausbau, planerisch vorangeschritten, in vielen anderen Themengebieten jedoch nicht. Insgesamt gab es weder eine nennenswerte öffentliche Beteiligung noch Impulse der 16 Abgeordneten des Ausschusses, um etwas an diesem Zustand zu ändern. Während die Enquete-Kommission ambitionierte Beschlüsse niederschrieb  und öffentlichkeitswirksam präsentierte, nutzte der BTADA diese Möglichkeiten bisher nicht. Trotz über 100 inhaltlichen Tagesordnungspunkten in 29 Sitzungen erfolgte keine öffentlichen Stellungnahme oder Empfehlung. Es entsteht der Eindruck, dass der Ausschuss wieder bei Null angefangen hat, anstatt an die Ergebnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission anzuknüpfen – schade um die bisher vertane Chance.


Weitere Interviews mit Mitgliedern des Bundestagsausschuss “Digitale Agenda”:


Dieser Beitrag erschien zuerst auf Politik-Digital.de und steht unter CC BY-SA 3.0.


Image (adapted) „Birthday Flan“ by Basheer Tome (CC BY 2.0)


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