Das Zeitalter der Drohnen ist da

Nur weil Sie vielleicht noch keine Drohne über Ihrem Kopf entdeckt haben, heißt das nicht, dass sie Sie nicht gesehen hat. Diese unbemannten Luftfahrzeuge werden, wie neulich durch die Tötung zweier britischer Dschihadisten demonstriert wurde, immer öfter vom Westen als Frontliniengeschütze eingeführt.

Tausende werden bereits in den modernen Ländern eingesetzt, man kann also davon ausgehen, dass es noch Hunderttausend Größen und Formen geben wird, die von den Medien, Notfallservices, Wissenschaftlern, Farmern, Sportfans, Bastlern, Fotografen, dem Militär und den Geheimdiensten eingesetzt werden. Und vielleicht wird die Werbung alle anderen Einsatzgebiete in den Schatten stellen. Amazon verspricht eine Lieferung per Drohne innerhalb von 30 Minuten. Domino’s Pizza hat ebenfalls eine Drohnenlieferung eingeführt. Über 20 Unternehmen haben mittlerweile angesagt, dass sie Werbedrohnen nutzen werden, und das gilt nur für die USA. In den Entwicklungsländern kommen noch mehr dazu.

Die Frage ist, ob der Drohnenboom sich schneller entwickelt als die Gesetzeslage. Wie soll man solch eine Ausbreitung in die momentanen Regulierungen einpflegen? Die Antworten müssen alsbald in nationale und internationale Gesetze fließen, um einen zunehmend bevölkerten Himmel beherrschen zu können. Es müssen vielleicht einige bestehende Regeln optimiert werden, inklusive derer der Netzsicherheit, Stalking, Privatsphäre, Menschenrechte, Versicherungen, Vertrags- und Handelsrecht, sowie die Kriegsregeln.

Es haben bereits zahlreiche Verdächtige oder gefährliche Anwendungen von Drohnen, beispielsweise fanden illegale Flüge über sieben Stromkraftwerke in Frankreich statt, man unterbrach die Arbeit der Helfer bei Walddbränden in den USA und sieben Beinahezusammenstöße an Flughäfen in Großbritannien. In den USA wurden Drohnen von Landbesitzern abgeschossen. Die Fälle kamen vors Gericht und führten zu Urteilen über Hausfriedensbruch, dem Recht auf Privatsphäre und Sachbeschädigung.

Kleinteilige Gesetzesänderungen reichen nicht aus

Schon während der ersten Ballonflüge der Mongolfier-Brüder im Jahr 1784 reagierte der französische Gesetzgeber sofort mit einer polizeilichen Anordnung. Man verbot schlichtweg alle Ballonflüge über Paris ohne Sondererlaubnis. Auf diese Weise definierten einige Staaten, wie und wann sie Drohnenflüge auf ihrem Gebiet verbieten wollen. Bisher war die juristische Entwicklung auf diesem Gebiet nicht sehr erfolgreich, die meisten Länder haben bisher nichts unternommen.

Und wieder war es Frankreich, das als erstes Land eine verpflichtende Gesetzgebung eingeführt hat, um im Jahr 2012 mit einem Dekret diese in den rechtlichen Bereich des Zivilflugs zu bringen. Drohnen dürfe nun 50-150 Meter in die Höhe steigen. Bei rechtwidriger Nutzung einer Drohne drohen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro. Im Jahr 2012 verabschiedete der US-Kongress im Federal Aviation Authority (FAA) einen Reformakt, mit dessen Hilfe bis Ende September 2015 zivile Drohnen in den nationalen Luftraum integriert werden sollen. Die italienische Zivilluftfahrtbehörde gab im April 2014 eine Regelung für kommerzielle Drohnen heraus. Das Gesetz regelt grob, wie die Betreiber Datenschutz und Versicherungen handhaben müssen. In der Zwischenzeit hat die viel diskutierte italienische Firma Hacking Team Drohnen entwickelt, die Spionagesoftware an Computer und Smartphones ausliefert, indem sie sie via WLAN anzapft.

Großbritannien hat noch immer Schwierigkeiten damit, die Drohnen rechtlich einzuordnen, denn weder der Civil Aviation Act noch die Air Navigation Order greifen hier. Das Verkehrsministerium hat vor kurzem bekanntgegeben, dass es Strafen bis zu 2.500 Pfund erlässt, wenn Drohnen in besiedelte Gegenden gelenkt werden. Ein wenig mehr Klarheit gibt es hier bei dem unbemannten Luftfahrtsystem im US-Luftraum der CAA. Hier müsse sich die Drohnenflieger in direkter Sichtlinie zu den Drohnen befinden, die maximale Flughöhe ist auf 120 Meter beschränkt. Kleinere Drohnen müssen jederzeit Platz für bemannte Flugzeuge freigeben.

Dem Gesetz entgegen

Die International Civil Aviation Organisation (ICAO) möchte ein Gesetz einführen, um den zivilen Drohnenflugverkehr bis zum Jahr 2018 weltweit zu regulieren. Die EU und die USA haben ein erstes Abkommen zur Zusammenarbeit im zivilen Luftverkehr unterzeichnet. Dennoch ist es schwierig, einen Konsens zu finden. Es kann einige Jahrzehnte dauern, bis man ein weltweit umfassendes Abkommen getroffen hat.

Der letzte internationale Luftfahrtvertrag ist die Chicago-Konvention aus dem Jahr 1944. Hier wurden die Standards für den allgemeinen Luftverkehr zwischen den Nationen festgelegt, beispielsweise besitzt jede Nation die Souveränität über ihren Luftraum. Es darf kein vom Staat betriebenes Fluggerät (bspw. militärisch oder polizeilich) unauthorisiert über das Gebiet fliegen. Man muss außerdem verbindliche Luftfahrtregelungen festlegen. Zudem müssen die Fluggeräte erkennbare Registrierung vorweisen können.

Bei Drohnen ist es noch unklar, welche Typen und Größen registriert werden müssen und bei welchen man die Länderzugehörigkeit erkennen können muss. Es gibt Drohnen, die so groß sind wie ein kleiner Vogel oder sogar nur so groß wie eine Münze, die die Grenzen nahezu unsichtbar überwinden können. Natürlich müssen diese Probleme sofort mit einem neuen Vertrag geregelt werden, genau wie damals in Chicago im Jahr 1944.

Drohnenkrieg gegen Gesetzeskrieg

Für viele sind Drohnen typischerweise für den militärischen Einsatz in Afghanistan und dem Irak gedacht. Es heißt, die USA habe 7.000 Drohnen in Afghanistan, denn der größte Teil der neuen Entwicklungen in de Drohnentechnologie kommt direkt dem Militär zugute.

Sukzessive werden die US-Regeln in Hinblick auf drohnengesteuerte Tötungen als eine der ungeheuerlichsten Einsätze der Menschheit eingehen. Man verlor tausende Leben in einem unklaren Konflikt, indem man gegen undeutliche Gegner wie Al-Quaida und die ISIS-Anhänger vorgehen wollte. Die einzige Legitimation schienen die morgendlichen Treffen im Weißen Haus darzustellen.

Die American Civil Liberties Union hat dies neulich angesprochen. Hier wurde betont, dass das “zielgerichtete Mordprogramm nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch gefährlich” sei, “es ist gefährlich, den ganzen Planeten als ein einziges Schlachtfeld zu betrachten.” Ein neuerlicher Schlag der britischen Royal Air Force (RAF) war eine gelenkte Drohnenattackte auf einen britischen Bürger. Dennoch wurden die britischen Drohnen von Reaper im Januar 2015 im Irak um ein Drittel aufgerüstet.

Die todbringende Drohnentechnologie wird bald in allen Ländern erreichbar sein. Die Möglichkeit, dass auch nur ein paar Dutzend Staaten dem eingeschlagenen Weg folgen könnten, den die USA vorgelegt hat, ist wirklich beängstigend. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt, oder vielmehr fliegt es hinaus.

Dieser Artikel erschien zuerst auf theconversation.com und steht unter CC BY-ND 4.0. Übersetzung von Anne Jerratsch.


Image (adapted) „Drone 2“ by Michael MK Khor (CC BY 2.0)


 

ist Gastprofessor für Internationales öffentliches und privates Recht an der Crescent University in Nigeria, wo er von 2012 bis 2014 Dean der Juristischen Fakultät war. Er forscht u.a. zu öffentlichem und privatem Recht, internationale Gerichtshöfe und Tribunale, sowie Gesetzen zur Luft- und Raumfahrt.


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